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Hosting / Cloud / Eigene Lizenzen


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Hallo Zusammen,

 

wir haben hier ein Angebot von einem Mitbewerber liegen, der schreibt dem Kunden, das dieser in das Hosting seine eigenen Server und Office Lizenzen mitbringen darf.

Laut SPLA Recht, ist es mir bekannt, das dieses nur gestattet ist, wenn man einen komplett eigenen Server betreibt, welcher nicht mit anderen Kunden geschmischt ist.

 

Beim Cloud gedanken gehe ich mal davon aus, das jedes Rechenzentrum, wie wir auch, einen normalen Lasterausgleich fährt und wir daher immer im Mischbetrieb fahren.

 

Wie ist euer Verständnis?

 

Muss der Kunde einen eigenen Server haben, für eigene Lizenzen?

Darf die Storage für eigene Lizenzen Shared sein?

Oder darf man generell eigene Lizenzen mit ins Hosting bringen und der Kunde mit keine SPLA gebühren entrichten.

 

besten Dank für eure Meinungen.

 

 

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Wir haben hier ein Angebot von einem Mitbewerber liegen, der schreibt dem Kunden, das dieser in das Hosting seine eigenen Server und Office Lizenzen mitbringen darf.

Laut SPLA Recht, ist es mir bekannt, das dieses nur gestattet ist, wenn man einen komplett eigenen Server betreibt, welcher nicht mit anderen Kunden geschmischt ist.

 

Um eigene Software auf mit anderen Kunden geteilten Servern von Dritten nutzen zu können, braucht man Lizenzmobilität. Das ist eine Software Assurance-Vergünstigung. Siehe dazu die Produktbenutzungsrechte der Microsoft-VolumenlizenzierungAnhang 2: Software Assurance-Vergünstigungen

 

Server – Lizenzmobilität durch Software Assurance
Mit Lizenzmobilität durch Software Assurance können Sie vorbehaltlich der Bestimmungen unten bestimmte Vor-Ort-Lizenzen mit Software Assurance auf gemeinsam genutzte Server eines Dritten verschieben. Für die Bedeutungen von „CALs“, „verwalten“, „OSEs“, „Serverfarm“ und „virtuelle OSEs“ siehe Universelle Lizenzbestimmungen, Definitionen.
Berechtigte Produkte:
Alle Produkte, die derzeit zu „Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen“ berechtigt sind und über Software Assurance verfügen, sind zu Lizenzmobilität durch Software Assurance berechtigt. Darüber hinaus sind auch die folgenden Produkte zu Lizenzmobilität durch Software Assurance berechtigt:
· System Center – alle Server-Management-Lizenzen (MLs), einschließlich SMSE und SMSD
Zulässige Nutzung:
Mit Lizenzmobilität durch Software Assurance sind Sie berechtigt:
· Ihre lizenzierte Software von Ihren Servern auf gemeinsam genutzte Server eines Dritten zu verschieben,
· auf Ihre lizenzierte Software zuzugreifen, die auf gemeinsam genutzten Servern eines Dritten unter den geeigneten Zugriffslizenzen ausgeführt wird (die CALs und Externen Connector-Lizenzen, die in den Lizenzbestimmungen für die einzelnen Produkte angegeben sind, unter der Voraussetzung, dass Sie Software Assurance für diese Lizenzen wie unten beschrieben beibehalten, und die Nutzer- und Geräte-ALs, die in den Lizenzbestimmungen für die einzelnen Produkte angegeben sind),
· Ihre Software in virtuellen Betriebssystemumgebungen auf den gemeinsam genutzten Servern eines Dritten auszuführen und/oder
· Ihre Betriebssystemumgebungen zu verwalten, die Sie auf Ihren Servern verwenden, und die Software zu nutzen, die Sie auf gemeinsam genutzten Servern eines Dritten ausführen.

Achtung: Sowohl die Serverlizenz, als auch die CALs müssen unter Software Assurance stehen.

 

Lizenzmobilität gibt es seit kurzem auch für RDS-CALs:

 

Nutzer-CAL für Remotedesktopdienste („RDS“) – Erweiterte Rechte

Sie sind berechtigt, Ihre RDS-Nutzer-CALs mit aktiver Software Assurance wie in den in den vorliegenden Produktbenutzungsrechten enthaltenen Lizenzbestimmungen für Windows Server beschrieben mit der Windows Server-Software auf gemeinsam genutzten Servern eines Dritten zu nutzen.

Voraussetzungen:

• Software Assurance für Ihre CALs beibehalten, unter denen Sie die „RDS-Nutzer-CAL – Erweiterte Rechte“ ausführen. 
• Bei jeder auf diese Weise genutzten CAL entweder (i) diese Rechte auf den Windows Azure Platform-Diensten ausführen oder (ii) einen qualifizierten Partner für Lizenzmobilität durch Software Assurance bestimmen und diese Rechte durch diesen Partner ausüben lassen. Eine Liste der qualifizierten Partner für Lizenzmobilität durch Software Assurance finden Sie unter http://www.microsoft.com/licensing/software-assurance/license-mobility.aspx. Sie sind berechtigt, einen neuen Partner für Lizenzmobilität durch Software Assurance zu bestimmen. Sie können sich alternativ auch dafür entscheiden, von einem Partner für Lizenzmobilität durch Software Assurance zu Windows Azure Platform-Diensten zu wechseln. Allerdings müssen mindestens 90 Tage nach der Bestimmung eines Partners bzw. nach einem Wechsel verstreichen, bis ein neuer Partner benannt oder wieder gewechselt werden kann. 
• das Formblatt zur Validierung von Lizenzmobilität ausfüllen und bei jedem Partner für Lizenzmobilität durch Software Assurance, der Ihre lizenzierte Software auf seinen gemeinsam genutzten Servern ausführt, einreichen.   Das Formblatt zur Validierung von Lizenzmobilität wird Ihnen vom qualifizierten Partner für Lizenzmobilität durch Software Assurance zur Verfügung gestellt. 
• Die Betriebssystemumgebung(en), unter der/denen Sie die „RDS-Nutzer-CAL – Erweiterte Rechte“ ausführen, muss/müssen für Sie bestimmt sein, und nur Sie dürfen darauf zugreifen. Mit Ausnahme Ihres bestimmten Partners für Lizenzmobilität durch Software Assurance zu administrativen Zwecken ist keine andere Partei berechtigt, auf die Betriebssystemumgebung(en) zuzugreifen. 
• Mit der „RDS-Nutzer-CAL – Erweiterte Rechte“ ist Ihren Nutzern der Zugriff nur zu internen Zwecken gestattet. Anderen Nutzern, beispielsweise Nutzern von Lösungen, die Sie Dritten zur Verfügung stellen, wird dieser Zugriff nicht gewährt.

Sie sind berechtigt, weiterhin auf die RDS-Funktionalität zuzugreifen, die auf Ihren Servern ausgeführt wird, und ansonsten die Nutzungsrechte unter Ihren RDS-Nutzer-CALs außerhalb dieser „RDS-Nutzer-CAL – Erweiterte Rechte“ auszuüben. Allerdings muss jede einzelne CAL demselben einzelnen Nutzer zugewiesen werden, der unter den Erweiterten Rechten auf die RDS-Funktionalität zugreift. Sie sind berechtigt, Ihre CALs ausschließlich wie im Abschnitt „Neuzuweisung von Lizenzen“ in den Universellen Lizenzbestimmungen beschrieben neu zuzuweisen. Wenn Sie eine RDS-Nutzer-CAL neu zuweisen, kann der frühere Nutzer die „RDS-Nutzer-CAL – Erweiterte Rechte“ nicht mehr auf gemeinsam genutzten Servern eines Dritten ausführen.

Durch „RDS-Nutzer-CAL – Erweiterte Rechte“ soll der Zugriff auf eine grafische Benutzeroberfläche, die mittels der RDS-Funktionalität oder einer ähnlichen Technologie (manchmal als „RDS-Sitzungen“ bezeichnet) auf Windows Server gehostet wird, vereinfacht werden. Die Erweiterten Rechte begründen kein Recht auf die Bereitstellung eines Windows-Desktop-Betriebssystems über eine virtuelle Desktop-Infrastruktur auf gemeinsam genutzten Servern eines Dritten. 

Ihre Rechte zur Ausführung der „RDS-Nutzer-CAL – Erweiterte Rechte“ auf gemeinsam genutzten Servern eines Dritten enden mit Ablauf der Software Assurance für Ihre RDS-Nutzer-CALs.

Keine Lizenzmobilität haben zum Beispiel Desktopanwendungen wie Office und Betriebssysteme wie Windows Server und Windows Client.

 

 

Muss der Kunde einen eigenen Server haben, für eigene Lizenzen?

Darf die Storage für eigene Lizenzen Shared sein?

 

Wenn die gesamte Hardware exklusiv nur für den Kunden zur Verfügung steht, kann er eigene Lizenzen auch ohne Lizenzmobilität mitbringen.

 

Oder darf man generell eigene Lizenzen mit ins Hosting bringen und der Kunde mit keine SPLA gebühren entrichten.

 

Du kennst das Radio Eriwan-Prinzip? "Im Prinzip ja, aber…" 

 

Der Kunde Mieter nun Office per SPLA. Darf er diese Office Version auf seinem Laptop + Terminal Server nutzen, oder muss der für den Laptop noch extra eine PKC kaufen?

 

Die Office SAL darf er nicht auf seinem Laptop lokal nutzen. Siehe dazu die Services Provider Use Rights:

SUBSCRIBER ACCESS LICENSES (SALS)
You must acquire and assign a SAL to each user that is authorized to access your instances of the software directly or indirectly, regardless of actual access of the software.

Du kannst mit einer SAL keine lokale Installation abdecken.

 

BTW: Was im SPLA-Bereich auch oft übersehen wird, ist die Tatsache, dass man alle Benutzer lizenzieren muss, denen man den Zugriff auf den Service ermöglicht. Nicht nur alle Benutzer, die den Service tatsächlich genutzt haben. Ein kleiner, aber feiner Unterschied, der bei einer SAM-Prüfung schon einigen Partnern auf die Füße gefallen ist, weil sie das nicht beachtet haben. Sie dazu die SPUR: 

SUBSCRIBER ACCESS LICENSES (SALS)
You must acquire and assign a SAL to each user that is authorized to access your instances of the server software directly or indirectly, regardless of actual access of the server software.

Have fun!

Daniel

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