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RunningDuck

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  1. Dann habe ich ja u.U. hunderte OUs?! Das Problem bei mir ist, dass ich das so schon gemacht habe. Die eigentliche Frage ist auch, ob die GPOs in der OU softwareverteilung auch so wirken, wie man das auf dem Bild sieht, oder ob sie mit der Domäne verknüpft sein MÜSSEN. Wenn sie nicht mit der Domäne verknüpft sein müssen, kann man dann die OU irgendwie abschalten? Weil die GPOs zur Softwareverteilung sollen nur dann wirken, wenn jemand ne neue Software haben will und ansonsten nicht, also wenn sie gerade nicht gebraucht werden, sollen sie einfach zwischengespeichert werden. http://img96.imageshack.us/img96/1686/hochladeniv5.jpg Edit: Da sich in der OU softwareverteilung keine Benutzer oder Computer befinden, gelten die GPOs auch nicht, richtig? Erst wenn ich die mit der Domäne verknüpfe, gelten sie, da hier auch die Benutzer und Computer drin sind. Ist das richtig?
  2. Hallo, ich arbeite zum ersten Mal mit Gruppenrichtlinien, habe schon einige Tutorials gelesen, aber eine Frage ist offen geblieben, aber von vorne: Ich habe in der GPMC eine neue OU namens "softwareverteilung" eingerichtet. Für jede Software, die ich nun verteilen möchte, habe ich in dieser OU ein Gruppenrichtlinienobjekt eingerichtet, welches den Namen der jeweiligen Software trägt. Wenn ich jetzt die Gruppenrichtlinienobjekte (z.b.: winrar) mit der Domäne verknüpfe und die Sicherheitsfilterung anpasse, wird winrar auch erfolgreich installiert. Die Frage ist jetzt: Muss ich die Gruppenrichtlinienobjekte mit der Domäne verknüpfen, oder reicht es, wenn diese sich in der OU befinden? Wenn es reicht, dass diese sich in der OU befinden, wie kann ich deren Wirkung abschalten? Ich möchte ja nicht ständig Software zuweisen, sondern nur dann, wenn sie auch installiert werden soll. Wie geht man da bzw. bei der softwareverteilung vor? Und schließlich: Kann es sein, dass ich in den einzelnen Gruppenrichtlinien keine Computergruppen angeben kann, sondern die einzelnen Computer direkt eintragen muss? Vielen Dank!
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