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VMware Datacenter 2012 und DC 2016 Mischbetrieb


Direkt zur Lösung Gelöst von NilsK,
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Hallo guten Tach,

 

wir haben 6 ESX Hosts mit DC 2012 lizensiert. Bisher haben wir nur VM´s bis 2012 Server. Nun kommen 2 neue ESXen dazu.

 

Angenommen wir kaufen für 2 neue ESX Hosts nun die Datacenter 2016 Lizenzen:

Ist das grundsätzlich untersagt und ich muss das ganze VMware Cluster auf Datacenter 2016 anheben?

Unter welchen Bedingungen wäre es lizenztechnisch sauber, wenn ich die erste VM mit 2016 installiere? Darf die 2016 VM dann nur auf den beiden neuen ESXen laufen?

Muss ich dann HA und DRS abschalten (HA Ist sowieso gerade abgeschaltet) ???

Oder führt allein die Möglichkeit HA einsetzen zu können in diesem Falle zu einer Lizenzverletzung?

 

MS Lizensierung macht echt voll krass Spaß.

 

Gruß Bastian

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Moin,

 

ein Mischbetrieb im Host-Cluster ist nicht grundsätzlich untersagt, aber lizenz- und nachweistechnisch schwer abzubilden. Die Vorgabe lautet: Da die Windows-VMs immer über den Host lizenziert werden, muss für jede laufende VM zu jedem Zeitpunkt eine gültige Lizenz vorliegen - auch dann, wenn vMotion/Live Migration oder ein Failover stattfinden. (Hier müsste also auf allen Hosts, auf die die VM wechseln kann, eine passende Lizenz vorliegen.)

 

Hast du also nur Windows-VMs mit 2012 oder geringer, dann dürfte es gestattet sein, diese auf einem der 2016-Hosts auszuführen (sofern dessen Lizenz ein Downgrade erlaubt). Da wir über Datacenter reden, ist die Zahl der VMs dann ja nicht relevant. Sobald dann aber eine Windows-VM mit einer Version oberhalb von 2012 ins Spiel kommt, darf die nicht auf einem der 2012-Hosts laufen.

 

Faktisch hättest du dann also aus Lizenzsicht zwei Cluster, nicht einen. Und der Nachweis bei einem Audit dürfte sehr schwierig werden. Daher rate ich von so einem Konstrukt ab. Der saubere Weg wäre, alle Hosts mit derselben Lizenzversion zu betreiben. Dafür kann SA durchaus interessant werden - schließlich steht Windows Server 2019 vor der Tür, dann stellt sich dieselbe Frage bald wieder.

 

Gruß, Nils

 

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Hi,

ich sehe das wie die Produktbestimmungen :)

Verschiebe ich eine 2016er-VM auf ein SVR-Blech, dass nur mit 2012 lizenziert ist, ist das ein Lizenzverstoß.
Dieser SVR müsste 2016er Lizenzen haben.

Ergo 2 in sich geschlossene "Kreise", oder alles auf 2016 lizenztechnisch hochziehen.

Und immer daran denken, wenn im Unternehmensnetzwerk nur 1 2016er SVR physisch installiert ist,
bzw. eine 2016er-VM genutzt wird ...alle WIN-CAL ( und RDS-/RMS-CALs) auf 2016 hochziehen.

 

VG, Franz
 

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  • Beste Lösung

Moin,

 

konkretisieren wir das: Sobald auf einen 2016 (VM oder physisch) durch Anwender oder Endgeräte zugegriffen wird, sind für diese Zugriffe CALs erforderlich. Wie viele das sind, richtet sich nach den konkret zugreifenden Einheiten. Je nach Dienst, der auf dem 2016 läuft, kann es erforderlich sein, alle CALs auf 2016 zu aktualisieren: Ein DC unter 2016 kann von allen Usern und Endgeräten angesprochen werden, einige andere Dienste ebenso - das lässt sich faktisch nicht einschränken. In diesen (und ähnlichen) Fällen müssen 2016-CALs also flächendeckend vorliegen.

 

Eine Ausnahme ist Hyper-V: Wenn ein 2016-Server ausschließlich als Host verwendet wird und keine anderen Dienste anbietet, aber sonst keine 2016-Server in Betrieb sind, dann sind keine 2016-CALs erforderlich. Meines Wissens hat sich dieses Prinzip nicht geändert.

 

Gruß, Nils

 

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