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Windows 10 Pro als HyperV Host für Windows 10 Pro (Lizenzfrage)


mltw
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Hallo zusammen,

 

folgendes Szenario habe ich geplant (bin mir aber was die Lizensierung angeht unsicher)

 

HyperV Host Windows 10 Pro (eigene Lizenz) -> Kein physikalisches arbeiten erfüllt nur die Rolle als HyperV Host)

 

3 virtuelle Windows 10 Pro mit je eigener Lizenz.

Der Zugriff auf diese soll über RDP erfolgen (von außerhalb der Umgebung), auf den virtuellen Windows 10 Pro wird physikalisch nicht gearbeitet. Jeder virtuellen Maschine ist auch nur 1 Benutzer zugeordnet, der per RDP auf den virtuellen PC verbindet. (Das arbeiten auf diesen erfolgt auch nur über RDP)

 

Laut meiner Recherche bisher ist ein Zugriff per RDP mit den Bestimmungen legitim. Bin mir aber unsicher ob es ausreicht das für jede Windows 10 Pro Installation eine Lizenz ausreichend ist. (4 Stk. wären es dann insgesamt) oder in diesem Zusammenhang weitere Lizenzen benötigt werden.

 

 

Hoffe ihr könnt mir da ein wenig helfen :)

 

Vielen Dank

 

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vor 4 Stunden schrieb mltw:
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HyperV Host Windows 10 Pro (eigene Lizenz) -> Kein physikalisches arbeiten erfüllt nur die Rolle als HyperV Host)

 

3 virtuelle Windows 10 Pro mit je eigener Lizenz.

Der Zugriff auf diese soll über RDP erfolgen (von außerhalb der Umgebung), auf den virtuellen Windows 10 Pro wird physikalisch nicht gearbeitet. Jeder virtuellen Maschine ist auch nur 1 Benutzer zugeordnet, der per RDP auf den virtuellen PC verbindet. (Das arbeiten auf diesen erfolgt auch nur über RDP)

 

Laut meiner Recherche bisher ist ein Zugriff per RDP mit den Bestimmungen legitim. Bin mir aber unsicher ob es ausreicht das für jede Windows 10 Pro Installation eine Lizenz ausreichend ist. (4 Stk. wären es dann insgesamt) oder in diesem Zusammenhang weitere Lizenzen benötigt werden.

 

Moin,

 

ja, zeig mal Deine Ergebnisse. Nach meinem begrenzten Wissen erfordert der Remote-Zugriff auf ein Windows Client-OS eine Enterprise-Lizenz mit SA:

  • Entweder diese Lizenz klebt an dem zugreifenden Endgerät
  • oder sie muss noch durch eine VDA (Virtual Desktop Access) ergänzt werden, was, ähnlich wie SA, eine Abo-Lizenz ist und kein einmaliges Abo.

Auf welcher Plattform das Windows virtualisiert ist, ist in beiden Fällen egal.

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Hi danke für die Antwort:

 

(iv)    Verwendung in einer virtualisierten Umgebung. Diese Lizenz erlaubt Ihnen die Installation von lediglich einer Instanz der Software zur Verwendung auf einem Gerät, unabhängig davon, ob es sich bei diesem Gerät um ein physisches oder virtuelles Gerät handelt. Wenn Sie die Software auf mehreren virtuellen Geräten verwenden möchten, müssen Sie eine separate Lizenz für jede Instanz erwerben.

 

(Die habe ich ja)

 

(v)     Remotezugriff. Höchstens einmal alle 90 Tage sind Sie berechtigt, einen einzelnen Nutzer, der das lizenzierte Gerät physisch verwendet, als lizenzierten Nutzer zu bestimmen. Der lizenzierte Nutzer ist berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen. Andere Nutzer sind zu unterschiedlichen Zeiten berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen, jedoch nur von Geräten aus, für die eine separate Lizenz zur Ausführung derselben oder einer höheren Edition dieser Software besteht.

 

(Hier bin ich mir unsicher, die Sache mit der Lizenz ist ja gegeben, Hauptnutzer ist festgelegt)

 

Aber im Gegenzug steht auch wieder also zu unterlassen:

 

(iv)    die Software als Serversoftware oder für kommerzielles Hosting zu verwenden, die Software zur gleichzeitigen Verwendung durch mehrere Nutzer über ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen, die Software auf einem Server zu installieren und anderen Nutzern Remotezugriff darauf zu ermöglichen oder die Software auf einem Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch Remotenutzer zu installieren.

 

Heißt das im Gegenzug wenn lokal jemand daran arbeiten würde, wäre es zugelassen ?

 

 

 

Danke :)

vor 1 Minute schrieb cj_berlin:

Moin,

 

ja, zeig mal Deine Ergebnisse. Nach meinem begrenzten Wissen erfordert der Remote-Zugriff auf ein Windows Client-OS eine Enterprise-Lizenz mit SA:

  • Entweder diese Lizenz klebt an dem zugreifenden Endgerät
  • oder sie muss noch durch eine VDA (Virtual Desktop Access) ergänzt werden, was, ähnlich wie SA, eine Abo-Lizenz ist und kein einmaliges Abo.

Auf welcher Plattform das Windows virtualisiert ist, ist in beiden Fällen egal.

 

Es liegen Windows 10 Pro Lizenzen vor also physikalisch. (Kann ich alle 4 auf die Kiste kleben :D )

vor 1 Minute schrieb cj_berlin:

 

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Hi,

 

das sollte sich bspw. mit Microsoft 365 E3 korrekt lizenzieren lassen. In den 31,50€ im Monat pro User ist dann ja auch noch ne Menge mehr drin wie "nur" ein Windows 10 Enterprise inkl. Virtual Desktop Access.

 

Gruß

Jan

 

P.S.: Ob das dann auch alles auf einem "Client Hyper-V" ausgeführt werden darf: Keine Ahnung. Würde ich aber auch nicht machen wollen. :)

bearbeitet von testperson
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vor 30 Minuten schrieb cj_berlin:

Du musst bitte, wenn Du zitierst, auf die Quelle verlinken. Denn es ist nicht egal, aus welchem Bezugskanal Deine Lizenzen stammen, und die entsprechenden Lizenzbedingungen gelten dann.

Jo klar sorry:

 

https://www.microsoft.com/en-us/UseTerms/Retail/Windows/10/UseTerms_Retail_Windows_10_GermanGermany.htm

 

Hier hab ich die Infos her. Sind aber 2 "OEM" Lizenzen dabei bei mir.

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Aus dem Grundsatz heraus ist es immer so, dass der Hauptnutzer eines physikalischen Geräts welches mit einer 0815 Kauflizenz lizenziert wurde, auf seine Maschine Remote zugreifen darf. Andere nicht. Der Hauptnutzer darf maximal alle 90 Tage wechseln. Wenn eine physikalische Maschine nicht von einem Hauptnutzer verwendet wird sondern von mehreren, ist es eine Serverähnliche Umgebung. Da gibt es den Hauptbenutzer nicht mehr, auch nicht der eine der hauptsächlich darauf arbeitet.

Folglich muss es anders lizenziert werden. Bei VDA ist es dann z.Bsp. so, dass die zugreifende Maschine nicht-Windows-Maschine lizenziert sein muss +- egal worauf die Instanz dann läuft. Ist der zugreifende Client Windows basierend muss der zugreifende Client mindestens mit der (Client)OS-Version lizenziert sein wie auf die Maschine wo er drauf zugreift. Da nur die Enterprise oder Education Versionen von ClientOS eine installation in einer serverähnlichen Umgebung erlauben, musst Du die zugreifenden Clients eben auch damit lizenzieren.

 

Rein mit Kauflizenzen kannst du konsolidierte Maschinen nur mit Server-OS und RDP-CAL's realisieren. Hierbei gilt es dann zu beachten, dass Du zwei Server-Standard Lizenzen brauchst, damit Du 3 Server-Instanzen auf der gleichen physischen Maschinen laufen lassen darfst wenn jeder sein "eigenes" OS haben möchte.

 

Hoffe das war +- verständlich. MS macht die Bedingungen bewusst super mühsam, damit man eben die Mietlizenzen kauft wo die Freihehiten relativ gross sind man aber einen Status Quo nicht mehr mehr einfrieren kann z.Bsp. für ein altes System.

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Moin,

ich bin natürlich kein Jurist, und niemand wird Dir hier in einem freien offenen Forum einen gerichtlich belastbaren juristischen Rat erteilen. Dies vorausgeschickt, liest sich der von Dir zitierte Paragraph d. für mich wie folgt:

 

  • mit dem Abschnitt (iv) (Virtualisierung) bist Du soweit im Reinen,
  • Der Abschnitt (v) (Remotezugriff) besagt, dass der Nutzer, der das Gerät "physisch" verwendet, von einem beliebigen Gerät, und andere Nutzer von lizenzierten Geräten aus darauf zugreifen können. Jetzt kann man sich bei einer virtuellen Instanz streiten, wem diese denn "physisch" zugewiesen ist. Und unsere intuitive Deutung der Begriffe spielt dabei, wie immer bei Vertragstexten, keine Rolle.

Mir wurde bisher in jeder Lizenzberatung gesagt, VDI mit Windows-Clientbetriebssystemen ist mit Retail-Lizenzen nicht möglich. Insofern, wenn Du von einem qualifizierten Lizenz-Reseller oder von einem Lizenzanwalt eine andere Aussage erhältst, wäre es für viele kleine Firmen sehr interessant.

 

bearbeitet von cj_berlin
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vor 1 Minute schrieb cj_berlin:

Mir wurde bisher in jeder Lizenzberatung gesagt, VDI mit Windows-Clientbetriebssystemen ist mit Retail-Lizenzen nicht möglich. Insofern, wenn Du von einem qualifizierten Lizenz-Reseller oder von einem Lizenzanwalt eine andere Aussage erhältst, wäre es für viele kleine Firmen sehr interessant.

 

Es ist nicht möglich und MS will das auch gar nicht ermöglichen weil sie Mietlizenzen verkaufen wollen. Mittlerweile bin ich wieder soweit, dass ich Client-Maschinen nicht mehr konsoldiere sondern einfach jedem Arbeitsplatz eine physische Maschine spendiere. Ökologisch ist das klar nicht wirklich.

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Naja, mit SA für alle + VDA für manche ist es ohne weiteres möglich und wird auch ständig gemacht. Das sind natürlich de-facto Mietlizenzen. Und warum auch nicht ;-) In manchen Fällen macht es kaufmännisch durchaus Sinn.

 

Für alle anderen Fälle bleibt die VDI mit Server-OS und RDS-CALs. Oder, falls alle Anwendungen mitspielen, Terminalserver. Macht technisch und kaufmännisch nach wie vor mehr Sinn als VDI.

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Ich möchte auch keine Rechtsberatung, aber das ist alles so schwammig formuliert .....

 

Angedacht war einfach einen noch relativ gut aus gestatten Client so zu Verfügung zu stellen da noch paar Lizenzen über sind. 

 

Es gibt einen Server 2016 im Netzwerk wo ich mit zusätzlicher Serverlizenz und RDS-Cals das auch realisieren könnte. (Wäre mir aus wirtschaftlicher Sicht eigentlich Quatsch da "theoretisch" alles da ist um das zu realisieren) 


Gerade in kleinen Umgebungen könnte man so für Mitarbeiter relativ kostengünstig einen Zugriff schaffen, aber das gehört hier nicht rein :)

 

Wenn MS sowas nicht vorsieht müssten diese doch auch den Punkt bzgl. Remotezugriff bis auf Adminzugriff anpassen oder ich habe da eine etwas andere Ansicht ;)

 

Ok wenn es nicht erlaubt ist, lass ich es lieber und überlege mir was anderes.


Danke euch

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vor 14 Stunden schrieb mltw:

Aber im Gegenzug steht auch wieder also zu unterlassen:

 

(iv)    die Software als Serversoftware oder für kommerzielles Hosting zu verwenden, die Software zur gleichzeitigen Verwendung durch mehrere Nutzer über ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen, die Software auf einem Server zu installieren und anderen Nutzern Remotezugriff darauf zu ermöglichen oder die Software auf einem Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch Remotenutzer zu installieren.

 

Moin,
das obige Zitat sollte eigentlich ausreichen, dass man erkennt, mit WIN-10-Pro Lizenzen klappt das lizenzrechtlich nicht und man fällt immer wieder auf den Bauch (Audit)...

Hilfestellung:
Einfach mal nachdenken (wobei ich technisch kaum Wissen habe, aber nach 20 Jahren MS einiges gehört habe!) ....
WIN-SVR-OS-2019 und WIN-OS-10-PRO sind programier-technisch ja sehr ähnlich....
Was spricht also dagegen, wenn man eine WS-2019-OS-Lizenz(gerne auch OEM=preiswerter) nimmt
dort in der WIN-SVR-VM die Installation des WIN-SVR-OS so weit technisch reduziert, dass es nur noch dem WIN-10-PRO entspricht?
Wenn dies technisch so möglich ist ...
reden wir hier nicht mehr über einen Zugriff/Nutzung auf/von einem WIN-PC-OS, sondern ganz einfach über den Zugriff/Nutzung auf/von einer "normale" WIN-SVR-OS...
Lizenzrechtlich benötigt man dann also nur noch
die SVR-Lizenz, die WIN-CAL-Lizenz und wenn Zugriff dort auf eine GUI, dann noch die RDS-CAL.
Dann braucht man kein WIN-Enterprise (SA) oder VDA-ABO .... oder übersehe ich da was?

 

VG, Franz
 

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