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zak1976

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  1. so, ersteinmal vielen Dank, für deine (für mich) sehr wertvolle Hilfe. Wir sind eine GmbH, dein Wortlaut "verbundenes Unternehmen" habe ich bis jetzt nur im Zusammenhang mit der Stuktur der Konzerne und dem Aktiengesetzt gehört, ich hoffe, dass unser Kaufmännischer Leiter das klären kann ob die ausgegliederte GmbH juristisch geshen, ein "verbundenes Unternehmen" ist und diese Lizenzbedingung/Nutzungsmöglichkeit für uns Gültigkeit hat. Noch etwas, es wird natürlich ein Investor gesucht, der sich an dieser neuen GmbH beteiligt und somit Unternehmensanteile erwirbt. Die "Muttergesellschaft" hat über einen Volumenlizenzvertrag (Open) die CALS erworben, kann ich denn "einzelne Cals" aus diesem Vertrag an die neue GmbH übertragen? Ich dachte, dass gilt nur für komplette Volumenlizenzverträge.
  2. Ja, genau so ist es, die Mutter hält 100% der Anteile der Tochter. Das bedeutet, wenn wir später einen Partner mit ins Boot nehmen, der über 50% der Unternehmensanteile hällt, müssen wir neu lizenzieren? Gibt es hierzu einen Link, wo dieses schriftlich fixiert ist?
  3. Hallo, ja es wird eine neue Firma gegründet, diese ist aber 100%tige Tochter.
  4. Hallo Zusammen, wir betreiben zur Zeit eine Domäne (Domäne1), in dieser Domäne gibt es 6 Windows 2003 Server und etwa 120 User und 170 Pc Clients. Nur wird ein Unternehmensbereich ausgelagert, ich hatte vor, eine neue Domäne (Domäne2) zu erstellen und anschließend eine Vertrauensstellung zwischen diesen Domänen einzurichten. Die neue Domäne bekommt auch einen W2003 Server, der Fileserver/DC/DNS/DHCP und Backupserver sein soll. In der Domäne wird es 10User und ca. 15 PC-Clients geben. Nun das Problem: die 120 User der Domäne1 sollen ein Laufwerk gemappt bekommen, das auf dem Fileserver in Domäne2 liegt. Die User aus Domäne2 bekommen auch Laufwerke von dem Fileserver aus der Domäne1. Bin ich ordnungsgemäß lizenziert, wenn ich für den DC in Domäne2 eine W2003 SRV Lizenz und 20 User Cals kaufe? Auch wenn 120 User der Domäne1 auf den Fileserver der Domäne2 zugreifen, oder werden die User Cals über die Domänen hinweg "verteilt/genutzt". Die User Cals sind vom Typ "pro Gerät" nicht "pro Server" Fage2: Was müsste ich im DC der Domäne2 in der Lizensierung eintragen?
  5. also ist ein Open Lizenzvertrag nicht übertragbar? Würde es ausreichen, im Eopen Portal den Kunden als Vertagspartner anzugeben, der Open Vertrag wurde noch nicht bei eopen aktiviert.
  6. Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir einige Hinweise geben. Unser Vertrieb hat für eine Auftrag Microsoft Produkte eingekauft, auch "Volumenprodukte" z.B. TS-Cals. Ich denke hierbei wird der Endkunde nicht ordnungsgemäß lizensiert sein. Es wurden 2x Systembuilder W2003 R2 SRV gekauft und 20 TS-CALS. Gekauft hat diese Lizenzen/Produkte unser Unternehmen !!! zwar für den Kundenauftrag aber eine "abweichender" Lizenznehmer wurde nicht angegeben. Die Lizensbestätigung seitens Microsoft für den eopen Vertag (in dem Autorisierungsnummer und Lizenznummer steht) wurde an unser Unternehmen gestellt. Eine Registrierung und Aktivierung im eopen Portal ist noch nicht erfolgt. Sind solche Open Verträge übertragbar, dürden wir SB Versionen so weitergeben oder muss schriftlich die Lizenz übertragen werden (Übertagungsbescheiningung) ? Wäre euch für Antworten auf meine Fragen sehr dankbar.
  7. so habe das grad mal getestet, bei der Freigabe habe ich den Vollzugriff entfernt und der Besitzer kann keine Berechtigungen auf NFTS ebene verändern, so wollte ich das auch haben, vielen Dank für den Tip.
  8. danke für den Tip, werde ich morgen gleich umsetzten und Rückmeldung geben. Wie verhält es sich mit den Besitzrechten wenn sich der Benutzer über eine Terminalserver Sitzung Zugang erhält? Hier greifen ja eigentlich nur die NTFS Berechtigungen...
  9. Hallo zusammen, dies ist mein erster Post in diesem Forum, ich bin Netzwerkadministrator und ERP Betreuer und hätte mal eine Frage zu den NTFS Berechtigungen unter dem Windows Server 2003. Ich komme aus der Novell Ecke, habe dort vor Jahren mal meinen NCE für Netware 5.0 gemacht, das System ist bis heute bei uns im Einsatz und wird jetzt (leider) durch Win2003 ersetzt. Die Rechtevergabe unter Novell war sehr Administratorfreundlich und gut durchdacht, dass sieht meiner Meinung nach unter Win2003 deutlich (schlechter) anders aus, unter anderem habe ich das Problem, dass es sehr strenge Sicherheitsauflagen bei uns gibt (minimale Berechtigung) und deshalb sehr viele "Verweigerungsberechtigungen" gibt. Das konnte ich bis jetzt nach langem Testen gut umsetzten, jedoch habe ich es bis jetzt nicht geschafft, die Besitzrechte defautmäßig festzulegen. Ein Beispiel hierzu: Für den Ordner "Mein Test" und für den Inhalt (Unterordner und Dateien) bestehen folgende NTFS Berechtigungen: - Gruppe Administratoren - Vollzugriff- (der User Sombetzki ist dort kein Mitglied) - User Sombetzki - hat "Zulassen" für alle Berechtigungen außer "Berechtigungen ändern" und "Berechtigungen übernehmen" (diese haben das attribut "Verweigern") - andere Berechtigungen gibt es auf dem Ordner nicht, die Std. Gruppen wurden dort entfern Auf die bestehenden Objekte in diesem Ordner und in den Unterordnern passt das auch, da der Administrator diese Struktur erstellt hat und somit Besitzer ist. Erstellt der Benutzer Sombetzki nun in diesem Ordner ein Objekt (egal ob Datei oder Ordner) ist er autom. als Standardbesitzer eingetragen und hat die Möglichkeit, die Berechtigung für diese selbsterstellte Objekte zu verändern und schlimmer noch, anderen Usern darauf Freigaben zu erteilen/NTFS Rechte zu ändern. Genau das möchte ich verhindern, das wird doch wohl möglich sein, nur wo und wie mache ich das? Kommt das durch eine Gruppenrichtlinie ? Wenn ja, durch welche? Am liebsten wäre mir eine Einstellung, so dass der Administartor oder die Gruppe Administratoren per Default Standardbesitzer sind und nicht der User, der das objekt erstellt/erstellt hat. Hoffe Ihr könnt mir helfen.
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