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Fahrtzeiten zu Fortbildung als Arbeitszeit ?


MarcoW75
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Hallo,
wie ist das eigentlich bei euren Brötchengebern mit Fahrten zu Fortbildungen geregelt, was lange Fahrzeiten bzw die Erfüllung eurer vertraglichen Arbeitzeit angeht ? Wenn mich mein Chef an der Teilnahme einer Maßnahme verdonnert und verkündet, dass die 5h-Anreise am Vortag ist, wäre das bei Anreise mit dem eigenen Auto ja rechtlich gesehen Arbeitszeit.  Habt ihr dann vorher nochmal für die restlichen Stunden nochmal zum Dienst zu erscheinen oder kriegt ihr kulanzweise den ganzen Tag als Anreise zur Verfügung gestellt ? 

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Natürlich ist die Anfahrtzeit vom Arbeitsort(steht im Vertrag) weiter zum entfernten Schulungsort Arbeitszeit. Bei einer veranschlagten Reisezeit von 5h mit dem PKW auf Autobahnen und Bundesstrassen ist mit Stau zu rechnen.

 

Allerdings: Die Besprechung war für 13:00 angesetzt in Husum. Wir dachten, fahren wir doch um 11:00 in Lübeck los, 2h sollten reichen. Nun, wir kamen erst kurz vor 14:00 an. Natürlich waren wir um 08:00 zu Dienstbeginn erstmal in Lübeck, da hatten wir ja einiges zu tun. Bereits um 08:00 die Reise antreten für den Termin um 13:00 hätten wir in diesem Fall jedenfalls auch nicht erklären können.

bearbeitet von lefg
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Moin,

 

in solchen Fällen ist ein Gespräch mit dem Vorgesetzten immer die beste Wahl. Solche Fragen bewegen sich schnell im Graubereich des Geregelten - da kann man zwar auf einer Rechtsgrundlage beharren, aber ob die wirklich zutrifft, ist am Ende von Laien nicht zu beurteilen. Eine beidseitige Absprache ist daher i.d.R. vorzuziehen.

 

Gruß, Nils

 

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  • 3 Wochen später...
  • 1 Monat später...
Am 7.9.2018 um 15:03 schrieb DocData:

Manche haben ja offenbar echt Probleme mit ihrem Arbeitgeber, wenn man sich schon in Foren Rat holen muss...

Es ist ein Unterschied, was man denkt und was man schreibt.

Von daher die dringende Bitte, sich hier nur sachlich zu äußern.

 

Danke!

 

Zurück zum eigentlichen Thema:

Fortbildungen sind in unserem Hause Dienstreisen.

Entsprechend werden sie abgerechnet, die Anfahrt zählt zur Arbeitszeit.

Fahrten mit dem KFZ sind bei uns ausschließlich mit Dienst-KFZ oder über die Firma organisierte Mietwagen zulässig.

Es gibt bei auswärtigen Einsätzen (auch bei Fortbildungen) die gesetzlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand ausbezahlt, sofern keine Verpflegung gestellt wird (z.B. bei Tagungen/Seminaren/Fortbildungen enthaltene Getränke/Speisen).

bearbeitet von marka
Struktur verbessert
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Am 7.9.2018 um 15:03 schrieb DocData:

Manche haben ja offenbar echt Probleme mit ihrem Arbeitgeber, wenn man sich schon in Foren Rat holen muss...

Und manche haben ein Problem damit einfach nichts zu posten, wenn sie nichts konstruktives zur Diskussion beitragen können.

 

Bitte beschränke dich zukünftig darauf konstruktive Kommentare abzugeben, alles andere ist kontraproduktiv und bringt weder dir noch den anderen etwas!

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