Jump to content

Server 2019 Essentials als Hyper-V Replikationsserver


Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

wir möchten Hardware für einen Server kaufen, auf welchem dann Windows Server 2019 standard installiert wird. Der Server bekommt die Rolle Hyper-V und auf ihm werden dann 2 VMs mit Server Standard in Betrieb genommen werden.  Mir ist klar, dass lizenzrechtlich gesehen leider auf dem physischen Server dann keine weiteren Rollen installiert werden dürfen, sondern nur in den beiden VMs.

 

Nun möchte ich gern möglichst beide VMs auf einen zweiten Server, auf welchem Server 2019 Essentials installiert werden soll, per Hyper-V Replica replizieren lassen.

 

Wie sieht das Ganze dann lizenzmäßig aus? Ich habe es jetzt nach Internetrecherchen so verstanden, dass dafür der Replikationsserver ebenfalls für Server 2019 Standard lizenziert werden müßte außer man hat Software Assurance. Ist das wirklich so? Denn solange das Replikat nicht in Betrieb ist, wäre es ja nicht ganz fair, dafür zu bezahlen.

 

Gruss

:-)

 

 

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar

Hallo scnugg,

 

wenn der zweite Server nur eingeschaltet wird, wenn der erste Server ausfällt, kannst du lizenzrechtlich die Windows Server Standard Lizenz auf den zweiten Server übertragen.

Dieser Zustand muss dann auch erst mal die nächsten 90 Tage so bleiben.

Die Windows Server Essentials Lizenz benötigst du an dieser Stelle dann nicht.

 

Eine SA bringt Dir bei der Windows Server Lizenzierung nichts, da es eine sogenannte License Mobility nicht beim Windows Server gibt.

 

Sauberer ist es, wenn du beide Server voll durchlizenzierst mit demnach 2 Windows Server Standard Lizenzen.

Dann kannst du deine 2 VM's jederzeit von Server A auf Server B übertragen und das Ganze auch wieder rückgängig machen.

 

LG

Link zu diesem Kommentar
1 hour ago, SPLA said:

wenn der zweite Server nur eingeschaltet wird, wenn der erste Server ausfällt, kannst du lizenzrechtlich die Windows Server Standard Lizenz auf den zweiten Server übertragen.

Dieser Zustand muss dann auch erst mal die nächsten 90 Tage so bleiben.

Bei einem Serverausfall sind die 90 Tage nicht mehr relevant. Diese sind nur bei einem manuellen Wechsel, ohne HW-Ausfall, relevant.

 

Quote

Die Backup-Instanz kann nur während der folgenden Ausnahmezeiträume ausgeführt werden:

·          für kurze Zeit während des Wiederherstellungstests bei Notfällen innerhalb einer Woche alle 90 Tage,

·          während eines Notfalls, wenn der Produktionsserver aufgrund der Wiederherstellung nicht verfügbar ist, und

·          für die Zeit eines Notfalls während eines kurzen Zeitraums zur Erleichterung der Übertragung zwischen dem primären Produktionsserver und dem Server für die Wiederherstellung bei Notfällen.

 

Link zu diesem Kommentar

Moin,

 

das führt doch hier in die Irre. Der zweite Server wird nicht nur beim Ausfall des ersten eingeschaltet, er muss immer laufen, das ist ja der Sinn der Replikation. Da die lizenzierte Einheit der Host ist, muss man diesen betrachten.

 

Meines Wissens hat sich an dem Prinzip, das ich oben benannt bzw. verlinkt habe, nichts geändert.

 

Gruß, Nils

 

Link zu diesem Kommentar
  • 2 Monate später...
Am 18.5.2020 um 18:43 schrieb NilsK:

Meines Wissens hat sich an dem Prinzip, das ich oben benannt bzw. verlinkt habe, nichts geändert.

Der verlinkte Artikel könnte wirklich genauer nicht formuliert sein. Solange man SA hat, der zweite Host keine produktiven Aufgaben erfüllt, ist er faktisch einem "Backup-Server" gleichgestellt und wird lizenztechnisch entsprechend behandelt obwohl es nicht im eigentlich Sinne ein "richtiger" Backup-Server ist sondern etwas zwischen HA und Backup. Cold-Standby oder so. Quasi ein erhaltens Recht per SA.

Edit: Habe früher auch immer zwei SBS-Lizenzen gekauft wenn ich ihn async repliziert habe, schlicht weil es eben Grauzone war und nicht effektiv geregelt.

 

--> Man muss allerdings schon dazu sagen, dass das zwar die Sicht von MS ist, aber rechtlich eventuell auch ohne SA so ausgelegt werden könnte, dass ein Replikat eben nur eine "Möglichkeit" des Starts bietet, aber eben nicht eine effektiver Start ist. Aber gegen einen Konzern solche Spitzfindigkeit vor Gericht zu klären... Naja, das bringts als Nicht-Welt-Konzern überhaupt nichts. Also entweder so nutzen und lizenzieren wie MS das grundsätzlich möchte oder eben die Funktionalität komplett bleiben lassen. Man kann nur verlieren, auch wenn die Chance klein ist, dass man als Kleinbetrieb hier effektiv belangt werden würde. Aber wenn dann ists eben richtig sc***e. ;-)

bearbeitet von Weingeist
Link zu diesem Kommentar
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Schreibe einen Kommentar

Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor-Fenster leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...