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Seltsamer Anruf, Windows Lizenzen


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Hatte soeben einen seltsamen Anruf.

Eine Dame bot mir Windows 7 pro OEM Lizenzen für 18€ an.

Auf meine Frage ob es Originale oder Fälschungen sind wurde aufgelegt.

 

Netterweise ohne unterdrückte Nummer, und unter voller Nennung des Lieferanten.

Auf dessen Seite findet sich bei Windows 7:

 

 

Nach Zahlungseingang erhalten Sie innerhalb von 20 Minuten den Aktivierungsschlüssel per Mail

 

Lieferumfang: Aktivierungsschüssel per e-Mail (keine Lieferung per Post nur per e-Mail)

 

Hatte jemand von Euch das auch schon?

bearbeitet von mba
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Moin,

 

nein, hatte ich noch nicht. Ist aber ziemlich eindeutig rechtswidrig - ein per Mail versandter Key ist keine gültige Lizenz.

 

Gruß, Nils

 

Hallo Nils,

 

woher nimmst Du die Behauptung, dass das Angebot "eindeutig rechtswidrig" sei? Wie begründest Du, dass ein per Mail versandter Key keine gültige Lizenz sei?

 

Insbesondere die "Green-IT"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (veröffentlicht etwa bei NJW 2015, 3576) lässt Zweifel an Deiner Auffassung aufkommen. Dort wurde Software als "Green-IT" verkauft, übermittelt wurde dem Käufer allein die Seriennummer. Der Verkäufer behielt den Datenträger und das "Box-Set" und vernichtete dies später. Die komplette Entscheidung kann auf der Seite des Bundesgerichtshofs (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=e4cb87f84ce912055d40f20d012fb726&nr=72312&pos=0&anz=1) eingesehen werden.

 

IT-Rechts-Experten mögen mehr wissen. Aber ich kann Deine Meinung nicht nachvollziehen, wenn ich mir die Used-Soft-Rechtsprechung des BGH und die zitierte Entscheidung angucke.

 

Woher kommt Deine Auffassung?

bearbeitet von Horstenberg
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Ich habe das Urteil aus dem Link mal überflogen:

 

 

Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Landgerichts Frank-furt am Main - 3. Zivilkammer - vom 15. März 2012 im Unterlas-sungsausspruch zu I 1 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung, ersatz-weise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall von Ordnungshaft bis zu zwei Jah-ren, hinsichtlich der Beklagten zu 1 zu vollstrecken an ihrem Ge-schäftsführer, verurteilt, es zu unterlassen, Kunden bei der Bestel-lung des Computerprogramms „Symantec Norton 360 Version 4.0“ statt einer vollständigen Box-Version, bestehend zumindest aus einem Datenträger, einer Umverpackung und einer Seriennum-mer, lediglich eine Seriennummer für das Programm „Symantec Norton 360 Version 3.0“ zuzusenden, mittels derer der Käufer in der Lage ist, das Computerprogramm mittels eines Downloads von der Webseite der Klägerin herunterzuladen und auf seinem Rechner zu installieren.

Ich bin juristischer und lizenzrechts Laie!

Ich lese aber aus dem Urteil, dass es ausgesprochen rechtswidrig (250.000€ Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft bis 6 Monaten)  ist, "statt einer vollständigen Box-Version" Kunden "lediglich eine Seriennummer für das Programm...zuzusenden"

 

Als Käufer hast du damit sicherlich keinen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen!

Selbst für mich klingt das eigentlich recht klar!

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Du zitierst das "ziemlich eindeutig" aber zu kurz. ;) abgesehen davon, würde bei obiger berichteteten Angelegenheit kaum einer etwas anderes vermuten, auch mit Green-it nicht.

 

Ich war bei dem Telefonat nicht dabei. Vielleicht war das auch nur ein ungeschickter und verunsicherter Call-Center-Mitarbeiter?

 

Bei dem zitierten Green-IT-Urteil stand dem Kläger ein Unterlassungsanspruch zu, weil der Vorerwerber den Datenträger nicht unbrauchbar gemacht hatte.

 

Wir sind wahrscheinlich alle hier keine IT-Rechts-Profis. Für mich stellt sich das aber so dar, dass der Verkauf einer Softwarelizenz nur durch Übermittlung des Keys durchaus legal sein kann. Ob er tatsächlich legal ist, ist natürlich (wie immer bei Juristen) eine Frage des Einzelfalls.

 

Wenn ich falsch liege, bin ich für eine Korrektur sehr dankbar.

 

P.S. Dass der Anrufer die Rufnummer nicht unterdrückt hatte und sich korrekt meldet, spricht für mich übrigens nicht unbedingt dafür, dass das alles illegal war.

bearbeitet von Horstenberg
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Hi,

 

das Thema ist leider sehr vielfältig und damit auch leider noch immer schwierig.

 

Zudem muss ich vorab deutlich hier schreiben, dass hier keine Rechtsberatung  getätigt werden darf!

 

Sehr aufschlussreiche Informationen dazu gibt es überall im WEB (bei vertrauensvollen Seiten!)
und man kann sich dazu sehr gut (nach sehr viel Lesen) einen Eindruck dazu machen.

Beispiele:
http://www.giga.de/downloads/microsoft-windows/specials/esd-lizenzen-von-microsoft-programmen-bei-ebay-und-co.-was-ist-das/

http://www.heise.de/preisvergleich .... da kann man auch nach WIN-7 ESD suchen/finden

 

Kurze Info zu gewissen Software-Lizenz-Vertriebs-Arten:

 

Älter > MLK-Lizenz:
Unter einem MLK versteht Microsoft einen Lizenzschlüssel für Microsoft Produkte,
der Sie berechtigt eine vorinstallierte Software zu aktivieren.
Diese Lizenzschlüssel werden einzeln in versiegelten Päckchen vertrieben.
Vom Computerhersteller vorab installierte Testversionen lassen sich hiermit freischalten.

 

Nachfolger vom MLK > PKC – Product Key Card  
Die PKC ist der Nachfolger der MLK.
Kunden erhalten hier ein versiegeltes Päckchen mit dem Lizenzschlüssel.
Damit lässt sich das vorinstallierte Programm freischalten. Die Software an sich wurde dabei
bereits durch einen Computerhersteller als Testversion auf dem Rechner installiert.

 

ESD – Electronic Software Distribution
ESD-Versionen werden von Microsoft als Alternative zu „Box-Versionen“ angeboten.
Bei den Boxen erhält man Medien (CDs), Lizenzschlüssel und ev. Handbücher in einer kleinen Box.
Bei ESD-Versionen muss man sich die Software und das Manual aus dem Internet laden.
Lizenz-Keys werden meistens per E-Mail übermittelt.

 

Franz > Anmerkung: COA-Aufkleber gibt es bei ESD nicht!

 

 

Bei Microsoft im WEB wird es dünn mit sauberen Infos, sehr schade und traurig!
z.B.  https://www.microsoft.com/Oem/de/licensing/productlicensing/Pages/office-2013-licensing-packaging.aspx#fbid=yOeBqRuWzHt

Hier bezieht es sich zwar nur auf Office, aber man sieht, dass es den ESD-Vertriebsweg „allgemein“ sehr wohl gibt …

 

Ich hoffe, dass es jetzt in dem Thema etwas "mehr Licht" gibt ...

 

VG, Franz

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