ok, das heißt, das Bios (sofern Pagemapping nicht vorhanden ist) nimmt sich als PCI Adressraum den für die installierte Hardware nötigen Adressraum unterhalb der 4 GB Grenze. Dies tut es unabhängig von der Größe des installierten Arbeitsspeichers. Bei einer installierten Grafikkarte mit 1024 MB und weiterer Hardware, die bspw. nochmal 200 MB verbraucht, würde dies etwa einen Adressraum von 1,2 GB belegen.
Dann wäre bei diesem Rechner der Adressraum von 0 bis 2,8 GB noch frei, der Adressraum von 2,8 bis 4 GB belegt.
Demnach würde der Rechner dann noch 2,8 GB Ram adressieren und Windows zur Verfügung stellen können.
Installiere ich bei diesem Rechner 2 GB Ram, sind sie voll von Windows nutzbar. Installiere ich bei diesem Rechner 3 GB, so sind davon nur 2,8 GB nutzbar, da der weitere Adressraum belegt ist.
Nun wieder bezogen auf den oben bereits erklärten Fall:
Annahme 1:
- PC mit Win xp 32 Bit
- 4 GB Ram
- Grafikkarte mit 512 MB
- weitere Hardware würde bspw. noch Adressraum von etwa 200 MB belegen, mit Graka zusammen also etwa 700 MB
- kein memory remapping
- altes Motherboard/Bios, das Win 32 Bit max. 3,1 GB zur Verfügung stellt
Folge bei Annahme 1:
- Bios vergibt Adressraum von 700 MB für Hardware (Grafikkarte und sonstige Hardware). Es bleibt im Prinzip ein Adressraum von 3,3 GB übrig.
- Windows 32 Bit bekommt max. 3,1 GB zugewiesen, in diesem Bsp. passen die 3,1 GB noch in den freien Adressraum von 3,3 GB hinein und können somit auch genutzt werden.
Alternative Annahme 2:
- zunächst alles wie bei Annahme 1
- Aber: Motherboard/Bios ist besser/aktueller und stellt Windows max. 3,5 GB zur Verfügung
Folge bei Annahme 2:
- Bios vergibt Adressraum von 700 MB für Hardware (Grafikkarte und sonstige Hardware). Es bleibt im Prinzip ein Adressraum von 3,3 GB übrig.
- Windows 32 Bit bekommt max. Zugriff auf 3,5 GB
- Der freie Adressraum beträgt aber nur noch 3,3 GB. Daher werden Windows keine max. möglichen 3,5 GB, sondern nur die noch im Adressraum zuweisbaren 3,3 GB zugewiesen.
- Windows stehen demnach dann 3,3 GB zur Verfügung.
Ist das nun so korrekt? :confused: