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Re-Imaging von Win 7 Pro OEM mit Win 8 Pro OL


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Hallo MCSE-Board-Community,

 

nach langer Recherche zum Thema Re-Imaging möchte ich gerne folgenden Sachverhalt abklären, den ich so noch nirgends ausreichend erklärt gefunden habe.

 

Wir sind ein Systemhaus und ein Kunde hat sich ca. 100 Windows 7 Pro DELL OEM Versionen (Aufkleber) über eine (dubiose?) Internetquelle gekauft für alte vorhandene PCs von verschiedenen Herstellern (die Frage ob die DELL Aufkleber eine gültige Lizenz darstellen ist hier kein Thema - wurde bereits in anderen Bereichen geklärt).

 

Es geht um folgendes: der Kunde hat sich noch ein Win 8.1 Pro UPG als Open License Version gekauft und möchte nun alle PCs mit einem Win 7 Pro Image versehen. Laut meinen Informationen geht das nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Bitte beachten Sie, dass das Re-Imaging-Recht nur dann besteht, wenn u.a. die Edition, Version und Sprachversion übereinstimmen (lt. Microsoft Dokument zu Reimaging Rechte). Hier sind aber zwei verschiedene Versionen vorhanden und somit die Voraussetzungen nicht erfüllt (Win 7 Pro OEM und Win 8.1 Pro OL).

 

Damit das Re-Imaging korrekt durchgeführt werden kann, müßte er sich dann entweder 100 neue Win 8.1 Pro OEM/SB Lizenzen oder für jeden PC eine weitere Open License Version (Upgrade) kaufen.

 

Ist dies so korrekt?

 

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

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Ob das Win7 professional aus dem Kanal OEM oder dem Kanal Volumenlizenz kommt ist egal. Wenn es sich um die gleiche Software (Version, Edition, Sprache) handelt darf mit dem VL Datenträger für Win7 Pro auch Rechner mit OEM Win7 Pro reimagen.

 

Allerdings würde ich in dem speziellen fall davon absehen, da du davon ausgehen kannst dass seien "OEM Lizenzen" Raubkopien sind...

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Hallo Dr. Melzer,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Die Frage wäre aber hier, ob es sich um die gleiche "Software" handelt? Die Versionen sind doch unterschiedlich - Win 7 Pro OEM und Win 8 Pro OL. Bei anderen Beispielen von Microsoft kann man XP und Win 7 für das Re-Imaging auch nicht kombinieren. Oder gelten hier die verfügbaren Datenträger?

 

D.h., man kann mit einem Win 7 Pro "Downgrade"-Datenträger aus dem VLSC Portal (Zugriff durch die gekaufte Win 8 Pro OL Lizenz) die vorhandenen Win 7 Pro OEMs reimagen? Dann würde ja nicht die gekaufte Lizenz verglichen werden, sondern nur die Datenträger?

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Hi,

das Re-Imagerecht ist ein Vertragsbestandteil,
das nur im Vertragstext geregelt ist (Agreement).
In der ProductList oder in den PURs wurde/wird dieses Recht nicht beschrieben/geregelt !

Im Kunden-Szenario muss man immer den relevanten gezeichneten Vertragstext hinsichtlich des Re-Imagerechtes prüfen,
keiner kann sich da sicher sein, ob da nicht plötzlich Änderungen zu diesem Thema existieren.

 

Beim neuen Select-PLUS ist es einfach, wenn es drin steht, dann kann man sich bequem zurücklehnen,
weil der Vertrag dauern bleibt .... ev. mal zwischendurch ruht...

Bei OPEN(alle 2-3 Jahre, je nach Art) 

und EA(meist nach 6 Jahren)
wird dann spätestens ein neues/aktuelles Vertragsdokument zur Unterschrift vorgelegt,
dann ist es ratsam, alle alten Rechte auf weitere Existenz zu prüfen ...

 

Ich weiß, es nervt, aber so ist es :)

VG, Franz ... immer noch auf Jobsuche :(

 


 

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Hallo Franz,

 

das mit dem Text im Open Agreement war ein guter Tipp. Ich hab mir die entsprechenden Zeilen durchgelesen (siehe unten). Hier steht im Prinzip auch, dass das Produkt, Sprache, Version, Komponenten usw. identisch sein muss. Das ist dann aber im oben beschriebenen Szenarion nicht der Fall, oder? Win 7 Pro OEM und Win 8 Pro (UPG) OL sind also nicht identisch und in diesem Fall kann kein Re-Imaging durchgeführt werden.

 

 

b.Re-imaging. In bestimmten Fällen ist Re-imaging unter Verwendung der Produktmedien gestattet. Als Voraussetzung für Re-imaging muss die Einrichtung mindestens eine Lizenz erwerben. Wenn ein Produkt (1) von einem Original Equipment Manufacturer (OEM) oder (2) als Full Packaged Product über den Einzelhandel lizenziert wird, dürfen grundsätzlich, anstelle der durch diese separate Quelle bereitgestellten Kopien, die unter diesem Vertrag bereitgestellten Medien dazu verwendet werden, Images zu erstellen. Dieses Recht ist durch Folgendes bedingt:

(i)Für jedes Produkt, für das ein Re-image erstellt wird, müssen separate Lizenzen von der separaten Quelle erworben werden.

(ii)Das Produkt, die Sprache, die Version und die Komponenten der angefertigten Kopien müssen mit dem Produkt, der Sprache, der Version und allen Komponenten der Kopien identisch sein, die sie ersetzen, und die zulässige Anzahl der Kopien oder Instanzen des Produktes, für das Re-imaging durchgeführt wird, bleibt unverändert.

(iii)Mit Ausnahme von Kopien eines Betriebssystems und Kopien von Produkten, die unter einem anderen Microsoft-Programm lizenziert wurden, muss der Produkttyp des Re-Imagings (z. B. Upgrade oder Vollversion) identisch sein mit dem Produkttyp, der von der separaten Quelle lizenziert wurde.

(iv)Produktspezifische Anforderungen für Re-imaging, die in der Produktliste aufgeführt sind.

(v)Produkte, für die Re-imaging durchgeführt wurde, unterliegen den beiliegenden Bestimmungen und Nutzungsrechten zur Lizenz, die von der separaten Quelle bereitgestellt wurde. Dieser Absatz begründet oder erweitert keinerlei Gewährleistungs- oder Supportverpflichtungen seitens Microsoft.

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