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Dekompilierung und Gesetz


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Ich habe eine eigene Software mit Hilfe der in Windows XP enthaltenen iexpress.exe gepackt, diese will ich im Internet veröffentlichen. Nun gibt es die Möglichkeit, mit Hilfe der legalen Software Ressource Hacker dieses selbstextrahierende Archiv zu manipulieren. Dabei kann man z. B. die Versionsinformationen ändern, also anpassen für die eigene Software und unnötige Teile, etwa dieses kleine Video, rausnehmen. Das hat den Vorteil, dass sich dann die Versionsinformationen auf die eigene Software beziehen und dass das Archiv dann von der Dateigröße her kleiner ist.

Ich stelle mir das so vor: Ich habe die Software mit der iexpress.exe erstellt, wenn ich sie dekompiliere, ist das rechtlich erlaubt, da ich ja nicht die iexpress.exe selbst, sondern deren "Kompilat" dekompiliere. Ich habe also einfach die iexpress.exe als einen Compiler betrachtet, und eine mit einem Compiler von Hersteller XY kompilierte Software darf ich ja auch dekompilieren und veröffentlichen, ohne Hersteller XY nach Erlaubnis zu fragen, wenn ich die Software selbst entwickelt habe.

Ist diese Rechtsauffassung korrekt?

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Gast
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