@totty
jo, hast recht, habs überlesen, sorry.
Ich bin in BAT IV eingruppiert, und habe keine überstunden eingerechnet.
das normale EDV'ler in BAT V oder VI sein sollen, wusste ich nicht, ist meine 1. Stelle im ÖD, und Studiert habe ich auch nicht.
in unserer abteilung ist keiner unter 4 und der antrag nach 3 läuft schon.
aufgrund der tätigkeit ist es laut BAT möglich im Rechenzentrum auf eine 2'er stelle zu kommen.
die höhergruppierung ist eigentlich ein muss, da irgendwo geschrieben steht, das wenn man eine schulung für die Firma macht und eine Verpflichtungserklärung unterschrieben wurde, man auch höher entlohnt werden muss.