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Rufbereitschaft, WE Arbeit und Feiertagsarbeit


littleStar
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ich hab ja jetzt seit Anfang Juli eine neue Stelle angetreten - es passt soweit auch vieles...

 

Jetzt endet die Probezeit, ich würde gern noch mal ein Gespräch suchen, und benötige euren Input.

 

Wir haben einen externen Dienstleister, er empfahl die Umstellung auf den Kerio Mail Server, also wurde am Wochenende umgestellt - dafür hatte ich die Freigabe per VPN am WE zu arbeiten, Montag ging die normale Arbeit los, Probleme mußten geklärt werden, am Wochenende wurde unsere Warenwirtschaft (auf Basis einer pervasive SQL Datenbank) reorganisiert ... lief bis heute 16.30 Uhr *grummel...

(Umstellung verlief nicht reibungslos - verlorene Regeln, verlorene Kalenderfreigaben etc)

 

Jetzt die Frage, mein Vorgänger hat das bis dato kostenlos miterledigt - das sehe ich aber nicht ein.

 

Den Jahreswechsel muß ich auch allein stemmen, da der Kollege in Rente geht - für mich heißt das per Fernwartung die Reorganisation zu machen, über die Weihnachtsfeiertage, teilweise Buchungen korrigieren, betriebswirtschaftliche Auswertungen zu fahren, Jahreswechsel in der WaWi und der FiBu zu machen ... ok.

 

Aber Stand heute würde ich weder Feiertagszuschlag noch Überstunden bezahlt bekommen.

 

Würdet ihr das machen? Würdet ihr vorher verhandeln?

 

Mir schwebt ein Überstundenzusatz und Feiertagszuschlag vor Augen, ich seh es nicht ein, es als kostenloses Gimmick anzubieten.

 

(gerade als Alleinerziehende ohne Vater in der Hinterhand)

bearbeitet von littleStar
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Einfach so unbezahlt erledigen würde ich das auch nicht, sonst nimmt es je nach Arbeitgeber unangenehme Ausmasse an. Habe die Arbeitszeiten immer vernünftig geregelt, also nicht gratis gearbeitet, aber auch nicht jede Minute bezahlen lassen.

 

Kurz ein Anruf, wenn ich im Urlaub war, habe ich nie aufgeschrieben. Schliesslich habe ich auch mal privat gesurft etc. Ebenso Sachen wie nach Feierabend die Post aufgeben, weil die Sekretärin frei hatte.

 

"Richtige" Arbeit habe ich mir aber immer bezahlen lassen. Samstags mit +25%, nachts und sonntags mit +50%.

 

Rufbereitschaft ist ein anderes Thema, da arbeitet man ja meist nicht, ist aber trotzdem eingeschränkt. Kenne Firmen, die das mit 100 CHF pro Woche (also etwa 2% eines Monatsgehalts eines Supporters) honorieren, plus zusätzlich natürlich die Arbeitszeit. Wichtiger als das Geld war den Leuten aber immer, dass sie nicht zu häufig dran sind.

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Bevor die Probezeit endet, sucht normalerweise der Arbeitgeber das Gespräch mit dem Arbeitnehmer, nicht andersrum.

 

Wenn niemand auf dich zu kommt um das an Feiertagen oder Wochenenden zu verlangen/erwarten, dann würde ich persönlich auch nichts tun. Hier dürfte wohl die Erwartungshaltung die falsche sein. Möglicherweise will man deine Lage einfach nur ausnutzen. Wenn jemand auf dich zukommt, dann muss man ein Gespräch führen und den AN fragen, ob er bereit ist die Feiertage und das WE mit Arbeit zu verbringen. Sofern es zu einer Einigung kommt, sollte die Einigung IMO schriftlich fixiert werden.

 

Überstundenzuschläge sind normalerweise bis 20 Uhr 25%, von 20 bis 6 Uhr morgens 50%, Sonn- und Feiertags tagsüber 100%, AFAIK. Gibt es einen Tarifvertrag? Wie sieht dein Arbeitsvertrag aus?

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Welchem Arbeitgeberverband gehört dein Arbeitgeber an? Welche Gewerkschaft ist Tarifpartner des Arbeitgeberverbandes?  Gibt es in der Firma einen Betriebsrat? Gibt es eine Betriebsvereinbarung zu Mehrarbeit und Überstunden?

 

Bist Du Mitglied einer Gewerkschaft?

 

Wurde Dir denn bedeutet zu arbeiten über Feiertage und sonstige Überstanden leisten? Hast Du einen "Dienstplan" bekommen?

 

 

Bei uns in der Firma kann der AN bei Notwendigkeit selbst über begrenzte Mehrarbeit entscheiden, hat die Zeit aber rechtzeitig abzubauen. Stundenmengen über der Grenze werden gekappt.

 

Überstunden werden bei uns von weit oben angeordnet. Der Betriebsrat wird darüber informiert. Überstunden werden bezahlt, ebenso Zuschläge. Letztendlcih verhindern diese Regeln sehr weitgehend Überstunden unterhalb der Leitungsebene.

bearbeitet von lefg
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Moin

Ich hätte das im Vorfeld geklärt.

Ich bin auch in der Probezeit und habe das letzte WE (und auch nächstes) unsere Exchange-Server geupdatet. Habe aber vorher geklärt, wie das mit der zusätzlichen Arbeitszeit aussieht.

Da wir eine Zeiterfassung haben, wird mir die Zeit darin gutgeschrieben und ich kann sie "abfeiern" - Prozente waren mir egal.

Gruss von der Nordsee

Markus

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bei uns muss freiwillige Mehrarbeit abgefeiert werden. man darf höchstens 60 Plusstunden auf dem Konto haben. Überstunden sind angeordnet, müssen dann beantragt und vom Personalrat genehmigt werden. Im Antragsformular kann man dann auswählen ob man abfeiern will oder die Stunden ausbezahlt bekommen möchte. Bei Überstunden gibts auch einen Zuschlag, bei Mehrarbeit nicht. Für die Überstunden gibt es auch ein extra Zeitkonto.

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  • 2 Wochen später...

So - mal eine Rückmeldung...

 

also - ein Tarifvertrag besteht nicht, im Arbeitsvertrag steht drin, Überstunden müssen angeordnet werden - dann werden sie auch bezahlt.

 

Allerdings sieht die Geschäftsführung zB eine Reorganisation der Datenbank nicht als Überstunden - da müssen Sie ja nur ab und zu drauf schauen... Überstunden abfeiern

geht auch nicht....

 

Nach dem letzten Gespräch bin ich zumindest die Aufgabe los, Buchungen zu korrigieren - das habe ich erfolgreich an die Buchhaltung abwälzen können :)

 

Allerdings hab ich immer noch die ganzen betriebswirtschaftlichen Aufgaben und Neuinstallation und Einrichtung von Servern etc macht ein externer Dienstleister.

 

Da hab ich nun die Zwickmühle - nah am Wohnort, vernünftige Bezahlung, nettes Team, aber fachfremde Aufgaben, die ich bewältigen kann und meine Leidenschaft für die IT, die vernachlässigt wird....

 

Ich bleib erst mal da - versuche mich mit einem Fernlehrgang auch noch in die Controlling Themen einzuarbeiten...und nach und nach die Server Themen zu mir zu ziehen

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Und wie soll denn das mit der Rufbereitschaft aussehen? Musst Du dabei körperlich nahe am Standort bleiben oder kannst Du nach Wien reisen? Rufbereitschaft geht ja dauerhaft eigentlich nur, wenn sie abwechselnd von mindestens zwei Personen erfolgt. Rufbereitschaft schränkt wohl die persönliche Freiheit ein, Bewegungsfreiheit und Handlungsfreiheit, sie muss honoriert werden, angemessen.

bearbeitet von lefg
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