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Desktop-Virtualisierung unter Linux-Workstation


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vor 9 Minuten schrieb Dr.Melzer:

Ich würde sagen, dass du da einen Denkfehler hast. Lizenziert ist ja immer das Blech (Gerät). Dabei ist unabhängig ob die Installation darauf lokal auf der Platte ist, oder in einer VM.

Ich glaube, so einfach ist das nicht. Denn bei der Installation in der VM wird die Lizenz an die (virtuelle) Hardware der VM gebunden. Vermutlich sind dies eine Mischung verschiedenen UUIDs (Grafikkarte, Mainboard, Netzwerkkarte, Festplatte). Ich habe es so verstanden, dass die virtuelle Maschine dann nur lizenziert ist, nicht das umgebende Gerät.

 

Denn du kannst ja die VM auch einfach aus dem Blech rausnehmen und auf einem anderen Blech laufen lassen. Die VM würde immer noch lizenziert sein, da sich die UUIDs nicht geändert haben. Aber dadurch bleibt das alte Blech ja nicht lizenziert. Und ich vermute mal nicht, dass sich die Lizenz durch einen solchen Umzug auf das neue Blech vererbt.

bearbeitet von lars-daniel
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vor 42 Minuten schrieb lars-daniel:

Ich glaube, so einfach ist das nicht. Denn bei der Installation in der VM wird die Lizenz an die (virtuelle) Hardware der VM gebunden.

Du kannst schon glauben, dass du die Lizenz nicht an eine VM bindest sondern an das Blech auf dem die vm läuft. ;)

bearbeitet von NorbertFe
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vor 7 Minuten schrieb NorbertFe:

Nein, dann ist die vm unlizenziert, da die Lizenz ja der anderen Hardware zugewiesen ist

Aber das klappt doch nicht, da Microsoft aufgrund der VM niemals die echte Hardware zu sehen bekommt. Außer ich mache es wie in meinem Gedankenspiel, dass ich Windows auf eine zweite Partition packe. Aber dann muss ich die VM so biegen, dass sie wie die echte Hardware aussieht.

 

Andersherum darf man ja die Windows Lizenz auf andere Geräte mitnehmen, sonst dürfte man ja nie das Mainboard wechseln?!

vor 10 Minuten schrieb magheinz:

Es ist nicht alles was technisch funktioniert auch von der Lizenz abgedeckt. Ich denke hier liegt der Denkfehler.

Ist es denn dann nach Microsoft-EULA überhaupt erlaubt? Ich werde als Privatmensch vermutlich nie einen Audit bekommen, aber vielleicht liest ja jemand mit, der Ähnliches vorhat.

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Es kommt wie immer drauf an. Viele Lizenzens werden frei wenn die Hardware endgültig ausgesondert wird. 

 

Wenn du moderne server hardware betreibst wie z. B. Cisco Ucs, dann ist selbst die Hardware nicht mehr eindeutig. Alles MACs, uuids etc sind dort virtuell. Trotzdem gelten natürlich die Lizenzbedingungen. 

Man darf ja auch nicht über eine rote Ampel fahren, nur weil gerade keiner hinschaut. 

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vor 2 Minuten schrieb magheinz:

Man darf ja auch nicht über eine rote Ampel fahren, nur weil gerade keiner hinschaut. 

Aber wenn man einen Führerschein (=Lizenz) hat, darf man ein anderes Auto fahren :lol3:

vor 3 Minuten schrieb magheinz:

Es kommt wie immer drauf an. Viele Lizenzens werden frei wenn die Hardware endgültig ausgesondert wird

Naja, wenn ich die VM auf einen neuen Rechner umziehe, muss der alte dann also vernichtet werden, da die Lizenz dort erstmalig installiert wurde?

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vor 25 Minuten schrieb lars-daniel:

Aber das klappt doch nicht, da Microsoft aufgrund der VM niemals die echte Hardware zu sehen bekommt.

Und das ist jetzt deine auslegung? Die Lizenz wird einer HARDWARE zugewiesen. Das kannst du gern in der Lizenzvereinbarung nachlesen.

vor 14 Minuten schrieb lars-daniel:

Aber wenn man einen Führerschein (=Lizenz) hat, darf man ein anderes Auto fahren :lol3:

Naja, wenn ich die VM auf einen neuen Rechner umziehe, muss der alte dann also vernichtet werden, da die Lizenz dort erstmalig installiert wurde?

Nein, wenn die Lizenz übertragen wird, ist die alte Hardware nicht mehr lizenziert. Das geht aber nicht mit jeder lizenzform und auch nicht beliebig schnell. Deswegen gibts ja u.a. die 90 Tage Regelung. Und autovergleiche im Bereich der Lizenzierung funktionieren leider selten. Da gehts eben um Gegenstände. Kannst ja mal mit einem Mietwagen versuchen den Mietvertrag zu verletzen. Dann wirst du eher verstehen, was gemeint ist.

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vor 3 Minuten schrieb NorbertFe:

Und das ist jetzt deine auslegung? Die Lizenz wird einer HARDWARE zugewiesen. Das kannst du gern in der Lizenzvereinbarung nachlesen.

Nein nein, nur ich finde den Begriff Hardware hier schwammig. Denn es heißt ja auch virtuelle Hardware. Aber ich verstehe es schon: die Lizenz wird an den Rechner gebunden, auf dem die VM läuft.

 

Aber was ist, wenn ich zwei VMs mit Windows 10 virtualisieren würde. Dürfen an eine Hardware zwei Lizenzen gebunden werden?

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vor 21 Minuten schrieb magheinz:

Wenn du moderne server hardware betreibst wie z. B. Cisco Ucs, dann ist selbst die Hardware nicht mehr eindeutig. Alles MACs, uuids etc sind dort virtuell. Trotzdem gelten natürlich die Lizenzbedingungen. 

Vor allem sind viele Lizenzen nicht an Hardwareeigenschaften gekoppelt, sondern ein rein organisatorischer Vorgang. Die Aktivierung einer Windows Installation ist ja noch lange nicht mit einer gültigen Lizenz gleichzusetzen.

vor 1 Minute schrieb lars-daniel:

Nein nein, nur ich finde den Begriff Hardware hier schwammig. Denn es heißt ja auch virtuelle Hardware. Aber ich verstehe es schon: die Lizenz wird an den Rechner gebunden, auf dem die VM läuft.

 

Aber was ist, wenn ich zwei VMs mit Windows 10 virtualisieren würde. Dürfen an eine Hardware zwei Lizenzen gebunden werden?

Und den Begriff virtuelle Hardware findest du im ms Lizenzpapier?

 

ja du kannst mehrere Lizenzen an eine Hardware koppeln. Das ist bei Servern übliches Vorgehen.

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vor 2 Minuten schrieb NorbertFe:

Und den Begriff virtuelle Hardware findest du im ms Lizenzpapier?

Nein. Wusste nicht, dass man die so scharf auslegen darf. Noch vor ein paar Jahren hieß es ja in der Presse, dass EULA überhaupt keine Wirkungen haben, da man sie beim Kauf nicht einsehen kann. Heute kann man sie aber vorher im Netz einsehen.

 

vor 4 Minuten schrieb NorbertFe:

ja du kannst mehrere Lizenzen an eine Hardware koppeln. Das ist bei Servern übliches Vorgehen.

Ich bin ja Retail-Nutzer. Aber anscheinend schiebt Microsoft hier keinen Riegel davor.

 

Nur wenn ich die Hardware wechsle (z.B. bei Hardware-Schaden), bekommt Microsoft das ja nicht mit. Das ist mein abschließenden Dilemma.

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vor 1 Stunde schrieb NorbertFe:

 steht auch im Lizenzvertrag.

Stimmt. Anscheinend hat Microsoft aber für Nicht-OEM-Installationen inzwischen ein Work-Around eingebaut:

Zitat

In Windows 10 (Version 1607 oder höher) können Sie Ihr Microsoft-Konto mit der digitalen Lizenz für Windows 10 auf Ihrem Gerät verknüpfen. Dadurch können Sie Windows möglicherweise über die Problembehandlung „Aktivierung“ reaktivieren, wenn Sie später eine bedeutende Hardwareänderung vornehmen. Allerdings müssen Sie das Konto vor der bedeutenden Hardwareänderung mit Ihrem PC verknüpfen.

https://support.microsoft.com/de-de/help/20530/windows-10-reactivating-after-hardware-change

 

Das möglicherweise ist amüsant.

bearbeitet von lars-daniel
möglicherweise
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