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Fortbildung via Arbeitsamt?


jyjy
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Hallo

 

Soso, ein Bekannter ......

 

Das Gewähren einer Fortbildung durch die Agentur hat nichts mit der bisherigen Dauer der Erwerbslosigkeit zu tun. Es gibt auch kein Anrecht auf eine Fortbildung. Das Gewähren einer Fortbildung ist möglich, falls es eine Bedingung ist  für eine Einstellung, dafür eine konkrete Zusage eines zukünftigen Arbeitgebers vorhanden ist.

 

Dein Bekannter sollte sich im Internetauftritt der Agentur informieren, es gibt dort alle Informationen. Falls es ihn betrifft, dann sollte er mit seinem Fallmanager sprechen. Es steht auch den Unterlagen(SGB), die der Bekannte erhalten hat, das Zeugs sollte er mal lesen!

bearbeitet von lefg
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  • 1 Monat später...

Mann kann das auch im zuge einer "Teilhabe am Arbeitsleben machen" oder halt wie schon gesagt einer Umschulung... meist muss man aber vorher einen Eignungstest machen (war bei mir so)

 

Hallo,

 

"Mann" kann nicht so einfach wie man möchte, will; die Agentur wirft nicht mit Fortbildungen, Umschulungen, Gutscheinen um sich, die Sache wird sehr restriktiv gehandhabt. Der Mann kann mit dem Fallmanager sprechen, der kann prüfen ob zulässig, sinnvoll, ob ein Gutschein zur Verfügung steht.

bearbeitet von lefg
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Leute wärmt doch bitte nicht solch alte Kamellen wieder auf.

 

unbestritten ist wohl, es gibt Regelungen dazu und wenn man sowas haben möchte, fragt man nicht nen Freund ob er wen kennt der Ahnung hat, sondern geht zu seinem Sachbearbeiter- so einfach ist das.

Hat man ne gute Argumentation und erfüllt gewisse Vorraussetzungen kann man mit dem richtigen Sachbearbeiter auf Erfolg hoffen, aber ein Anrecht als solches gibt es dadrauf nicht.

 

Grüße

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  • 2 Wochen später...

Hi!

 

Alles richtig, alles falsch.

 

  • Punkt eins: Die gewählte Maßnahme muss vom AA gefördert werden
  • Punkt zwei: Der Sachbearbeiter muss von dem Erfolg der Maßnahme überzeugt sein
  • Punkt drei: Der Sachbearbeiter muss überzeugt werden, dass man die Fortbildung auch wirklich will
  • Punkt vier: Wer sagt ich will hat verloren!
  • Punkt fünf: Diplomatie ist bei solchen Dingen oberstes Gebot!
  • Punkt sechs: Formuliere so, dass dem Sachbearbeiter die Entscheidung in den Mund gelegt wir 
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Hallo jyjy,

 

ich habe auch so meine leidigen Erfahrungen gemacht mit Fortbidungen beim Arbeitsamt:/

 

Sich nur beim Arbeitsamt bzw. Sachberarbeiter zu informieren bringt nicht viel; häufig bekommt man dort - entweder absichtlich oder schlichtweg aus Unkenntnis - einfach falsche oder widersprüchliche Infos. Je nach Bearbeiter, Jobcenter und Bundesland wird das auch unterschiedlich gehandhabt. Wenn du kannst, schau mal in einschägigen Hartz IV Foren, ob da jemand ist, der bei deinem Jobcenter eine Fortbildung gewährt bekommen hat und unter welchen Voraussetzungen. Eine festgelegte Frist, wie lange man dazu arbeitslos sein muss etc. gibt es normalerweise nicht.

 

Ich hab schon die Erfahrung gemacht, dass Jobcenter mit "Fortbildungen" etc. "um sich werfen", allerdings oft in Sparten bzw. Bereichen, die für die jeweiligen Personen einfach keinen Sinn ergeben. Ich habe einen Bachelorabschuss in Kommunikationswissenschaften gemacht und mich diekt danach um meine kranke Mutter gekümmert, eine feste Arbeitsstelle außer Haus ging damals nicht. Ich hatte einen Arbeitgeber vom städtischen Kulturamt an der Hand, für den ich von zu Hause aus hätte Öffentlichkeitsarbeit machen können in völlig freier Zeiteinteilung (wäre für mich ideal gewesen) - allerdings nur unter der Voraussetzung, vorher eine einjährige begleitende Ausbildung (ebenfalls von zu Hause) aus beim Deutschen Berufsverband für PR zu machen. Jegliche Anträge und Argumentationen dahin gehend wurden abgelehnt - statt dessen hat man versucht, mich immer wieder in Umschulungen für Erzieherin oder Verkäuferin zu stecken - obwohl ich gesetzlich dazu verplfichtet bin, meine Mutter zu pflegen und die Pflege in diesen Berufen nicht möglich gewesen wäre.

 

Ich hab mir das Geld für die Ausbildung letztendlich geliehen und arbeite jetzt von zu Hause aus - wäre das nicht möglich gewesen, würde ich wohl immer noch HartzIV beziehen.

 

Insofern: Umbedingt dran bleiben!

bearbeitet von dina
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  • 3 Wochen später...

Hallo,

 

Der Sachbearbeiter beim AA ging mit mir sehr detaliert durch, was für Optionen wir haben.

 

 

Mir wurde ein Lehrgang zugesichert, und ich sollte mir eine anerkannte Schulungsstätte suchen.

Kurz bevor ich die Schulung antreten sollte, kam Post von der Agentur, dass aufgrund fehlender Mittel meine Weiterbildung nicht mehr genehmigt sei.

 

Da er mir aber schriftlich diesen schon bestätigt hatte und ich hartnäckig geblieben bin konnte ich den doch antreten. Die Bereichsleiterin hat noch Mittel verfügbar gemacht.

 

Man sollte schon sehr genau überlegen ob man einen Lehrgang benötigt oder es nur macht, um aus dem Trott zu kommen.

 

Auch ist ein gutes Auftreten bei den Gesprächen und Massnahmen unerlässlich.

Wenn die Agentur jemanden zum Berwerbungstraining sendet, hängt euch rein, seit pünktlich usw.

 

Weil sonst kann auch die Agentur auf Stur schalten und man steht nur dumm da

 

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  • 2 Wochen später...

Hmm, ich kenns eigentlich eher andersrum. dass Arbeitssuchende eine Fortbildung machen müssen obwohl sie diese gar nicht nötig hätten. Dass eine Diplomabsolventin einen Computerkurs machen soll zum Beispiel. Bei den anspruchsvolleren Fortbildungen, von denen man auch wirklich profitieren würde, sind sie hingegen eher etwas sparsamer...

 

Bei den in diesem Thread und Forum diskutierten Fortbildungen handelt es sich i.d.R  um die der MS-Technologien mit dem Ziel der Zertifizierung, die Menge der dafür geplanten Bildungsgutscheine ist sehr begrenzt.

 

Der von dir als Beispiel angeführte Computerkurs für die Diplomabsolventin, das Teilnehmen müssen an einer Maßnahme zur Verbesserung der Vermittlungschance ist eine andere Schiene, eine wesentlich kürzere und kostengünstigere, den Terminus Fortbildung nähme ich in dem Kontext nicht in den Mund. Eine echte Fortbildung wäre für die Diplomabsolventin z.B. Projektmanagment für Akademiker, ein mehrmonatiger, anspruchsvoller Kurs mit IHK-Abschluss.

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