Ich hatte jetzt eigentlich an OEM Lizenzen gedacht, da an verschiedenen Stellen auf ein Urteil des BGH verwiesen wird, nachdem die OEM Lizenzen auch ohne Rechner verkauft werden dürfen (BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - I ZR 244/97). Trifft dieses dann hier nicht zu?
In einem Heise Artikel habe ich dann noch gefunden:
Windows Vista darf man wie alle seine Vorgänger mit einer Lizenz nur wahlweise als Wirtssystem oder als Gast in einer virtuellen Maschine installieren. Für jede weitere Installation (egal wo) ist eine weitere Lizenz fällig. Ausnahmen sind Vista Enterprise und Ultimate, die man jeweils als Wirt und zusätzlich als Gast installieren darf: Ultimate einmal, Enterprise bis zu viermal. Das immer wieder kolportierte Verbot einer Installation der Home-Versionen von Vista in einer VM gilt in Deutschland nicht.
Daher die Frage ob dieses Recht bei einer Windows Vista Ultimate OEM in der EULA steht oder nicht?