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Internet Protokolle


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Hallo,

 

prinzipiell darfst Du auf den Rechnern alles machen was nicht gegen irgendwelche Gesetze verstößt. Allerdings wäre ich mit solchen Programmen (Keylogger, etc.) äußerst vorsichtig. Nicht nur das man sehr viele privaten / personenbezogenen Daten vom jeweiligen Nutzer erhält - man handelt sich auch noch (unter Umständen) richtig deftig ärger ein! Wenn es bei Euch zum Beispiel im Betrieb einen Betriebsrat gibt, dann wird dieser sicherlich den Teufel tun und dieser Software zustimmen. Sollte der BR widererwartend doch sein 'ok' dazu geben, muß Dir klar sein das Du die daraus resultierenden Erkenntnisse lediglich in anonymisierter Form Deinem Chef zukommen lassen darfst (BDSG) und die Daten auch nur für statistische Zwecke nutzen kannst. :suspect:

Von einer reinen 'Suftkontrolle' würde ich also diesbezüglich absehen... Sollte ich mit meiner Argumentation irgendwo falsch liegen, dann korrigiert mich bitte. Haben nur gerade dieses Thema mit dem BR eines Kunden durchgekaut. ;)

Falls Du dennoch scharf darauf bist könntest Du doch evtl. die Logs im Router einschalten (je nach Modell) oder Software wie "The Boss" (glaub so heißt die) einsetzen - als Überwachungssoftware! Denn etwas anderes ist diese SW sicherlich nicht.

 

Gruß,

Tobi

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danke für die infos

 

hab jetzt ein programm gefunden welches exakt protokoliert

 

WAS während Ihrer Abwesenheit an Ihrem PC geschieht.

WELCHE Internetseiten besucht wurden.

WELCHE Druckaufträge ausgeführt wurden.

WELCHE Arbeitsschritte vollzogen worden.

WIE LANGE, WELCHER und WANN ein Benutzer angemeldet war.

WER WIE LANGE online war.

WER WELCHES Programm gestartet hat.

 

also das ist das optimale programm um herrauszufinden was die leute so am pc machen! z.b. auch leute die an dem eingen pc sind!

 

Das programm nennt sich WIN-Protokoll und kostet 20,- euro die netzwerkversion mit 5 lizenen 99,- und die unbegrenzte version 249,-

aber es lohnt !

 

gruß Daywalker

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Original geschrieben von masta_daywalker

ist alles abgeseget vom cheffe persönlich ! datenschutz muss er sich rumschlagen dann wohl! :D

 

Hallo,

 

das ist so nicht ganz korrekt. Sollte es bei Euch einen Betriebsrat geben, dann MUSS dieser (bei Auffälligkeiten von Mitarbeitern) definitiv vorher informiert werden und bei einer Überprüfung auch dabei sein. Also zumindest einer vom Betriebsrat. Sollte dies nicht der Fall sein, dann ist die rechtliche Handhabe sehr eingeschränkt.

Auswertungen dieser Listen dürfen, wie bereits erwähnt, nur in anonymisierter Form anderen Mitarbeitern (dazu zählen auch Chefs) zugänglich gemacht werden - und dies auch lediglilch zu statistischen Zwecken. Wenn damit jedoch eine "totale Überwachung aller Mitarbeiter" betrieben wird, dann gehen Euch sicherlich sehr schnell die Argumente beim Arbeitsrichter aus... :D

 

Außerdem sind gesetzlich auch bei einem strikten "Privatsurfverbot" im Betrieb gewisse private Aktionen auch im Internet erlaubt (gibts einen Beschluss vom OLG) - aber dies ist ein anderes Thema. ;)

 

Gruß, Tobi

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