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2012 Lizensierung unter VMware HA


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Hallo,

 

meine Suche blieb leider ergebnislos - trotzdem hoffe ich, ich bin nicht der Einzige mit diesem Problem:

einer unserer Kunden hat folgende Umgebung:

 

3 ESX6 Hosts (2+2+1 Sockets)

1 Zentraler Datenspeicher (MSA) auf dem alle VMs liegen

 

VCenter Mit HA aktiv (nicht Fault Tolerance)

 

Konzeptionell ist HA ausschliesslich für einen Hardware Serverausfall gedacht, die Server werden nie verschoben (da SQL u. ähnliche). Die beiden anderen Server sollen dabei den Physischen Ausfall des dritten Servers bei Ausfall auffangen (Server gehen tauchen, werden auf die verbleibenden beiden verteilt und dort gebootet)

 

Umgebung war bisher 2008 mit genügend Standard und Enterprise Lizenzen - ohne Probleme, auch seitens MS nicht.

 

Nun kamen zwei 2012-er Instanzen hinzu (die ja neu per Socket Lizensiert sind) und prompt eine MS Lizenz Prüfung. Bei dem hin- und her mit MS bekam ich den Eindruck, die wissen selber nicht genau ob per Instanz oder per Socket oder beides lizensiert wird.

 

MS meint nun wir müssten alle 5 Sockets zwei mal Lizensieren, bräuchten also fünf 2 Socket Lizenzen für insgesamt 10 Sockets.

 

kann das sein?

wir fahren 2 Instanzen (max. 4 Sockets) und müssen so Lizensieren als ob auf jedem Host 2 Instanzen laufen?

 

Wenn dem so ist, ist die Lösung ich deaktiviere HA und fahre die VMs bei Ausfall manuell hoch?

 

Wäre schön wenn mir jemand das Wirrwar aufdröseln könnte, oder mir sagt wie ich aus dieser Lizenzfalle komme.

 

Merci im Voraus ...

 

 

 

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Hi,

 

Bin ja nur ein Anfänger aber ich versuchs mal.

Also ich verstehe es wie folgt:

 

1 VM-Cluster mit HA-Aktiv (Kein DRS-Vmotion – Also keine Live Migration)….3 Hosts.
1. Host – 2 CPUs
2. Host – 2 CPUs
3. Host – 1 CPU

Dir geht es primär um die Windows Server 2012 Lizenzierung. (Serverzugriffe und evtl. Desktop Apps die auf dem Server laufen lassen ich außen vor)

 

Wenn also die Lizenzierung ursprünglich gepasst hat wäre meine Frage ob Ihr die VM Guests immer nur für den jeweiligen Host lizenziert habt oder für alle 3 Hosts (Ich will auf die 90-Tage Regel hinaus.)

Wenn Ihr die VM guests immer nur für einen Host lizenziert habt dann heißt das, das MS auch bei HA die Einhaltung der 90-Tage Regel als erfüllt gesehen hat.

 

Du schreibst ja ….

Umgebung war bisher 2008 mit genügend Standard und Enterprise Lizenzen - ohne Probleme, auch seitens MS nicht.

 

…. Allerdings….Das ist sicher eine mündliche Aussage. Und das kannst du nach meiner Erfahrung ignorieren. Die ist nichts wert.

 

Aber um darauf zurückzukommen. Angenommen meine o.a. Aussage ist korrekt. MS sieht die 90-Tage Regel als erfüllt an, dann ist die auch für Win 2012 erfüllt. Ich verstehe dich so, dass 2 Win2012 Standard Instanzen dazu gekommen sind.

 

Da eine Win 2012 Standard 2 Prozessoren und auch 2 virtuelle Instanzen abdeckt müsstest du diese wie folgt lizenzieren:

 

1. Wenn beide Instanzen auf einem Host laufen => Zuweisen 1 Win 2012 Standard Lizenz diesem Host oder

2. Wenn beide Instanzen auf unterschiedlichen Hosts laufen (können ja nur 2 sein) => Zuweisen je 1 Win 2012 Standard Lizenz den beiden Hosts

 

Ich hoffe das hilft Dir. Ich würde ja zugerne wissen wer der / die Prüfer gewesen sind.

Mittlerweile habe ich auch schon Aussagen zu dem ein oder anderen Namen eines Prüfers mit interessanten Lizenzierungsvorgaben gehört.

 

Hol Dir einen unabhängigen Lizenzexperten - Am Besten einen der mal bei ner Wirtschaftsprüfung war. Ich glaube da gibt’s ein oder zwei.

Die wissen wie es läuft.

 

Ich hoffe ich konnte Helfen.

 

Dave

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  • Beste Lösung

Hi,

zum WIN-SVR finde ich nur dieses:

 

Produktbestimmungen, Juni-2016, Seite-10: Lizenzmodell-Bestimmungen

Prozessor/CAL > Serverlizenzen (pro Prozessor):

 

1. Der Kunde darf die Serversoftware auf einem Lizenzierten Server nutzen, sofern er eine
    ausreichende Anzahl von Serverlizenzen erwirbt (siehe unten).

2. Für zwei Physische Prozessoren auf einem Lizenzierten Server ist jeweils eine Lizenz erforderlich.

3. Jede Standardlizenz berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in zwei OSEs.

4. Der Kunde ist berechtigt, eine Ausgeführte Instanz der Serversoftware in jeder OSE zu nutzen.

5. Der Kunde ist berechtigt, eine Ausgeführte Instanz der Serversoftware in der Physischen OSE zu nutzen
    (zusätzlich zu zwei Virtuellen OSEs pro Lizenz), wenn die Physische OSE nur zum Hosten und Verwalten der Virtuellen OSEs genutzt wird.

6. Datacenter-Lizenzen berechtigen zur Nutzung der Serversoftware in einer beliebigen Anzahl von OSEs.

 

7. Solange die Gesamtzahl der Lizenzen und Physischen Prozessoren gleich bleibt,
    ist die Neuzuweisung von Lizenzen immer zulässig, wenn der Kunde eine Hardwarekomponente repartioniert.

 

Dann noch Seite-8: 9. Zuweisung und Neuzuweisung von Lizenzen:

 

Bevor der Kunde Software unter einer Lizenz ausführt, ist er verpflichtet,
die entsprechende Lizenz einem Gerät oder Nutzer (wie jeweils zutreffend) zuzuweisen.
Der Kunde kann eine Lizenz einem anderen Gerät oder Nutzer zuweisen, jedoch nicht früher als 90 Tage ab der letzten Neuzuweisung dieser Lizenz,
es sei denn, die Neuzuweisung wird aufgrund (i) eines dauerhaften Hardwarefehlers oder –Verlustes ….. durchgeführt. (Text von mir gekürzt)

...

Der Kunde muss die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen
oder den Zugriff von dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers sperren.

 

!! NorbertFe > Man kann eine Lizenz nicht zwei Hardwares zuweisen ! < wichtig!
                       Da hat Norbert voll recht, nicht teilbar.

 

Sparmodel: mit 1 Lizenz
Stirbt "Host-1" > Muss "Host-1" gesperrt werden und man darf die Lizenz auf "Host-2" od. "Host-3" zuweisen,
                          aber nur wenn dieser Fall vorliegt > "eines dauerhaften Hardwarefehlers oder –Verlustes"
                          also nicht nur im Falle eines "leichten Fehlers" ...es muss "dauerhaft" sein.
 .... wenn "nicht dauerhaft" muss man prüfen, ob die letzte Lizenzzuweisung schon älter ist als 90 Tage !
wenn ja      = erlaubte Neuzuweisung
wenn nein  = "Kaffee machen" und die 90 Tage abwarten :)

 

ist glaub ich nicht realistisch :)

Richtiger wäre, die "Host 1-3" vorher ausreichen zu lizenzieren(zu beachten wäre > alle VMs im "worst case" auf 1 Host müssten)

 

Ideal wäre, falls es das "Geld" erlaubt, dass man alle Host mit der Datacenter vorab ausreichend lizenziert,
dann interessiert keinen die Anzahl der eventuellen VMs ....

 

VG, Franz

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Hm,

 

Alle Ausführungen sind doch das was ich geschrieben habe, oder?

VM Instanz wird nur auf anderen Host gezogen bei dauerhaften HW Verlust o.vgl.

Somit spielt 90 Tage Regel keine Rolle.

 

Und das Worst-Case-Szenario ist somit ...dass jede der Win 2012 Instanzen auf einem unterschiedlichen Host läuft.

Also musst du 2 Hosts ablizenzieren und da reichen dann für jeden Host jeweils 1 Win 2012 Std. Lizenz.

 

Best case: Beide 2012 Instanzen auf einem Host - Dann reicht eine Win 2012 Standard Lizenz.

 

Aber anyway .... Ich als Anfänger halte mich da raus. Das war nur meine Sicht und die ist ja offenbar falsch.

 

Grüsse,

David

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In meinen Augen eher unrealistisch und somit müsste das auch plausibel begründet werden. Bei den mir bekannten software Assessments wurde bei einem Cluster immer von einer Einheit ausgegangen und damit ergibt sich bei drei Knoten und 2vms die Lizenzanzahl 3, um mal beim Beispiel zu bleiben. Aber das ist auch nur meine Meinung und die ist nicht maßgeblich.

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Sollte im Zweifelsfall nicht _das_ lizenziert sein, was der Prüfer grade vor findet (IST-Zustand)? Wenn jetzt auch noch ein "Hätte-Hätte-Fahradkette" des Prüfers lizenziert werden muss, kann man ja nur unterlizenziert sein ;)

 

Es wäre ja durchaus denkbar, in einem Cluster die VM selber nicht HA aktiviert zu haben, da auf Anwendungsebene (auf verschiedenen Hosts) "geclustert" wird und ich im Wartungsfall eben wirklich den betroffenen Knoten mit der Anwendung runterfahren kann.

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Wow, vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten - echt super!!!

 

Die beiden 2012-er laufen auf dem selben Host. Bei Wartungsarbeiten werden die Server immer heruntergefahren, wenn auch Wartungsarbeiten an den ESX nur selten vorkommen (ein Mal im Letzen Jahr). Diese können dann mit den bei MS eh häufiger anstehenden Reboots koordiniert werden und läuft problemlos in der Mittagspause oder zu Randzeiten.

Klar, die beiden Instanzen müssen auf dem selben Host laufen. Jetzt hatten wir auch noch einmal telefonisch mit MS Kontakt und den Fall geschildert. Derzeit sieht es so aus, dass uns eine Lizenz reicht und wir im Fall eines Hardwareausfalls die beiden Instanzen auf den anderen Host mit 2 Sockets zügeln, und Booten dürfen (auch via HA). Allerdings habe ich MS so verstanden, dass wir nicht innerhalb von 90 Tagen einen Hardwareausfall haben-und einmal umziehen dürfen. D.h. bei einem Hardwareausfall gehen die Lizenzen auf den anderen ESX für die nächsten 90 Tage über (der dann in den nächsten 90 Tagen nicht ausfallen darf?). Kommt die Ersatz-Hardware (Server), müssen wir die 90 Tage warten bis wir die Instanzen dorthin zügeln dürfen. Was aber kein Problem ist, da wir ja 2008-er auf die Neue Hardware zügeln können.

 

schade finde ich, dass das so umständlich geworden ist. Wir wollen ja nicht mehr (Socket-) Instanzen fahren als wir lizensiert haben - allerdings wollen wir auch nicht mehr lizensieren als wir benutzen. Weshalb ist es MS nicht egal auf welcher Hardware wir das gerade tun, solange die beiden Instanzen immer auf dem selben Host laufen?

 

Dank noch mal an Alle ...

 

PS: irgendwann wird der Kunde auch die 2008-er ablösen. Nur lassen sich bei 2 weiteren Instanzen schwer 3 volle Lizenzen verkaufen, schon gar nicht, wenn man mit einer Lizenz schon 2 Instanzen fahren darf. Und eventuell lizensiert man dann Server 2016.

bearbeitet von Bandit
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D.h. bei einem Hardwareausfall gehen die Lizenzen auf den anderen ESX für die nächsten 90 Tage über (der dann in den nächsten 90 Tagen nicht ausfallen darf?). Kommt die Ersatz-Hardware (Server), müssen wir die 90 Tage warten bis wir die Instanzen dorthin zügeln dürfen. Was aber kein Problem ist, da wir ja 2008-er auf die Neue Hardware zügeln können.

 

Bei der Lizenzprüfung eines unserer Kunden musste der Kunde zusätzlich bestätigen, dass die Übetragung der Lizenzen genauso gahandhabt wird.

 

Weshalb ist es MS nicht egal auf welcher Hardware wir das gerade tun, solange die beiden Instanzen immer auf dem selben Host laufen?

 

Weil genau dieses Recht durch die SA abgedeckt wird und eben als Zusatzprodukt dazugekauft werden muss. Frag bei anderen Softwareherstellern nach wie es da gehandhabt wird. Dagegen sind die Kollegen von MS richtig human ;)

 

LG Günther

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