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Office auf zweitem Rechner installieren?


mugmug
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hab gedacht das office kannste auf einem 2ten rechner installieren? z.B Notebook oder HomePC?

(falls von gleicher Person genutzt)

 

stimmt das nicht?

 

Das stimmt so nicht.

 

Du darfst alle Applikationen die über einen Vertrag (OPEN, SELECT, EA, ...) gekauft wurden, mit einer Lizenez, einmal auf dem lizenzierten Gerät und einmal, entweder in einer virtuellen Maschine, oder auf einem mobilen Gerät (Notebook, Tablet PC, etc.) installieren und nutzen.

 

In den Produktnutzungsrechten steht dazu:

 

Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte.

•Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software, eines Komponentenprodukts der Software und einer früheren Microsoft-Version der Software oder einer Komponente auf dem lizenzierten Gerät zu installieren und zu verwenden.

b)Tragbares Gerät. Sie sind berechtigt, statt einer Kopie der Software in einer virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Gerät eine Kopie auf einem tragbaren Gerät zur Verwendung durch die einzige Hauptnutzerin oder den einzigen Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren.

 

 

 

Das gilt aber nur für Vertragslizenzen, nicht für OEM oder System Builder Lizenzen!

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Auch im Vertriebskanal "FPP" (Full Package Product, Retail-Produkte) gewährt Microsoft lizensierten Besitzern von Office 2003 ein Zweitnutzungsrecht, hier der entsprechende Auszug aus dem Endbenutzerlizenzvertrag ("EULA") für Office Standard 2003:

 

1. LIZENZGEWÄHRUNG. Microsoft gewährt Ihnen unter der Voraussetzung, dass Sie alle Bestimmungen dieses EULAs einhalten, die folgenden Rechte:

1.1 Installation und Verwendung. Sie sind berechtigt,

(a) eine Kopie der Software auf einem PC oder einem anderen Gerät zu installieren und zu verwenden und

(b) eine zusätzliche Kopie der Software auf einem zweiten,
tragbaren Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch die Hauptbenutzerin oder den Hauptbenutzer der ersten Kopie der Software
zu installieren.

 

Wichtige Einschränkungen sind fett markiert.

 

Grundsätzlich kann man sagen, das eventuelle Zweitnutzungsrechte immer in Punkt 1 der EULA geregelt sind, die jeweils aktuellsten EULAs zumindest für Retail-Produkte kann man jederzeit online einsehen: Retail Software License Terms! Für weitere Links fehlen mir gerade die Bookmarks, sorry.

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