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enso

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  1. hallo board, ich hoffe, dass ich mit meiner frage nicht altbekanntes aufwärme. hier im forum wird unter lizenzmobilität verstanden, dass man systeme von a nach b und wieder zurück schieben kann (meist virtuell). in allen produktbenutzsungsrechten finde ich zu diesem thema allerdings nur die definion, dass damit das auslagern MEINER lizenzen an einen DRITTEN (serviceprovider, der sogar noch zertiziert sein muss) gemeint ist. wo bitte finde ich die gültige definition der lizenzmobilität?? vielen dank!
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