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2012R2 Datacenter und 2016 Lizenzen


Direkt zur Lösung Gelöst von NilsK,
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Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich habe mal ein Frage dazu wie sich die Lizenzänderung bei MS auf bestehende Lizenzen auswirkt und hoffe das wurde nicht schon 1000 mal gefragt und ich war nur zu doof das zu finden...

 

Folgende Situation:

Wir betreiben unsere Windows Server bisher auf 2 VMWare ESXi Servern. Hierfür wurden vorletztes Jahr 2012R2 Datacenter Lizenzen angeschafft. Diese haben ein gültiges SA. Wir planen zur Zeit nicht den kurzfristigen Einsatz von Server 2016 Instanzen, sondern nur 2012R2.

 

Nun möchten wir für 2 weitere ESXi Server Datacenterlizenzen mit SA beschaffen. Hierzu stellen sich für mich folgende Fragen:

 

- Sind die bestehenden 2012R2 Lizenzen mit SA unter den neuen aktuellen, oder den "alten" 2012R2 Lizenzbedingungen weiter zu betreiben? Sprich müsste ich hier ggf. was nachlizensieren?

 

- Wenn ich jetzt neue Lizenzen kaufe, macht es dann Sinn noch 2012R2 Lizenzen mit SA zu kaufen und diese nach "alter" Lizensierung zu betreiben, oder geht das gar nicht?

 

- Was passiert, wenn wir irgendwann unsere 2012R2 Server auf 2016 upgraden wollen? Hierzu bin ich doch mit meiner SA berechtigt, oder? Was bedeutet das dann für die Bestandslizenzen? - Das ich hierfür neue CALs bräuchte ist klar...

 

Vielen Dank,

Mag

bearbeitet von Magroll
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  • Beste Lösung

Moin,

 

wenn eine neue Version auf den Markt kommt, entfernt Microsoft i.d.R. sehr bald die alten Lizenzen aus der Preisliste. Normalerweise kann man dann nur noch die neue Version kaufen. Will man eine ältere Version einsetzen, dann braucht man eine Lizenz mit Downgrade-Recht.

 

Bestehende Lizenzen mit SA laufen bis zur nächsten SA-Verlängerung nach dem alten Modell (CPU-Lizenzierung) weiter, gewähren aber trotzdem das Recht, die neue Version einzusetzen.

Kaufst du neue Lizenzen, dann gelten die Bedingungen und SA-Konditionen der neuen Lizenzierung (Core-Lizenzierung).

 

[Windows Server 2016: Details zur Lizenzierung | faq-o-matic.net]
http://www.faq-o-matic.net/2016/10/06/windows-server-2016-details-zur-lizenzierung/

 

Hinweis: Dies ist eine Illustration der Lage, keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage.

 

Gruß, Nils

bearbeitet von NilsK
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Noch als Ergänzung: https://www.mcseboard.de/topic/208668-virtualisierung-mit-ms-windows-server-2016-standard/?do=findComment&comment=1317861

Der zitierte Sonderfall könnte für dich relevant / interessant sein (Wobei Nils das ja so eigentlich auch schon geschrieben hat).

 

Vermutlich wird sich der lizenzdoc aber hier noch "austoben" smile.gif

bearbeitet von testperson
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Hi,

dann "tobe ich mich mal aus" :)

 

Wenn 2012 mit SA gekauft wurde, gilt so lange die Lizenzregel ( Proz-Lizenzierung) so lange nicht physisch auf 2016 upgegraded wird.

Läuft die SA aus, und man will verlängern, muss die SA nach der neuen CORE-Regel gekauft/lizenziert werden.

 

Hat man dabei dann mehr COREs zum nachlizenzieren sollte man zum ende der SA nachvollziehbar dokumentieren,

wie viele COREs man zu diesem Zeitpunkt real in Nutzung hat(te). sind es mehr als 16 COREs unter der alten 2012-Proz-Lizenz,

dann schenkt MS dem Kunden die CORE-Lizenz, aber er muss halt die "SA-only" sauber neu lizenzieren, kann sich also lohnen.

 

VG, Franz

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Moin,

 

danke, Franz. Verstehe ich das so richtig:

  • Ich habe einen Server z.B. mit zwei 10-Core-CPUs mit laufender SA für 2012 R2. Solange ich das so weiter betreibe und der Vertrag noch läuft, ändert sich für mich nichts.
  • Aktualisiere ich den Server auf 2016, so gilt die Core-Regel. Eigentlich wäre ich jetzt unterlizenziert, aber solange die SA weiter läuft, brauche ich nicht nachzuzahlen.
  • Wenn ich dann die SA für den 2*10-Core-Server mit 2016 verlängere, brauche ich die eigentliche Serverlizenz nicht kostenpflichtig zu erweitern. Ich muss aber die SA für 20 Cores abschließen.

Passt das so?

 

Gruß, Nils

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Moin,

 

danke, Franz. Verstehe ich das so richtig:

  • Ich habe einen Server z.B. mit zwei 10-Core-CPUs mit laufender SA für 2012 R2. Solange ich das so weiter betreibe und der Vertrag noch läuft, ändert sich für mich nichts.
  • Aktualisiere ich den Server auf 2016, so gilt die Core-Regel. Eigentlich wäre ich jetzt unterlizenziert, aber solange die SA weiter läuft, brauche ich nicht nachzuzahlen.
  • Wenn ich dann die SA für den 2*10-Core-Server mit 2016 verlängere, brauche ich die eigentliche Serverlizenz nicht kostenpflichtig zu erweitern. Ich muss aber die SA für 20 Cores abschließen.
  • Passt das so?
  • Wenn ich die SA für den 2*10-Core-Server mit 2016 _nicht_ verlängere, was passiert dann? Darf ich ihn weiterbetreiben, bis ich irgendwann keine 10-Core CPUs mehr bekomme, oder doch ganz anders?
Bye

Norbert

bearbeitet von NorbertFe
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Hi,

 

wenn nichts dokumentiert wurde

und eine sauber lizenzierte 2012-Installation auf 2016 upgegradet wird,

gesteht MS dem Kunden die Grundregel zu:
Maximal 8x COREs pro CPU, aber nur maximal 16x COREs pro "Blech".

 

Und immer schön beachten, Produktbestimmungen 11-2016, Seite-71:

Lizenzierter Server ist ein einzelner, für die Nutzung durch den Kunden vorgesehener Server,
dem eine Lizenz zugewiesen wird. Im Sinne dieser Definition wird eine Hardwarepartition oder ein Blade als separater Server betrachtet.

 

@Norbert: in Deinem Fall:

Nach abgelaufener SA(und ohne Dokumentation der COREs-Situation) und Upgrade auf 2016,
da bist Du mit 4x COREs unterlizenziert!

 

Schlimm ist dann auch noch,
dieser einzelne Server ergibt eine Unterlizenzierung von mehr als 5% pro Produkt,
da ja 4 von 20 COREs = 20% ergeben ...

d.h. bei einem Audit wirst Du als Kunde die kompletten Audit-Kosten tragen müssen, siehe die 5%-Regel im Volumenvertrag!

Da die Auditoren ca. 4-5.000 € pro Tag kosten und
sicherlich einige Tage benötigen, ich glaube ich muss da nichts weiter zu schreiben.

Wer mag kann ja noch etwas tiefer ins SiFi-Glas schauen ...
BigData + BI ... kombiniere ich für einen Kunden seine Volumenvertrags-Lizenzen (SVR-Lizenzen)
mit eingekauften Daten eines Serverherstellers (Eingrenzung auf PLZ-Angaben reichen da schon)
sollte man schnell wissen, wen man besuchen sollte und zu über 75% fündig wird ....
Sicherlich kann man kreativ denkend auch im OEM-SVR-Lizenz-Thema so "fündig" werden ...
Aber wie gesagt sicherlich alles nur SiFi, oder?
Achso ... Aussagen, die sich auf eine "grobe" PLZ-Range beziehen, verstoßen nicht gegen den Datenschutz ...

 

Und um noch etwas häßlicher zu "spinnen" ... wer, der seine Firma irgendwie "am Internet hat", hat schon mal
die Chance gehabt "mitzulesen" welches Device, welche Info aus dem Unternehmens-Netzwerk
an "Mama" ... "regelmäßig aber kodiert petzt" ...

 

Menno, ich sollte nicht so viel SiFi-Filme schauen und dann nachdenken ...
"Zurück in die Zukunft" ... was haben viel damals spöttisch über manche "Erfindungen" gelacht ...
So ein Quatsch ... selbstschnürende Schuhe, Hover-Boards  :)

 

VG, Franz

bearbeitet von lizenzdoc
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Ok, in meinem Fall dokumentiere ich also die zum Zeitpunkt des Ablaufs der sa bestehende hardwaresituation. Wie sieht sowas aus? Ich würde davon ausgehen, dass die Rechnung meiner Server ausreichen sollte, da daraus hervorgeht, dass ich sie bereits vor Ablauf der sa besaß. Demzufolge müsste ich aber ebenso jeden neuen Server diese Lizenz zuweisen können, also auch Servern mit mehr cores, solange ich die Rechnungen aller dieser Server in dieser Kette habe. Richtig?

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Hi,

 

halten wir  uns einfach an das Geschriebene, also an die Produktbestimmungen:
(leider muss man es wohl mehrmals langsam lesen ... )
 

@ Norbert: für Deine Fragen trifft da Punkt 4.4.2.2 und dann aber auch (wichtig) Punkt 4.4.3   2.Absatz zu...

 

 

Laut Produktbestimmungen 10-2016, Seite-51/52:

4.4 Nutzungsrechte und Lizenzgewährungen im Zusammenhang mit der Änderung des Lizenzmodells Windows Server 2012 R2 Standard
war die letzte Version von Windows Server, die unter dem Lizenzmodell Prozessor/CAL lizenziert wurde.
Windows Server 2016 ist unter dem neuen Modell Pro Core/CAL lizenziert.
Kunden mit Software Assurance auf Prozessorlizenzen bei der Markteinführung von Windows Server 2016
haben ein Anrecht auf bestimmte Nutzungsrechte und Zuschüsse. In Sinne dieser Bestimmungen ist eine „Berechtigte Lizenz“
eine Windows Server-Prozessorlizenz mit SA, die vom Kunden ab dem 1. Oktober 2016 erworben wird,
sowie Windows Server-Prozessorlizenzen mit SA, die danach unter demselben Vertrag über einen programmatischen True Up erworben werden.

 

4.4.1 Nutzungsrechte während der aktuellen Laufzeit

Kunden mit Berechtigten Lizenzen sind berechtigt, während der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Laufzeit der SA-Abdeckung
anstelle von Windows Server-Vorgängerversionen auf dieselbe Edition von Windows Server 2016 upzugraden und diese zu nutzen.
Eine solche Nutzung unterliegt den Nutzungsrechten für Windows Server mit 2012 R2-Produktversionen in den Produktbestimmungen von September 2016.

 

4.4.2 Lizenzgewährungen nach der aktuellen Laufzeit (gilt nur für Kunden, die zeitlich unbeschränkte Lizenzen erwerben)

 

4.4.2.1 Full-Core-Lizenzen
Für jede Berechtigte Lizenz für Standard und Datacenter werden dem Kunden 16 zeitlich unbeschränkte Core-Lizenzen
für die entsprechende Edition von Windows Server 2016 gewährt („Full-Core-Lizenzen“).

 

4.4.2.2 Zusätzliche Core-Lizenzen
Wenn der Kunde ab dem 30. September 2019 oder dem Ablauf der SA-Laufzeit für die Berechtigten Lizenzen, je nachdem,
welches dieser Ereignisse früher eintritt, Unterlagen zur physischen Hardware und der Konfiguration des Lizenzierten Servers,
dem die Berechtigten Lizenzen zugewiesen wurden, erstellt und pflegt, (entweder mithilfe des
Microsoft Software Inventory Logging-Tools oder einer gleichwertigen Software),

ist der Kunde zum Erhalt von zeitlich unbeschränkten Core-Lizenzen für Windows Server 2016 über den Umfang der Full-Core-Lizenzen hinaus berechtigt
(„Zusätzliche Core-Lizenzen“). Im Sinne dieses Abschnitts ist eine „Stapellizenz“ eine Berechtigte Lizenz, die einem Lizenzierten Server zugewiesen wurde
und die über die für die Ausführung der Serversoftware geforderte Mindestanzahl für diesen Server hinausgeht.

 

• Standard: Für jede Berechtigte Lizenz für Standard, die einem Lizenzierten Server zugewiesen wurde (einschließlich Stapellizenzen, die zugewiesen wurden,
um die Nutzung von zusätzlichen Virtuellen OSEs zu ermöglichen), wird dem Kunden eine Zusätzliche Core-Lizenz für jeden Physischen Core auf dem Lizenzierten Server,
der über 16 hinausgeht, gewährt.

 

• Datacenter: Für Lizenzierte Server, denen genügend Berechtigte Lizenzen für Datacenter zugewiesen wurden (Stapellizenzen ausgenommen),
wird dem Kunden eine Zusätzliche Core-Lizenz für jeden Physischen Core, der über 8 pro Physischem Prozessor und 16 pro Lizenziertem Server hinausgeht, gewährt.

 

4.4.3 Full-Core-Lizenzen und Zusätzliche Core-Lizenzen
Full-Core-Lizenzen und Zusätzliche Core-Lizenzen treten mit der Verlängerung von SA für Windows Server oder dem Upgrade auf Windows Server 2016.
Full-Core-Lizenzen und Zusätzliche Core-Lizenzen ersetzen die Berechtigten Lizenzen des Kunden.

 

Die folgenden zusätzlichen Bestimmungen gelten für Zusätzliche Core-Lizenzen:
• Mit dem Auslaufen der SA-Abdeckung des Kunden dürfen zusätzliche Core-Lizenzen nicht mehr einem anderen Server zugewiesen und
unabhängig von den in Zusammenhang mit derselben Berechtigten Lizenz gewährten Full-Core-Lizenzen genutzt werden.

 

Birgt schon gewisse Einschränkungen!

 

VG, Franz

bearbeitet von lizenzdoc
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