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Notebooks incl. Windows 10 (OEM) zur Leihgabe an Schüler


Direkt zur Lösung Gelöst von lefg,
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Hallo Lizenz-Spezialisten,

 

im Rahmen der aktuellen Pandemie, findet der Unterricht an deutschen Schulen vermehrt digital statt. Einige bedürftige Schüler sollen zu diesem Zweck vom jeweiligen Schulträger mit Endgeräten versorgt werden.

 

Mir stellt sich nun die Frage, wie das im Lizenzrecht zu betrachten ist.

 

Nehmen wir an der Schulträger beschafft eine Anzahl an Notebooks incl. einer OEM-Lizenz für Windows 10 und vergibt diese (OVP) für die Nutzung an Schüler. Ein Schüler könnte in diesem Fall bei der Einrichtung des Geräts dieses mit seinem Microsoft-Konto verbinden und die Lizenz wäre mit seinem privaten MS-Konto verknüpft.

Wenn die Geräte nach Ende der "Krise" wieder an den Schulträger übergeben werden, sollen diese mit einem WIN10-EDU-Upgrade neu installiert und an den jeweiligen Schulen eingesetzt werden.

 

Muss ich in irgendeiner Weise technisch sicherstellen, dass Schüler die OEM-Lizenz nicht weiterverwenden oder ist eine entsprechende Übergabebestätigung mit dem Hinweis, dass die Lizenz nicht auf einem anderen Gerät eingesetzt werden darf ausreichend? (bei Minderjährigen natürlich vom jeweiligen Erziehungsberechtigten unterschrieben)

 

Vielen Dank

gruß Gangolf

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Danke für die schnelle Antwort.

 

Allerdings wundert mich dann die Anzeige unter dem Punkt "Aktivierung" in den Einstellungen von Win 10.

 

Dort heißt es:

 

Windows wurde durch eine digitale, mit Ihrem Microsoft-Konto verknüpfte Lizenz aktiviert.

 

Und ich bin mir fast sicher, dass es sich hierbei auch um eine OEM-Lizenz handelt.

Ist das einfach nur ne schlechte Übersetzung oder versteh ich da was grundsätzlich falsch?

 

gruß Gangolf

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Wird in folgendem Link schön erklärt, einige Produkt Keys (zB OEM oder auch MAK für Enterprise) werden in eine digitale Lizenz umgewandelt:

 

https://support.microsoft.com/de-de/help/12440/windows-10-activate?ocid=ActivationSettingsLearnMore

 

... jetzt stellt man sich nur die Frage, ob Nils da recht behält oder nicht. Kann ich ehrlich gesagt gar nicht sagen, ob man diese Veknüpfung des MS Kontos wieder entfernen und beispielsweise anschliessend ein anderes Konto mit der Lizenz verknüpfen kann.

 

Grüsse

 

Gulp

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vor 6 Minuten schrieb Squire:

@Gangolf: kenn ich so nicht. Wenn man den Einrichtungswizard durchhangelt und sich nicht auf das Microsoft Konto einlässt und angibt Lokal/Domäne, dann schaut das so aus:

Genau darum geht es. Die Geräte sollen direkt von den Schulen an die Schüler übergeben. Dann haben wir keinen Einfluss darauf, was bei der Ersteinrichtung "ausgewählt" wird.

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@Gangolf: Dann empfehle ich dringend eine bebilderte Schritt für Schritt Anleitung für das Initial-Setup - oder die Rechner in die Schule liefern lassen / alternativ vom Händler über die ihr die Geräte bezieht das Init-Setup durchlaufen zu lassen. 

 

Außerdem - je nach Hersteller und Anzahl der Geräte (über wieviele Geräte reden wir eigenlich?) kann man die vorkonfiguriert beziehen.

Oder ihr bindet sie in euer Netz ein mit der EDU Lizenz - packt einen Account drauf und gebt sie dann an die Schüler. (Das wäre wahrscheinlich meine Wahl - da die Einbindung so oder so gemacht wird)

bearbeitet von Squire
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Es geht hier um eine Anzahl von 500 - 1000 Geräte. Die Abfrage, wie viele Geräte es letztendlich werden, läuft aktuell noch.

 

Die Installation durch uns mit vorkonfiguriertem Account können wir nicht leisten. Auch würde das bedeuten, je nachdem welche Konfigurationen wir vornehmen, dass wir für Schüler einen Support für die Geräte leisten müssten. Was ebenfalls aufgrund der vorhandenen Personalressourcen nicht möglich ist.

 

Eine Vorkonfiguration vom entsprechenden Lieferant kann ich natürlich durchführen lassen, aber das entfernt leider nicht die Möglichkeit, nachträglich einen MS-Account zu verknüpfen.

 

Daher stellt sich mir hier die Frage, ob eben eine entsprechend schriftlich festgelegte Übergabebedingung ausreicht.

 

Ein Linux würde natürlich das Problem umgehen, aber ist für den geplanten Einsatzzweck keine Alternative.

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