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WinMS

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  1. .. schon klar, aber das ist das EULA von der CD und nicht von der eigendlichen Lizenz.. dem Key der meinetwegen am Gehäuse klebt.
  2. ... Eula beiliegt... ist ja auch so eine wage Sache. Die Eula ist ja auf der CD drauf. Aber wie wird der Zusammenhang zwischen Aufkleber/Key und der dazugehörigen CD hergestellt? ... wenn man die CD's etwas mischt.... in der Aufbewahrung. Mal nur auf XP bezogen. Bye Falk
  3. Hallo, eigentlich wollte ich ja auch aus der Diskussion hier schlau werden, bezüglich OEM XP Prof. und Weiterbenutzung nach Rechnerkompletterneuerung. Aber irgendwie zerredet sich das langsam. Habe jetzt mal in der EULA.txt auf dem Rechner gekramt und unter Punkt 1.2 was gefunden. 1.2 Übertragung. Diese Lizenz darf nicht geteilt, auf mehrere Computer übertragen oder auf mehreren Computern gleichzeitig verwendet werden. Die SOFTWARE darf nur auf einem einzelnen COMPUTER, wie in diesem EULA dargelegt, verwendet werden. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem EULA dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien der SOFTWARE zurück. Sofern die SOFTWARE ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle früheren Versionen der SOFTWARE umfassen. Diese Übertragung muss außerdem das Echtheitszertifikat-Etikett umfassen. Die Übertragung darf nicht als indirekte Übertragung, beispielsweise als Kommission, erfolgen. Vor der Übertragung muss sich der Endbenutzer, der die Software erhält, mit allen Bestimmungen des EULAs einverstanden erklären. EULAID:XPSP2_RM.0_PRO_OEM_DE das sagt doch nach meinem Verständnis aus, das ich das XP beliebig oft von Rechner zu Rechner mitnehmen kann. Bye Falk
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