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Wie gehe ich am Besten die Umstellung auf Windows 8 an?


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Moin,
 
ich suche momentan nach der für uns günstigsten sinnvollen Möglichkeit unsere gesamte Umgebung auf Windows 8 Pro zu migrieren.
 
Aktuell verwenden wir PC, die entweder mit Windows XP Pro OEM oder Windows 7 Pro OEM lizenziert sind.
Da wir inzwischen ein Produkt besitzen, welches die Installation von Windows automatisiert, würden wir zukünftig gerne am Volumenlizenzprogramm teilnehmen und alle PC mit einem Volumenlizenzkey installieren. SA ist meiner Meinung nach nicht unbedingt erforderlich. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
 
Einige PC sind schon alt und würden gegen neue PC ausgetauscht werden. Auf den restlichen PC würde Windows 8 Pro installiert werden müssen.
Nehmen wir an, wir haben 100 PC und 25 davon müssen neu. Die restlichen 75 bekommen nur Windows 8 Pro neu installiert.
1. Frage: Eine Frage ist, ob wir die neuen PC mit OEM-Versionen kaufen oder ohne Betriebssystem und dann eine OEM-, SB oder Retail-Version kaufen? Gibt es die überhaupt noch alle drei?
2. Frage: Eine andere Frage ist, wie viele Volumenlizenzen wir benötigen? Wenn ich das richtig verstehe, benötige ich 75 Stück.
 
Ich beschäftige mich seit Freitag mit dem Lizenzrecht von Microsoft und habe ein paar Fragen auf die ich irgendwie keine Antwort finde.
Folgende Fakten habe ich bislang gesammelt (Bitte korrigieren wenn ich irgendwo Blödsinn schreibe):

  • Volumenlizenzen sind nur Upgrades. Es muss ein qualifizierendes Betriebssystem vorhanden sein. (Quelle inkl. Liste der qualifizierenden Betriebssysteme: http://www.microsoft.com/licensing/about-licensing/windows8.aspx#tab=4)
  • Die OEM-Versionen der genannten Betriebssysteme sind ebenfalls qualifizierend.
  • Zur Installation der Volumenlizenz muss das vorhandene Betriebssystem entfernt werden.
  • 3. Frage: Wenn ich einen PC ohne Betriebssystem kaufe und eine OEM-Version installiere, gilt das als qualifizierendes Betriebssystem oder muss die OEM-Version vom OEM-Hersteller installiert worden sein?
  • 4. Frage: Wir haben noch unbenutzte Windows XP Pro OEM-Versionen. Die sind ja qualifizierend. Kann ich die XP-Version installieren und anschließend die Windows 8 Volumenversion?
  • 5. Frage: Muss das qualifizierende Betriebssystem tatsächlich vorher installiert worden sein oder reicht es aus es zu besitzen? Bsp.: Windows XP lässt sich nicht installieren, weil es keinen SATA-Treiber gibt. Es existiert zwar ein qualifizierendes Betriebssystem, aber es ist nicht installiert. Darf ich die Windows 8 Volumenversion installieren?
    Meiner Meinung nach sagt der Satz "A licensed, qualifying Windows operating system must already be installed on the device" aus, dass es tatsächlich vorher installiert sein muss. Richtig?
  • Das Volumenlizenzprogramm gewährt ein Reimaging-Recht. (Quelle: http://download.microsoft.com/download/3/D/4/3D42BDC2-6725-4B29-B75A-A5B04179958B/Reimaging.pdf)
  • Befindet sich auf einem PC eine Windows-Version (z.B. durch OEM), darf ich Windows mit dem Volumen-Installationsdatenträger auf diesem PC neu installieren. Sofern beide Lizenzen dasselbe Produkt, dieselbe Version, dieselbe Sprache sind und dieselben Komponenten enthalten. Bei OEM zählen die Angaben auf dem COA. Es wird dadurch nicht zu einer Volumenlizenz, sondern bleibt natürlich eine OEM-Lizenz. Es ist mit aber erlaubt den Volumenlizenzkey zur Installation zu verwenden.
  • 6. Frage. Da Windows 8 keinen COA mehr besitzt (Quelle: http://www.heise.de/ct/artikel/Verdongelt-1766977.html). Wie weiß ich ob es identisch ist? Wie kann ich zukünftig überhaupt nachweisen, dass der PC lizenziert ist? Z.B. bei einer Prüfung durch Microsoft, wo ja sicherlich die Lizenzkeys abgefragt werden.
  • In dem viel zitierten Urteil des BGH von 2000 (Quelle: http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20000220) geht es eigentlich nur darum, dass OEM-Versionen auch unabhängig von der Hardware verkauft werden dürfen. Ich habe das Urteil gelesen und kann daraus nichts anderes interpretieren.
  • Das Urteil gibt keinerlei Auskunft darüber, dass eine einmal installierte OEM-Version wieder von dem PC getrennt und auf einem anderen PC installiert werden darf.
  • In der Praxis wird zwar häufig anders argumentiert, sogar Anwälte sehen das anders (Quelle: http://www.zdnet.de/41522985/experten-interview-zur-rechtslage-bei-microsofts-oem-lizenzen/) aber die EULA von Microsoft (Quelle: http://download.microsoft.com/Documents/UseTerms/Windows_8%20Pro_German_ec31649d-2b1d-48ae-a3df-d80bcd6d7d74.pdf) sagt aus, dass es nicht geht und da es keine anders lautenden Urteile gibt, ist der Teil der EULA gültig.
  • In diesem Forum habe ich gelesen, dass letztendlich die EULA zählt, die bei der OEM-Version dabei war, der ich bei der Installation bzw. Einrichtung zugestimmt habe. Da ich momentan aber keine Windows 8 OEM habe, nehme ich an, dass die EULA aussehen wird wie beim obigen Link.
  • 7. Frage: Ist eine OEM-Version einmal installiert, darf ich sie nicht deinstallieren und auf einem anderen PC verwenden. Korrekt?
  • 8. Frage: Dazu habe ich irgendwie nichts finden können: Wann gilt der PC als so verändert, dass es nicht mehr derselbe PC ist?
  • Es gibt noch eine zweite EULA (Quelle: http://download.microsoft.com/Documents/UseTerms/Windows_8%20Pro_German_49ebcd41-de04-424f-b8ed-a67e567f4b1a.pdf), welches das Übertragen der Lizenz auf einen anderen PC erlaubt.
  • 9. Frage. Diese EULA bezieht sich nur auf Retail-Versionen oder auch auf SB-Versionen? Was gilt für SB-Versionen im Normalfall? Auch dort kommt es natürlich auf die letztendliche EULA an, der ich bei der Installation zustimme.
  • Eine Volumenupgradelizenz ist auch nicht auf einen anderen PC übertragbar. (Quelle: http://www.zdnet.de/41522436/windows-7-lizenzen-was-microsoft-nicht-verraet/2/)
  • Ich kann innerhalb von 90 Tagen die OEM-Version in meinen Volumenvertrag übernehmen. Sie wird damit zu einer Volumenlizenz inkl. SA. (Quelle: dieses Forum [vielleicht hat hier jemand einen offiziellen Link])
  • 10. Frage: Kostet mich das etwas? Welchen Vorteil, außer dem SA hat das?
  • 11. Frage: Könnte ich auf einem PC ohne Betriebssystem eine Retail- oder SB-Version installieren (bzw. muss ich das überhaupt [siehe Frage 5]) um dann dort die Volumenversion zu installieren und kann ich später, wenn der PC verschrottet wird, mit dem Folge-PC genauso verfahren ohne das neue Kosten entstehen?
  • 12. Frage: Wenn ich alle 100 PC gegen neue PC mit Windows 8 Pro OEM ausstatte, brauche ich dann überhaupt eine Volumenlizenz? Außer natürlich der einen um den Open-Vertrag abschließen zu können.
  • 13. Frage: Ist es richtig, dass ich maximal fünf SB-Versionen besitzen darf, wenn ich kein SB bin? Die Quelle habe ich leider nicht mehr.

Ich weiß, dass das viele Fragen sind, aber ich habe versucht hier so viele Infos wie möglich zusammen zu stellen, da mir diese oder ähnliche Fragen auch hier im Forum immer wieder begegnet sind. Ich hoffe hiermit späteren Antwortensuchenden auch irgendwie helfen zu können.

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hi,

ne Menge Fragen :)

 

Grundsätzlich gilt für das Re-Image-Recht aus Open-Verträgen:

1. Man muss 1 Produkt aus dem Systeme-Pool (WIN-OS) in einem OPEN-NL (no-level) kaufen,

dann hat man im Online-Download-Bereich Zugriff auf die OS-Images + Volumen-Keys aus diesem Systeme-Pool (WIN-OS).

Und darf Re-Imagen!

 

Ob dieses Produkt 1x SA, oder 1x Upgrade ist, ist egal.

Um den kleinstmöglichen OPEN zu starten benötigt man 5 Produkte,

welche als günstigste Lösung 4x WIN-CAL + 1 WIN-Upgrade wäre.

Ev. geht sogar nur 4x WIN-CAL + 1x WIN-SA (wäre noch günstiger als der Update ...
(dazu muss man aber ein OEM-OS oder SB-OS haben,dessen Kauf nicht länger als 90 Tage zurückliegt)

 

2. Um mal alle weiteren Fragen mit einer Antwort abzuklären.

Gehe zu einem MS-Partner, kaufe für Deine PC komplett WIN-8-Pro-Vollversion (Systembuilder).

Somit sind alle PCs sauber/legal lizenziert.

Diese Lizenzen legst Du ungeöffnet in den Safe.

 

Dann nimmst du dir das Image aus dem Open und betankst alle PCs mit dem einheitlichen gewünschten Image.

Wenn Du aus irgendwelchen Gründen WIN-7-Pro einsetzen möchtest, zur Zeit erlaubt die EULA der SB-Lizenz ein Downgrade,

im Downloadbereich deines OPEN-Vertrages liegt das Image WIN-7-Pro (oder auch Enterprise) und Du darfst re-imagen.

 

Der MS-Partner sollte jemand sein, der als MS-Kompetenz "Volumen Licensing" hat, der hilft Dir weiter.

 

VG,

Franz

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Moin,
 
danke erst mal für eure Bemühungen. Wie gesagt, sind alles Dinge die mir selbst nicht 100%ig klar sind und die mir auch häufig so oder durch bloße Behauptungen das es so wäre begegnet sind.

Die eine Lizenz ist kein Problem. Wir kaufen noch Office im Volumen.

 

Ich hatte mich gefragt, warum ich alle PC mit einer SB-Version ausstatten soll, wo ich doch aus den installierten OEM-Versionen auch das Volumen-Upgrade nutzen könnte. Dann habe ich mir mal die Preise angesehen und verstehe warum. Eine SB-Version kostet ca. 120 EUR und eine Volumenupgradelizenz ca. 190 EUR.
 

@lizendoc: Zu 2., also nach aktuellsten EULA's wird dies eigentlich nicht mehr gestattet. Da sind seit neuestem maximal 5 Lizenzen pro Firma zugelassen die man selber zuweisen tut. Ansonsten muss Windows 8 durch den Reseller vorinstalliert werden. Zumindest wenn ich die EULA nicht komplett falsch verstehe. ;)

 
Das entspricht ja meiner Frage 13. Wobei ich zumindest in diesem Lizenzvertrag keinen solchen Hinweis finde.

Gibt es also tatsächlich nur noch OEM und SB und kein Retail mehr?

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Ich kann Dir nur sagen was auf meinen aktuell gekauften SB-Verpackungen steht. ;)

 

Nein es gibt nicht mehr so richtige Retail-Dinger mehr.

 

Was Du nachträglich kaufen kannst:

- Ein Box-Upgrade: Dafür brauchst einen lizenzierten W7 oder XP

- Ein Volumenlizenzupgrade: Dafür brauchst du bereits die lizenzierte Version, also W8 auf der Mühle

- Eine SB-Version, da steht in der Vepackung, dass entweder vorinstalliert durch einen Reseller werden muss und zwar mit der Vorinstallier-DVD oder aber, Du maximal 5 Stück im Unternehmen haben darfst.

 

Das ist von MS mit der neuesten Strategie auch so gewollt. Am liebsten sehen sie irgend ein SaaS Abo-Produkt wie die VDA. Weil PC's noch verkauft werden sollen, bekommt man immerhin die Möglichkeit, da noch W8 zu kaufen =)

 

 

Als Alternative gibt es noch: PC's an eine Zweitfirma verkaufen, dieser installiert dir SB-W8 drauf und verkauft sie dir zurück.

bearbeitet von Weingeist
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Moin,

 

okay ich fasse zusammen.

 

Für die neuen PC:

  • PC ohne Betriebssystem kaufen, mit SB-Lizenz ausstatten und per Volumendatenträger installieren (Reimaging) --> i.O., geht aber maximal fünf Mal, da man nicht mehr als fünf SB-Lizenzen besitzen darf. Evtl. Umweg über Weingeists Trick.
  • PC mit OEM kaufen und per Volumendatenträger drüber installieren (Reimaging) --> i.O.

 

Für die alten PC mit entsprechend vorhandenen OEM-Lizenzen der Windows-Vorgänger:

  • OEM von Windows 8 kaufen und per Volumendatenträger installieren (Reimaging) --> i.O.
    Frage: In dem entsprechenden PDF über Reimaging steht "Volume Licensing customers can use their Volume Licensing media to reimage their Windows desktop operating system from an OEM only if it is the same product and version as that on the Certificate of Authenticity (COA) label that came with the PC.". Die neuen PC mit Windows 8 haben aber kein COA mehr. Was jetzt?
  • Upgrade kaufen und per Volumendatenträger installieren (Reimaging) -->  ???
    Frage: Ist das i.O.? Ich kann nichts dementsprechendes im PDF-Dokument finden. Dort steht immer nur OEM und FPP. Das Upgrade wird in einigen Shops allerdings als FPP-Upgrade bezeichnet.
    Frage: Ist das Upgrade an den PC gebunden oder darf ich es erneut verwenden, wenn der PC verschrottet wird? Dazu konnte ich bislang nichts finden.
  • Volumenupgradelizenz kaufen und per Volumendatenträger installieren --> i.O.

 

Bzgl. OEM würden mich dann noch meine beiden vorherigen Fragen interessieren:

Frage: Ist eine OEM-Version einmal installiert, darf ich sie nicht deinstallieren und auf einem anderen PC verwenden. Korrekt?
Frage: Dazu habe ich irgendwie nichts finden können: Wann gilt der PC als so verändert, dass es nicht mehr derselbe PC ist?

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Hallo,

 

ein brandaktuelles Thema auch für uns als behörde.

 

Jedoch hab ich das mit den 5 SB-Lizenzen für ein Unternehmen noch nie gehört.

Ich habe die Bedingungen mal durchgewühlt und nur das gefunden.

http://oem.microsoft.com/public/worldwide/licensing/opccomm_retail_and_coem.pdf

Da das SB als qualifizierendes Basisbetriebssystem gilt und ich von da aus auch Upgrades durchführen kann, ist das doch irrsinig mit den nur 5 malen.

 

Wenn jemand was genau in den Eula's dazu findet dann kann er es ja mal posten.

 

Ansonsten ist für mich die Frage, wie ich mit den bereits beschafften Win 8 Pro Lizenzen (Basislizenz) ins Volumenlizenprogramm komme. Wir haben einen Selectpartner der meint, wir müssen dann einmalig eine Upgrade Lizenz kaufen um für die 50 WIN 8 Pro Lizenzen den Volumenkey zu bekommen. Gibt es hierfür eine Grundlage?

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Ich habe gestern nach langem Suchen ein Bild gefunden, dass ich aus Urheberrechtsgründen aber vermutlich hier nicht verlinken darf.
Man würde es hier finden.

Dort steht unten rechts:
„Die Software im Paket darf nicht genutzt werden […] zur Lizenzierung von mehr als fünf Kopien der Software (insgesamt) für kommerzielle Zwecke“.


Das Dokument, welches du verlinkt hast, bezieht sich meiner Meinung nach nur auf den System-Builder, also den Verkäufer der kein OEM ist.

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Moin,

 

ich denke es ist so gemeint, dass ich damit zwar 5 Rechner mit dieser einzelnen Lizenz lizenzieren kann.

 

Das wäre ja super. Eine SB-Lizenz kaufen und fünf Mal installieren. Eine Revolution bei Microsoft.   ;)

Nee, ganz ehrlich: Ich kann mir nicht vorstellen, dass das gemeint hier.

 

In diesem Post wurde das scheinbar auch bereits diskutiert:

http://www.mcseboard.de/topic/192070-windows-8-sb/

 

Ich weiß nicht, ob lizenzdoc die Anfrage gemacht hat und Ergebnisse hat.

bearbeitet von ottersberg
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@Snoopy:

 

Wenn Ihr eine Behörde seit ...und auch die "Öffnungsklausel" besteht,

dann dürft Ihr einen SELECT-Beitritt oder zumindest eine Zutritt zu einem beitritt machen.

Da die BMI-Beitritte immer alle 3 Pools beinhalten,

ist die Aussage des "SELECT-Partners" nur bei einem Government-OPEN ev. relevant.

Handelt es sich um einen BMI-SELECT-Beitritt /-Zutritt ... ist die Aussage so was von "Schmarrn",

zeigt da irgendwie auch die Qualität des Partners ... "keine detaillierte Ahnung" ...

Ich hab den BMI jahrelang betreut und weiß da wo von ich rede.

 

VG

Franz

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