Jump to content

preiswerte Alternative zum Microsoft Terminalserver


Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Empfohlene Beiträge

Unter http://www.winexperts.de/wintipps/show.asp?ID=526 habe ich einen interessanten Testbericht über das Produkt "WinConnect Server XP" gelesen. Diesem Testbericht nach könnte WinConnectXP eine Alternative für kleine Unternehmen, die sich keinen Microsoft Terminalserver leisten wollen und bei denen nur wenige Mitarbeiter den Zugriff auf Terminalserver benötigen. Speziell für Unternehmen, die bereits den Microsoft Small Business Server einsetzen, könnte das Produkt interessant sein. Denkbar ist dann nämlich, einen Windows XP-Client der SBS-Domäne als preiswerten Terminalserver verfügbar zu machen, damit z.B. Mitarbeiter von Filialen oder Außendienstler auf Anwendungen zugreifen können, deren Installation nur auf einem Windows XP-Rechner der Zentrale sinnvoll ist. Z.B. deshalb, weil auf eine zentrale Datenbank zugegriffen werden muss (Buchungssystem, Sage KHK, SAP...) oder auf*Sharepoint Dienste (die Inhalte von Sharepoint Services bzw. Sharepoint Server können bekanntlich nicht offline gehalten und repliziert werden). Oder weil sensible Daten nicht offline (auf Laptops) oder dezentral (auf PCs der Filialen) gehalten werden sollen..., oder weil eine Anwendung einen Dongle benötigt (z.B. CAD-Anwendung) und mehrere Anwender (auch externe) sporadisch diese Anwendung benötigen.

Eine Demoversion kann man unter http://www.thinsoftinc.com/download_2002.php herunterladen.

 

Meine Fragen: Wer hat tiefergehende Erfahrungen mit WinConnect Server XP gemacht?

Wie stabil ist ein Terminalserver unter WinConnect?

Kann man auch von anderen Client-Betriebssystemen (z.B. Linux oder Bart-PE-CD) auf den WinConnect-Server zugreifen, oder z.B. von einem PC mit altem Windows Betriebssystem (Win95/98/NT 4.0), was bezüglich Lizenzkosten (kostenlos, hat man noch irgendwo herumfliegen oder kann man gebraucht billig bekommen) und der erforderlichen Hardware (von CD oder USB-Stick startbar) dann sehr preiswert wäre?

Kann man die lokal an die Clients angeschlossene Peripherie (Drucker) nutzen?

Sollte man den WinConnect-Server z.B. mit "Shared Computer Toolkit for Windows XP" absichern?

Link zu diesem Kommentar

Dumm ist nur dass dieses Produkt gegen die MS Lizenzbedingungen verstösst, welche bei einem Windows XP pro nur 10 Verbindungen zgelassen sind. Wenn das Produkt bis zu 21 Verbindungen ermöglicht ist es illegal und dann kannst du dir gleich einen echten Terminalserver raubkopieren. Kommt rechtlich auf dasselbe raus.

 

Laut Produktnutzungsrechtenist es verboten technische Beschränkungen (wie die auf 10 Verbindungen) zu umgehen:

 

G.Technische Beschränkungen.

Sie sind verpflichtet, alle technischen Beschränkungen in der Software einzuhalten, die Ihnen nur spezielle Verwendungen gestatten. Sie sind nicht berechtigt, diese Beschränkungen zu umgehen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/TechLimit.aspx.

 

Zu den Beschränkungen von XP steht in den Nutzungsrechten:

 

a)Geräteverbindungen.

•Sie sind berechtigt, bis zu 10 anderen Geräten den Zugriff auf die Software zu ermöglichen, um Dateidienste, Druckdienste, Internetinformationsdienste, Dienste für die gemeinsame Nutzung der Internetverbindung und Telefoniedienste zu verwenden.

•Die Grenze von 10 Verbindungen gilt für Geräte, die über „Multiplexing“- oder andere Software oder Hardware, die Verbindungen in einem Pool zusammenfasst, indirekt auf die Software zugreifen.

Link zu diesem Kommentar
Pro Client eine Betriebssystemlizenz + pro Zugiff je eine XP und WinConnect Lizenz.

Das übersteigt aber schnell die Kosten eines TS.

 

 

Zudem muss jedes der zugreifenden Geräte entweder selbst ein Windows XP lizenziert haben, oder es muss dafür eine RDP Lizenz gekauft werden.

 

Hierzu steht in den Produktnutzungsrechten:

 

b)Remotezugriffstechnologien. Sie sind wie folgt berechtigt, mit Hilfe von Remotezugriffstechnologien auf die Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen.

•Remote-Desktop. Die einzige Hauptnutzerin oder der einzige Hauptnutzer des Geräts ist berechtigt, mithilfe von Remote-Desktop oder ähnlichen Technologien von einem anderen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen. Eine „Sitzung“ bedeutet das Erlebnis der direkten oder indirekten Interaktion mit der Software über eine beliebige Kombination von Eingabe-, Ausgabe- und Anzeigeperipheriegeräten. Andere Nutzer sind berechtigt, mithilfe dieser Technologien von einem beliebigen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

(1) Das Remotegerät ist gesondert für die Ausführung der Software lizenziert.

(2) Der Nutzer oder das Remotegerät verfügt über eine Remote-Desktop-Lizenz (RDL).

 

 

Ich denke das ist eindeutig.

 

Wenn ich also eh für jeden der Clients eine XP Lizenz benötige, frage ich mich wo der Vorteil einer solchen pseudo Terminalserver Lösung ist. Ausser den Typen die mich dazu bringen einen Lizenzverstoss zu begehen auch noch Geld nachzuwerfen sehe ich hier keinen Mehrwert.

 

P.S.

Ich habe das Ganze mal in das Lizenzforum verschoben da es mir da besser aufgehoben scheint. ;)

Link zu diesem Kommentar

Zur Frage ganz oben: jeder normale RDP-Client kann zugreifen

Port-, Printer und Drive-Mapping gehen speziell mit XP Home aber leider nicht (siehe http://www.thinsoftinc.com/thin%20client/products_wcs_faq.html#faq24)

 

Was die Beschränkung auf 10 SMB-Verbindungen mit RDP zu tun haben soll ist mir schleierhaft.

 

Es ist so, dass auch ThinSoft auf die Notwendigkeit einer WinXP Lizenz hinweist -> http://www.thinsoftinc.com/thin%20client/products_wcs_faq.html#faq20

 

Trotzdem sinnvoll ist der Einsatz des Produktes wenn z.B.:

a) die bevorzugte Backup-Software (z.B. Sonic Backup MyPC vs. BackupExec) und/oder Virenscanner-Lizenzen für Windows XP billiger als für Windows 2003 Server sind

b) eine Umgebung FAT-Clients ohnehin erfordert, man aber auf die Vorteile von SBC nicht verzichten will

c) die gewünschte Server-Hardware nicht ohne Windows XP erhältlich ist, und nur eine kleine Anzahl von Benutzern Zugriff benötigt

Link zu diesem Kommentar

Was die Beschränkung auf 10 SMB-Verbindungen mit RDP zu tun haben soll ist mir schleierhaft.

 

Muss dir nicht schleierhaft sein, denn ob es eine RDP oder SMB Verbindung ist ist irrelevant da die Nutzungsrechte nur von "Zugriffen" sprechen:

 

•Sie sind berechtigt, bis zu 10 anderen Geräten den Zugriff auf die Software zu ermöglichen ...

 

Es ist so, dass auch ThinSoft auf die Notwendigkeit einer WinXP Lizenz hinweist -> http://www.thinsoftinc.com/thin%20client/products_wcs_faq.html#faq20

 

Das ist lobenswert, allerdings sollten sie auch auf die Beschränkung der Zugriffe auf Windows XP hinweisen. 21 sind nach meiner Rechnung 11 mehr als zulässig.

 

Da Windows normalerweise technisch schon nicht mehr als 10 Verbindungen zulässt wird hier eine technische Einschränkung umgangen, was (wie weiter oben bereits erwähnt) alleine bereits ein Lizenzverstos ist.

Link zu diesem Kommentar

Ich sehe durchaus gute Einsatzmöglichkeiten in der Praxis. Wir bevorzugen z.B. stehts den Verkauf eines SB 2003 Servers in unser Klientel, damit die Exchange haben. Dort befindet sich ein großer Teil in Segment von 3 bis 6 Arbeitsplätzen, mit dem Wunsch mit 1 oder 2 Arbeitsplätzen auch von Remote zuzugreifen. Hier ist ein Zugriff von aussen (Mobile/Heimarbeitsplatz) per TS mit den Lizenzmodellen von Microsoft unnötig teuer.

 

Wenn ich das Richtig verstanden habe, sollte ja folgendes mit dieser Lösung funktionieren:

 

Der bestehende 2003 SB Server wird mit z.B. 1 Lizenzen WinConnect Server XP ausgestattet. Der Kunden kann mit seinem, mit Windows XP und Office 2003 Basic ausgestatteten Notbook , ohne weiter Lizenzkosten eine RDP Session auf dem SB Server öffnen und darin arbeiten. Richtig ?

Link zu diesem Kommentar

Wenn ich das Richtig verstanden habe, sollte ja folgendes mit dieser Lösung funktionieren:

 

Der bestehende 2003 SB Server wird mit z.B. 1 Lizenzen WinConnect Server XP ausgestattet. Der Kunden kann mit seinem, mit Windows XP und Office 2003 Basic ausgestatteten Notbook , ohne weiter Lizenzkosten eine RDP Session auf dem SB Server öffnen und darin arbeiten. Richtig ?

 

Technisch gesehen hast du Recht, mit dem Produkt kannst du auf einem SBS einen "Terminalserver" zum laufen bringen, was technisch von Microsoft nicht vorgesehen ist.

 

Allerdings begehst du damit einen klaren lizenzverstoß, denn die Produktnutzungsrechte verbieten ausdrücklich das Umgehen von technischen Einschränkungen. Dass der SBS keinen Ts hosten kann ist so eune technische Einschränkung, dafür ist er halt billig.

 

In den Produktnutzungsrechten kannst du das nachlesen:

 

G.Technische Beschränkungen. Sie sind verpflichtet, alle technischen Beschränkungen in der Software einzuhalten, die Ihnen nur spezielle Verwendungen gestatten. Sie sind nicht berechtigt, diese Beschränkungen zu umgehen.

 

Nur weil etwas technisch machbar ist bedeutet es noch lange nicht dass es auch erlaubt ist.

Link zu diesem Kommentar
Technisch gesehen hast du Recht, mit dem Produkt kannst du auf einem SBS einen "Terminalserver" zum laufen bringen, was technisch von Microsoft nicht vorgesehen ist.

Mit dieser Argumentation dürfte keine Software auf einen Rechner aufgespielt werden, da Microsoft die Funktion dieser Software ja eventuell nicht vorgesehen hat, oder? Von Microsoft ist lediglich der Einsatz des _eigenen_ TS nicht vorgesehen, andere Produkte sind hiervon nicht betroffen.

 

Allerdings begehst du damit einen klaren lizenzverstoß, denn die Produktnutzungsrechte verbieten ausdrücklich das Umgehen von technischen Einschränkungen. Dass der SBS keinen Ts hosten kann ist so eune technische Einschränkung, dafür ist er halt billig.

Er begeht keinen Lizenzverstoß, da er keine technischen Einschränkungen umgeht! Technisch eingeschränkt wurde von MS lediglich die Installation eines original Microsoft Terminalservers sowie bei XP die Möglichkeit, mehr als 10 SMB Connections zu benutzen. Diese Einschränkungen sind auch noch nach der Installation von WinConnect aktiv und werden nicht umgangen.

Die MS Lizenzbedingungen können sehr wohl verbieten, den original MSTS einzusetzen, allerdings gibt es keinen Passus, der einem Kunden verbietet, eine Fremdsoftware mit ähnlicher Funktionsweise auf ein BS aufzuspielen. Da hätte mit Sicherheit auch die EU Kartellbehörde ein Wörtchen mitzureden.

 

In den Produktnutzungsrechten kannst du das nachlesen:

 

G.Technische Beschränkungen. Sie sind verpflichtet, alle technischen Beschränkungen in der Software einzuhalten, die Ihnen nur spezielle Verwendungen gestatten. Sie sind nicht berechtigt, diese Beschränkungen zu umgehen.

Er umgeht auch keine Beschränkungen, denn es steht nirgendwo, dass die spezielle Verwendung von WinConnect oder überhaupt einer fremden TS-Software nicht gestattet ist.

 

Übrigens: "Sie sind berechtigt, bis zu 10 anderen Geräten den Zugriff auf die Software zu ermöglichen ..."

Wie verträgt sich das mit dem IIS, den ich ja vollkommen legal auf XP installieren kann und der deutlich mehr als 10 gleichzeitige Zugriffe bietet?

Link zu diesem Kommentar

Mit dieser Argumentation dürfte keine Software auf einen Rechner aufgespielt werden, da Microsoft die Funktion dieser Software ja eventuell nicht vorgesehen hat, oder? Von Microsoft ist lediglich der Einsatz des _eigenen_ TS nicht vorgesehen, andere Produkte sind hiervon nicht betroffen.

 

 

Es geht darum ob das Betriebsystem eine Funktion bereitstellt oder nicht und darum ob dies manipuliert wird (was das genannte Produkt macht).

Mit deiner Argumentation könnten ja auch alle Beschränkungen mit Software (die ja installiert werden darf umgangen werden.

 

Er begeht keinen Lizenzverstoß, da er keine technischen Einschränkungen umgeht! Technisch eingeschränkt wurde von MS lediglich die Installation eines original Microsoft Terminalservers sowie bei XP die Möglichkeit, mehr als 10 SMB Connections zu benutzen. Diese Einschränkungen sind auch noch nach der Installation von WinConnect aktiv und werden nicht umgangen.

Die MS Lizenzbedingungen können sehr wohl verbieten, den original MSTS einzusetzen, allerdings gibt es keinen Passus, der einem Kunden verbietet, eine Fremdsoftware mit ähnlicher Funktionsweise auf ein BS aufzuspielen. Da hätte mit Sicherheit auch die EU Kartellbehörde ein Wörtchen mitzureden.

 

Es geht darum diese Funktionen (die bei dem Produkt im Gegensatz zu den Anderen serverversionen explizit beschnitten wurden) wieder hinzuzufügen.

Wie das gemacht wir ist irrelevant. Wichtig ist dass eine Funktion die bewusst weggelassen wurde (technische Einschränkung) wieder hinzugefügt wird.

 

Übrigens: "Sie sind berechtigt, bis zu 10 anderen Geräten den Zugriff auf die Software zu ermöglichen ..."

Wie verträgt sich das mit dem IIS, den ich ja vollkommen legal auf XP installieren kann und der deutlich mehr als 10 gleichzeitige Zugriffe bietet?

 

Du darfst den IIS installieren aber es dürfen nicht mehr als 10 User gleichzeitig darauf zugreifen. Nur weil es nicht technisch eingeschränkt ist heisst es nicht dass es erlaubt ist. Auch da gelten die lizenzrechtlichen Einschränkungen.

 

Du kannst ja technisch gesehen auch ohne CALs auf einen Windows Server (ausser dem SBS und dem TS) zugreifen. Lizenzrechtlich brauchst du aber CALs.

 

Nach deiner Argumentation bräuchte man keine CALs weil es ja technisch nicht eingeschränkt ist ...

Link zu diesem Kommentar

 

Übrigens: "Sie sind berechtigt, bis zu 10 anderen Geräten den Zugriff auf die Software zu ermöglichen ..."

Wie verträgt sich das mit dem IIS, den ich ja vollkommen legal auf XP installieren kann und der deutlich mehr als 10 gleichzeitige Zugriffe bietet?

 

Meines wissens nach, geht auch mit IIS auf XP nicht mehr als 10 Verbindungen gleichzeitig.

War jedenfalls letztes Jahr (2005) noch so. Da hatte ich eine Testumgebung und nutzte den IIS auf einer XP-Maschine.

Link zu diesem Kommentar

@Wäscherei: Waren das anonyme Zugriffe?

 

@dr.melzer:

Es geht darum ob das Betriebsystem eine Funktion bereitstellt oder nicht und darum ob dies manipuliert wird (was das genannte Produkt macht).

Ob WinConnect etwas an Windows ändert, oder nur zusätzliche Funktionen bereitstellt kann ich nicht sagen, dazu müsste ich die Internas dieses Produktes kennen, was nicht der Fall ist.

Was die Funktionalität des Betriebssystems angeht bin ich komplett anderer Meinung: Wenn nur erlaubt wäre, was das Betriebssystem an Funktionen bereitstellt, dann dürfte streng genommen gar keine Software aufgespielt werden, da jede Software das BS erweitert. Es dürfte auch keine Textverarbeitung installiert werden, da ja diese Funktion vom BS nicht bereitgestellt wird.

 

Mit deiner Argumentation könnten ja auch alle Beschränkungen mit Software (die ja installiert werden darf umgangen werden.

Nicht wirklich. Solange die Software das original-BS nicht verändert, darf sie es beliebig erweitern. Das ist nach meiner Auffassung auch der Sinn von Software. Der Lizenzvertrag gilt nur für das, was von MS geliefert wird, nicht jedoch für Fremdsoftware. Solange die Software eigene Technologien nutzt ist der XP-Lizenzvertrag von MS gegenstandslos für diese Programme.

 

Es geht darum diese Funktionen (die bei dem Produkt im Gegensatz zu den Anderen serverversionen explizit beschnitten wurden) wieder hinzuzufügen.

Richtig. Aber durch eigene Programme und Technologien. Es steht nirgendwo im Lizenzvertrag, dass ich keinen fremden Terminalserver aufspielen darf. Einzig die Limitierung auf 10 Zugriffe wird erwähnt. Ergo: Ein TS darf aufgespielt werden.

 

Wie das gemacht wir ist irrelevant. Wichtig ist dass eine Funktion die bewusst weggelassen wurde (technische Einschränkung) wieder hinzugefügt wird.

Falsch! Eine technische Einschränkung definiert sich nicht durch das Weglassen einer Funktion, sondern durch das Verhindern von deren Ausführung. Wäre das nicht so, dann könnte alles, was nicht an Funktionen in einem BS vorhanden ist, als technische Einschränkung gewertet werden und somit wäre jede Software per Definition illegal, denn jede Software fügt Funktionalität hinzu.

 

Du kannst ja technisch gesehen auch ohne CALs auf einen Windows Server (ausser dem SBS und dem TS) zugreifen. Lizenzrechtlich brauchst du aber CALs.

Nach deiner Argumentation bräuchte man keine CALs weil es ja technisch nicht eingeschränkt ist ...

Das ist etwas anderes, da hier das Produkt von MS stammt und daher auch den Lizenzbestimmungen von MS unterliegt.

 

Um es nochmals auf den Punkt zu bringen: Zeige mir die Stelle im Lizenzvertrag, an der steht, dass ich keinen TS aufspielen darf.

Was die 10 gleichzeitigen Verbindungen angeht: Das ist von MS zwar geregelt, aber etwas Realitätsfern. Jeder Messenger (AOL, ICQ, YAHOO etc...) kann locker mehr als 10 Verbindungen öffnen. Genause sieht es bei Konferenz- und Kollaborationssoftware aus. So gesehen verstößt ja schon die Mehrheit der Anwender- und Firmen irgendwo gegen diese Lizenz. Ich möchte den Richter sehen, der mich deshalb verurteilt ;-)

Link zu diesem Kommentar

Solange die Software eigene Technologien nutzt ist der XP-Lizenzvertrag von MS gegenstandslos für diese Programme.

 

Ich denke das sollten wir den Juristen überlassen.

 

Eine technische Einschränkung definiert sich nicht durch das Weglassen einer Funktion, sondern durch das Verhindern von deren Ausführung.

 

Der terminalserver ist nicht weggelassen. Du kannst ihn im Remoteverwaltungsmodus installieren.

 

Der Applikationsmodus geht nicht was eine technische Einschränkung ist die umgangen wird. ;)

 

 

Um es nochmals auf den Punkt zu bringen: Zeige mir die Stelle im Lizenzvertrag, an der steht, dass ich keinen TS aufspielen darf.

 

Der Irrtum ist, du erwirbst kein Eigentum, oder uneingeschränktes Nutzungsrecht an der Software, sondern nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht.

 

In den Nutzungsrechten steht:

 

A.Ihre Nutzungsrechte. Wenn Sie Ihren Volumenlizenzvertrag, einschließlich dieser Produktbenutzungsrechte und der Produktliste, einhalten, sind Sie berechtigt, die Software und Onlinedienste wie in diesen Produktbenutzungsrechten beschrieben zu verwenden.

 

Das bedeutet nur dass du die Software so nutzen darfst wie in den Nutzungsrechten geschrieben. Für alles andere hast du keine Erlaubnis.

 

Ich möchte den Richter sehen, der mich deshalb verurteilt

 

Selbstverständlich ist jeder Vertrag nur so gut wie er vor Gericht standhält.

Du kannst gerne versuchen dir die Rechte, von denen du glaubst dass du sie hast, zu erstreiten, die Anwälte hören schon die Kassen klingeln.

Nur solange kein Gericht sagt dass es anders ist gilt der mit MS geschlossene Vertrag, volkommen unabhängig davon wie du das siehst.

 

Und by the way, wenn dir die Vertragsbedingungen nicht zusagen, nimm Linux, ist ja besser und billiger.

Link zu diesem Kommentar
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Schreibe einen Kommentar

Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor-Fenster leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...