shadowdan
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..wobei..
auf seite 140 steht ja bei den To-Go -Rechten
2. Sie sind berechtigt, die auf dem USB-Laufwerk gespeicherte Instanz auf einem beliebigen lizenzierten Windows Software Assurance-, Windows Intune- oder Windows VDA-Gerät auszuführen.
Also vom USB Stick könnte ich dann doch wieder das Windows auf dem normalen Rechner ohne Windows Lizenz laufen lassen? "Beliebig" schließt doch nicht den VDA-zugewiesenen Rechner aus..
Shadowdan
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Benötige ich jemals noch OEM-/SB-Lizenzen, geschweige von SA, oder liege ich falsch !?!
Für ein normalen PC wird ja trotzdem ein Betriebssystem gebraucht, nur mit VDA
Lizenz darf ich ja immernoch kein Windows 8 auf dem Rechner nutzen, bliebe nur
per Linux o.ä. auf die VDI zuzugreifen. Aber macht dann ein normaler Rechner Sinn?
Seite 139 oben
3. Sie sind nicht berechtigt, die Software lokal auf dem lizenzierten Gerät auszuführen.
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Hallo,
...Also ist diese Lizenz scheinbar nicht an andere PCs übertragbar.
Weiß einer ob es unterschiedliche SB-Versionen gibt?
Hat ja stark auch mit diesem Thema zu tun.
Da scheint es tatsächlich das beste zu sein, seinen Händler zu beauftragen das irgendwie vor Kauf zu klären. Sonst bringts ja tatsächlich nichts und die OEMs auf den Rechner wäre doch die günstigere Variante.
Ich stehe auch grad vor der Frage ob SB oder nicht SB.
Shadowdan
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Hallo,
ich habe versucht mich durch die aktuelle PUR zu wühlen,
(nachdem ich die Option gefunden habe, einzelne Produkte
rauszunehmen und eine individuelle PUR zu erstellen war das
lesen doch um einiges einfacher).
Den Abschnitt "Neuzuweisung von Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem." gibt es ja immernoch in der August Version.
Ich verstehe inhaltlich "..sowie dass das Ersatzgerät für ein berechtigendes Betriebssystem gemäß den Anforderungen in der Produktliste lizenziert ist."
nicht.
In der Produktliste steht nur das
"* Windows 7 Professional Software Assurance
Kunden, die Interesse an Software Assurance für Windows 7 Professional haben, stehen folgende Möglichkeiten offen:
* Select-, Open Value- (nicht unternehmensweit) und Open-Lizenzprogramm:
* Sie können Software Assurance für über OEM, Einzelhändler oder Get Genuine Windows-Vertrag (GGWA) (in manchen Ländern auch unter dem Namen „Get Genuine Solution“ bekannt) lizenziertes Windows 7 Professional, Windows Vista Business oder Windows XP Professional (32-Bit oder 64-Bit; N-, K- oder KN-Edition) innerhalb von 90 Tagen nach dem Kaufdatum der OEM-, Einzelhändler- oder GGWA-Lizenz erwerben. (Gültig ab dem 1. September 2009)
* Sie können Software Assurance für das Desktop-Betriebssystem nach Ablauf der Software Assurance für Windows 7 oder der Software Assurance für Windows Vista Business verlängern."
Da steht ja nirgends (im Gegensatz zum Windows 7 Professional Upgrade)
das ich die Software installieren muss (geht ja nicht auf einem TC).
* Das qualifizierende Betriebssystem muss auf dem Gerät installiert sein, dem die VL-Upgrade-Lizenz zugewiesen wird.
Demnach hat sich ja die PUR und die Productlist seit April in dieser Hinsicht
nicht verändert, kann sowas vielleicht bsp. im Dezember passieren und dann
steht man dumm da, wenn man seine TC per WIN-SB + SA lizensiert hat?
Gruß Shadowdan
PURs 4-2012, Seite-11:
• Neuzuweisung von Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem.
Entgegen der allgemeinen Regel, nach der Software Assurance nicht getrennt von der zugrunde liegenden Lizenz neu zugewiesen werden darf, sind Sie berechtigt, Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem auf einen Ersatzcomputer zu verschieben. Bedingung ist, dass diese Neuzuweisung nicht kurzfristig erfolgt (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung) sowie dass das Ersatzgerät für ein berechtigendes Betriebssystem gemäß den Anforderungen in der Produktliste lizenziert ist. Nach der Neuzuweisung von Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem von einem Gerät auf ein anderes müssen Sie alle zugehörigen Desktop-Betriebssystem-Upgrades von dem bisherigen Gerät entfernen.
Laut diesen beiden Punkten, muss ich das ja auch irgendwie „handhaben“ können.
Step-1: vom lizenzierten Gerät, Rücknahme der SA-Lizenz in das eigene „Lizenzregal(Lizenzbestand)“
Step-2: vom lizenzierten Gerät, Rücknahme der SB-Lizenz in das eigene „Lizenzregal“
Step-3: Bereitstellung des neuen Ziel-/Ersatz-Gerätes
Step-4: Im „Lizenzregal“ Zuweisung der SA der SB-OS-Lizenz
Step-5: Zuweisung/Lizenzierung des neuen Ziel-Gerätes/Ersatz-Gerätes
mit der Lizenz-Kombination aus Step-4 …
Windows 8.1 Pro Upgrade
in Microsoft Lizenzen
Geschrieben
Hallo,
wir haben vor einigen Tagen Laptops mit Windows 8.1 Pro 64 Bit gekauft.
Diese Geräte sollen auch von außerhalb des Firmengeländes auf eine Windows 8.1 Pro VM zugreifen.
Wie mache ich es am sinnvollsten?
Nur SA gibts ja nicht mehr zum Nachkaufen in einer Volumenlizenz, bleibt also nur Windows 8.1 Pro Upgrade mit SA (oder wenn wir die Enterprise nutzen wollen
das Windows 8.1 Enterprise Upgrade mit SA).
Was passiert wenn das Gerät in zb. 2 Jahren defekt ist oder nicht mehr von der Leistung ausreicht?
Die Upgrade Lizenz darf ich nicht neu zuweisen, SA darf ich neu zuweisen [wenn 90 Tage vorüber sind]?
Muss ich dann das Upgrade nochmal neu kaufen?
Shadowdan