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Spinnen die bei VUE und Prometric?


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Moin!

 

Da bekomme ich am Wochenende meine Kreditkartenabrechnung und dabei fällt mir auf, dass mir noch einige Rechnungen von VUE und Prometric für Prüfungen fehlen.

 

Also VUE angerufen und die angefordert. Automatisch schicken die keine raus, nur auf Anforderung! Ganz ärgerlich ist das, wenn man vorsteuerabzugsberechtigt ist, ohne ordentliche Rechnung kein Vorsteuerabzug.

 

Der Anruf bei Prometric dann der Hammer: Seit 1. Juli werden keine überhaupt keine Rechnungen mehr verschickt und seit dem 19. Juli können auch keine mehr rückwirkend erstellt werden. Wenn ein Arbeitnehmer sich die Kosten vom Arbeitgeber erstatten lassen will, so die Ansicht des Hotliners, soll er doch einfach die E-Mail der Prüfungsanmeldung ausdrucken und diese dem Arbeitgeber geben. Dieser Ausdruck hat dem Arbeitgeber auszureichen! Wenn nicht soll man eine E-Mail an den Prometric-Support schicken und sich schriftlich von Prometric bestätigen lassen, dass es keine Rechnungen mehr gibt.

 

Ja spinnen die alle oder was?

 

Andy, leicht gereizt

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Was soll er meinen, man erhält eine Bestätigung per email von VUE, die eigentlich allen Kriterien einer Rechnung - auch nach neuen Massgaben der Finanzämter seit 01.01.2004 - standhält.

 

Ich verstehe daher auch Sexsi's Problem nicht. Gut eine "richtige" Rechnung sähe schöner aus, mich persönlich kratzt's nicht, ich brauche was Gültiges für's Finanzamt, mir doch wurscht, WIE das Papier aussieht, und gültig ist das email-Papier von VUE. Also lege ich die ausgedruckte email zu meinen Kreditoren-Belegen und habe fertisch :D

 

grizzly999

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Original geschrieben von grizzly999

Was soll er meinen, man erhält eine Bestätigung per email von VUE, die eigentlich allen Kriterien einer Rechnung - auch nach neuen Massgaben der Finanzämter seit 01.01.2004 - standhält.

 

Genau das tut sie nach meinem Wissensstand nicht! Zumindest nicht was die Vorsteuerabzugsfähigkeit betrifft.

 

Ich verstehe daher auch Sexsi's Problem nicht. Gut eine "richtige" Rechnung sähe schöner aus, mich persönlich kratzt's nicht, ich brauche was Gültiges für's Finanzamt, mir doch wurscht, WIE das Papier aussieht, und gültig ist das email-Papier von VUE.

 

Nein, die reine E-Mail ist nicht "gültig". Als reiner Aufwandsbeleg (oder Eigenbeleg in der Gesamthöhe) wäre sie okay, aber nicht für den Vorsteuerabzug! Hier gelten sehr straffe Regelungen.

 

Also lege ich die ausgedruckte email zu meinen Kreditoren-Belegen und habe fertisch :D

 

Ganz ehrlich: Viel Spaß bei der nächsten Betriebsprüfung!

 

Was mich wirklich stört ist die Tatsache, dass man jeder einzelnen Rechnung jetzt hinterhertelefonieren muss (VUE) oder man gar keine bekommt (Prometric).

 

Andy

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Original geschrieben von Sexsi

Nein, die reine E-Mail ist nicht "gültig". Als reiner Aufwandsbeleg (oder Eigenbeleg in der Gesamthöhe) wäre sie okay, aber nicht für den Vorsteuerabzug! Hier gelten sehr straffe Regelungen.

Dann erzähl doch mal bitte, was fehlt denn auf dem Zettel?? Soweit ich weiss, gibt es 14 Punkte, die erfüllt sein müssen. An welchem Punkt regst du dich auf?

 

Auch von einigen INet-Zahlungen (element5 oder ebay) werden die Mails als Rechnung anerkannt. Wenn natürlich das Unternehmen nach §21 (?) Absatz xy UStG nicht Vorsteuerpflichtig ist, fehlt der Ausweis der USt.

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