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sthaupt

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  1. Hallo Franz, das mit dem Text im Open Agreement war ein guter Tipp. Ich hab mir die entsprechenden Zeilen durchgelesen (siehe unten). Hier steht im Prinzip auch, dass das Produkt, Sprache, Version, Komponenten usw. identisch sein muss. Das ist dann aber im oben beschriebenen Szenarion nicht der Fall, oder? Win 7 Pro OEM und Win 8 Pro (UPG) OL sind also nicht identisch und in diesem Fall kann kein Re-Imaging durchgeführt werden. b.Re-imaging. In bestimmten Fällen ist Re-imaging unter Verwendung der Produktmedien gestattet. Als Voraussetzung für Re-imaging muss die Einrichtung mindestens eine Lizenz erwerben. Wenn ein Produkt (1) von einem Original Equipment Manufacturer (OEM) oder (2) als Full Packaged Product über den Einzelhandel lizenziert wird, dürfen grundsätzlich, anstelle der durch diese separate Quelle bereitgestellten Kopien, die unter diesem Vertrag bereitgestellten Medien dazu verwendet werden, Images zu erstellen. Dieses Recht ist durch Folgendes bedingt: (i)Für jedes Produkt, für das ein Re-image erstellt wird, müssen separate Lizenzen von der separaten Quelle erworben werden. (ii)Das Produkt, die Sprache, die Version und die Komponenten der angefertigten Kopien müssen mit dem Produkt, der Sprache, der Version und allen Komponenten der Kopien identisch sein, die sie ersetzen, und die zulässige Anzahl der Kopien oder Instanzen des Produktes, für das Re-imaging durchgeführt wird, bleibt unverändert. (iii)Mit Ausnahme von Kopien eines Betriebssystems und Kopien von Produkten, die unter einem anderen Microsoft-Programm lizenziert wurden, muss der Produkttyp des Re-Imagings (z. B. Upgrade oder Vollversion) identisch sein mit dem Produkttyp, der von der separaten Quelle lizenziert wurde. (iv)Produktspezifische Anforderungen für Re-imaging, die in der Produktliste aufgeführt sind. (v)Produkte, für die Re-imaging durchgeführt wurde, unterliegen den beiliegenden Bestimmungen und Nutzungsrechten zur Lizenz, die von der separaten Quelle bereitgestellt wurde. Dieser Absatz begründet oder erweitert keinerlei Gewährleistungs- oder Supportverpflichtungen seitens Microsoft.
  2. Hallo Dr. Melzer, vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Frage wäre aber hier, ob es sich um die gleiche "Software" handelt? Die Versionen sind doch unterschiedlich - Win 7 Pro OEM und Win 8 Pro OL. Bei anderen Beispielen von Microsoft kann man XP und Win 7 für das Re-Imaging auch nicht kombinieren. Oder gelten hier die verfügbaren Datenträger? D.h., man kann mit einem Win 7 Pro "Downgrade"-Datenträger aus dem VLSC Portal (Zugriff durch die gekaufte Win 8 Pro OL Lizenz) die vorhandenen Win 7 Pro OEMs reimagen? Dann würde ja nicht die gekaufte Lizenz verglichen werden, sondern nur die Datenträger?
  3. Hallo MCSE-Board-Community, nach langer Recherche zum Thema Re-Imaging möchte ich gerne folgenden Sachverhalt abklären, den ich so noch nirgends ausreichend erklärt gefunden habe. Wir sind ein Systemhaus und ein Kunde hat sich ca. 100 Windows 7 Pro DELL OEM Versionen (Aufkleber) über eine (dubiose?) Internetquelle gekauft für alte vorhandene PCs von verschiedenen Herstellern (die Frage ob die DELL Aufkleber eine gültige Lizenz darstellen ist hier kein Thema - wurde bereits in anderen Bereichen geklärt). Es geht um folgendes: der Kunde hat sich noch ein Win 8.1 Pro UPG als Open License Version gekauft und möchte nun alle PCs mit einem Win 7 Pro Image versehen. Laut meinen Informationen geht das nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Bitte beachten Sie, dass das Re-Imaging-Recht nur dann besteht, wenn u.a. die Edition, Version und Sprachversion übereinstimmen (lt. Microsoft Dokument zu Reimaging Rechte). Hier sind aber zwei verschiedene Versionen vorhanden und somit die Voraussetzungen nicht erfüllt (Win 7 Pro OEM und Win 8.1 Pro OL). Damit das Re-Imaging korrekt durchgeführt werden kann, müßte er sich dann entweder 100 neue Win 8.1 Pro OEM/SB Lizenzen oder für jeden PC eine weitere Open License Version (Upgrade) kaufen. Ist dies so korrekt? Vielen Dank schon mal für die Antworten.
  4. Hallo Franz bzw. Boardmitglieder, ich habe noch ein paar Fragen zum SQL Server. Ich habe jetzt beim Software Assurance Leitfaden von MS gelesen, dass man beim Kauf einer SA zu einem SQL Server STD 2008 R2 dann auch die Lizenzmobilität bekommt. D.h., ich kann den SQL Server bei Bedarf auch auf einer anderen Hardware (Blech) ausführen, oder? Muss man die SA dann nur für 1 Jahr kaufen oder gleich für 2 Jahre? Wenn man keine SA dazu kauft, kann man dann den SQL Standard Server nach den 90 Tagen auf eine andere Hardware (phys./virtuell) verschieben bzw. zuweisen? Funktioniert das mit der SA auch bei anderen Servern? Kann man bei einem Win 2008 R2 STD Server dies auch so machen? Hab dazu leider nichts gefunden. Danke schon mal. Stefan
  5. Hallo Franz, den Beitrag habe ich auch schon gesehen. Da gings ja mehr um die Lizenzverschiebung, was auch wichtig ist. Aber ich bräuchte noch die Info für die Lizenzierung im Bezug auf die physikalischen bzw. virtuellen CPUs - in einfachen Fällen. Komplizierer wirds ja von allein ;-)).
  6. Hallo Franz, vielen Dank. Jetzt ist einiges klar. Ich hätte noch eine Frage zum SQL 2008 im Bezug auf die Virtualisierung (wenn wir schon dabei sind). Wie wird die Prozessorlizenz in der VMWare auf die virtuellen CPUs aufgeteilt? In den MS Dokumenten heißt es: Werden alle physischen Prozessoren des Servers nach dem Pro-Prozessor-Lizenzmodell lizenziert, können SQL Server-Instanzen in einer bestimmten Anzahl an OSEs, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt, eingesetzt werden (SQL DC = 1 phys. OSE und beliebig viele virt. OSEs, SQL EE = bis zu 4 Phys. OSEs) D.h., ich darf bei der EE bis zu vier virtuelle SQL Server aufsetzen (beim DC beliebig viele), wenn der Server (Blech) zwei physikalische CPUs hat und zwei SQL EE Prozessorlizenzen gekauft wurden, oder? Wenn ich die Standard Version kaufe, also zweimal für die zwei phys. CPUs, darf ich dann nur zwei Instanzen virtuell installieren? Pro Instanz darf dann nur eine virtuelle CPU zugwiesen werden? Wenn aber jetzt nur eine physikalische CPU lizenziert wird, dann heißt es: Wird nur ein Teil der physischen Prozessoren auf dem Server lizenziert, ist die Anzahl an virtuellen Prozessoren, die jede virtuelle OSE unterstützen, und an Prozessorkernen (Cores) pro physischem Prozessor festzuhalten. Üblicherweise besitzt jeder virtuelle Prozessor sein Äquivalent in Form eines Prozessorkerns. Woher weiß man, welche SQL Version wieviele virtuelle CPUs unterstützt? Braucht man dann pro Kern bzw. virt. Prozessor, den man einer OSE zuweist, z.B. eine Standard-Prozessor Lizenz? Deckt eine EE-Version mehrere virt. CPUS bzw. Kerne ab? Beispiel: Wen ein Kunde einen Dual Quad Core Server (Blech) hat (2 CPUs mit jeweils 4 Kernen) und er möchte einen SQL Server Standard Prozessorlizenz einsetzen, kann er dann mit dieser Lizenz nur eine virtuelle Installation (OSE) mit einem virt. Prozessor (Kern) durchführen? Wenn er der OSE zwei virt. CPUs zuweisen möchte, braucht er dann zwei Prozessorlizenzen? Ist das beim Ent. Server oder DC anders?
  7. Hallo Franz, das heißt, man muss im Prinzip immer die gleiche Zahl an Lizenzen (egal ob Standard, EE oder DC) für jede Hardware lizenzieren, die als Haupt- und als Notfallserver definiert wird. Bei zwei Blechen also die doppelte Anzahl an Serverlizenzen, die man halt im Notfall (oder auch im Performance-Fall) verschieben möchte - einmal die entsprechende Anzahl für den Haupt- und einmal die gleiche Zahl für den Notfallserver (z.B. 3x W2k8 STD Hauptserver + 3xW2k8 für Notfallserver). Das mit der "vorausschauenden Mathematik" ist sicherlich richtig. @Norbert: leider findet sich auf den offiziellen MS-Dokumenten kaum ein Hinweis auf diese Thematik und auch ein Anruf bei der offiziellen Partnerhotline bzw. Distibution bringt einen da nicht weiter. Ich arbeite selbst in einem Systemhaus und werde immer wieder mit diesen Lizenzproblemen beschäftigt. Hab auch schon zahlreiche Schulungen gemacht, aber oft können die angeblichen Spezialisten keine zuverlässige Aussage bei speziellen Themen und Konstellationen geben. Der Hinweis, dass man sich selbst beschäftigen muss stimmt zwar, aber wer liefert einem die richtigen Infos? Alleine der Verweis auf die EULAs, PURs usw. hilft einem in der Praxis auch nicht immer weiter. Ich verfolge Euer Board schon seit Jahren und stelle fest, dass es nur sehr wenige Fachleute gibt, die sich mit der richtigen Microsoft Lizenzierung auskennen und v.a. auskennen wollen (allen voran Dr. Melzer). LG Stefan
  8. Vielen Dank schon mal für die schnellen Antworten. Obwohl das alles wahrscheinlich rechtlich alles in Ordnung ist von Microsoft, ist es dennoch unlogisch und ich möchte nicht wissen, wer alles "unwissentlich" falsch lizenziert ist (von den schwarzen Schafen oder unterqualifizierten Beratern ganz zu schweigen). Noch eine Frage: gibt es einen Unterschied zwischen Open und System Builder Lizenzen im Blick auf die Virtualisierungsthematik? Gibt es eigentlich dann von MS einen Server, den man kurzfristig auf eine andere Hardware verschieben darf oder ist das nur eine Frage der Anzahl der Lizenzen?
  9. Hallo zusammen, leider hab ich in den bisherigen Forumsbeiträgen oder Microsoft Lizenzierungsdokumenten keine ausreichende Antwort auf mein Problem gefunden, obwohl das Thema schon oft durchgekaut wurde. Es geht um folgendes einfaches Beispiel: Auf einem Hardware-Server wird ein ESX Server installiert. Die Anzahl der CPUs lassen wir mal weg, da es mir hauptäschlich um die Thematik "Lizenzverschiebung" geht. Danach werden 3 virtuelle Windows 2008 R2 Server STD aufgesetzt (die "physikalischen Installationsrechte" werden nicht benötigt). Dafür sind 3 separate Lizenzen vorhanden (Open License). Bleiben wir mal bei 3 Lizenzen, damit die Enterprise Server Thematik nicht alles verkompliziert. Wenn diese 3 virtuellen Windows Server jetzt auf eine andere Serverhardware (ESX) im Falle eines Hardwareausfalls des ersten Hardware-Servers kurzfristig verschoben werden, ist das dann erlaubt (90 Tage hin oder her)? Bedeutet die Zuweisung einer Serverlizenz an eine Hardware, auf der diese Lizenz ausgeführt wird (in diesem Fall virtuell), dass diese dann nur auf dieser Hardware ausgeführt werden darf (also nicht kurzfristig an eine andere Hardware übertragen werden darf - innerhalb der 90 Tage). Welche Lizenz bzw. Serverversion muss man dann kaufen, wenn man einen virtuellen Windows Server (oder z.B. auch drei virt. Server) im Falle eines Hardwaredefekts auf eine andere Hardware verschiebt? Gibt es einen Unterschied hinsichtlich der Virtualisierung bzw. Serverzuweisung zwischen Open License und System Builder Versionen? Sind die Open License Produkte auch auf eine Hardware festgeschrieben? Leider wird das Thema "Verschiebung von virt. Servern" zu wenig klar bei Microsoft dargestellt und die Leute von der MS Partnerhotline bzw. bei den Distributoren haben meistens auch keine Ahnung oder geben sogar falsche Infos raus. Aber Gottseidank gibt es euer Forum! Vielen Dank schon mal im Voraus.
  10. Hallo Dr. Melzer und lizenzdoc, vielen Dank für die schnelle und kompetente Info. Nach ewigem hin und her zum Thema Terminalserver + Lizenzierung habe ich endlich Infos erhalten, die mir weiterhellfen. Es ist eigentlich traurig, dass in unserer Branche kaum jemand in der Lage ist, diese Themen eindeutig zu erklären. Selbst auf den Microsoft Schulungen gibt es kaum kompetente Aussage zur Lizenzierung. Da heißt es meistens: fragen Sie Ihren Distributor und den Rest kennt man ja. Also nochmals vielen Dank - bis zum nächsten Problem ;-) Ciao Stefan
  11. Hallo Dr. Melzer, ich bin auch auf der Suche nach Infos zur Office Lizenzierung auf einem (oder mehrerern TS) und bin leider in keinem Thread so richtig fündig geworden. Evtl. passt das ja hierher. Ich arbeite in einem Systemhaus und leider kann mir kein Ansprechpartner der Microsoft Partnerhotline sowie ein Mitarbeiter der Distribution eine vernünftige Aussage dazu geben. Nur bei Ihnen gibt es "glaubwürdige" Infos. Bei der Lizenzierung von Office Programmen werden diese ja pro Gerät lizenziert (wie schon hundert mal gelesen). Wie werden aber diese Office Lizenzen den Geräten zugeordnet? Erfolgt dies nur auf dem Papier - sprich es muss in irgendeiner Form (z.B. Excel-Tabelle) festgehalten werden, welches Gerät welche Office Lizenz bekommt? Beispiel: Bei einem Unternehmen können 100 Geräte mittels 100 RDS Device CALs auf einen Terminalserver (W2k8 R2) zugreifen (Nutzung von SAP). Aber nur über 10 Geräte soll Office (Office 2010 STD OL) genutzt werden. Reicht das dann aus, dass man 10 Office (Open License) Versionen kauft und diese mittels einer Aufzeichnung (Exceltabelle) den entsprechenden Geräten zuweist? Theoretisch könnten ja 100 Geräte darauf zugreifen. Oder ist es zusätzlich erforderlich, dass man den Zugriff auf die 10 Office Lizenzen technisch (GPOs) einschränkt. Oer muss man für alle vorhandenen RDS-CALs eine Office Lizenz kaufen (100 Stück)? Auf Anfrage bei der Distribution erhält man nur folgende Info: In ihrem Fall muss Office 100x lizenziert werden, Grund dafür: 100x RDS Cal, somit muss lizenzrechtlich auch 100x Office gekauft werden. Das hört sich sehr "standardisiert" - aber nach den Beiträgen in den anderen Threads und Ihren kompetenten Ausführungen (schleim) nach nicht unbedingt richtig an. Aus den EULAs geht das Ganze auch nicht eindeutig hervor, wie man das praktisch handhabt und somit dreht man sich im Kreis. Wäre toll, wenn Sie mir da helfen könnten.
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