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Windows Server 2012 (OEM) + SA - sinnvoll oder sinnfrei?


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Der Zugriff auf das Portal wird nicht gesperrt auch wenn der Vertrag endet!

 

Der Zugriff auf das Portal endet zwar nicht, aber der Zugriff berechtigt nicht zwingend zur Nutzung.

 

Wie ich weiter oben geschrieben habe steht im Vetrag explizit dass das Recht die Datenträger zu nutzen auf die Laufzeit des vertrages beschränkt ist.

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Der Zugriff auf das Portal endet zwar nicht, aber der Zugriff berechtigt nicht zwingend zur Nutzung.

 

Das hat GULP auch nicht gesagt, sondern:

 

Danach kannst Du logischerweise auch nicht mehr auf das Portal zugreifen

Und man kann sehr wohl...Und wieso sollte ich es nicht dürfen?

Ich darf weiterhin die aktuelle Version verwenden.

 

Aber das Problem ist ja auch Reimging ;-)

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Ja sehe ich.

 

Folgendes Steht im OPEN Vertrag:

 

a. Allgemeines. Der Kunde ist berechtigt, jedes in den Online-Unterlagen (wenn der Kunde ein eOpen-Kunde ist) oder in der Papier-Lizenzbestätigung (wenn der Kunde ein paper-Open-Kunde ist) angegebene Produkt zu nutzen. Im Allgemeinen werden Nutzungsrechte zeitlich unbeschränkt, wenn der Kunde alle Zahlungen geleistet hat.

 

Ich darf also das Produkt auch nach Vertragsende nutzen

 

b. Re-imaging. Der Kunde muss mindestens eine Lizenz für das Produkt erwerben, für das er ein Re-image erstellen möchte. Die unter diesem Vertrag bereitgestellten Medien, einschließlich Online-Produkt-Downloads unter https://www.microsoft.com/licensing/servicecenter, können anstelle von Kopien zur Erstellung von Images verwendet werden, wenn das Microsoft-Produkt, für das ein Re-image erstellt wird, (1) von einem Original Equipment Manufacturer (OEM), (2) als Full Packaged Product über den Einzelhandel oder (3) unter einem anderen Microsoft-Programm lizenziert wird. Dieses Recht ist durch Folgendes bedingt:

(i) Der Kunde besitzt für jedes Produkt, für das ein Re-image erstellt wird, separate Lizenzen von der Quelle.

(ii) Das Produkt, die Sprache, die Version und die Komponenten der Kopien sind mit dem Produkt, der Sprache, der Version und allen Komponenten der Kopien identisch, die sie ersetzen, und die zulässige Anzahl der Kopien oder Instanzen des Produktes, für das Re-imaging durchgeführt wird, bleibt unverändert.

(iii) Der Produkttyp (z. B. Upgrade oder Vollversion) ist identisch mit dem Produkttyp von der separaten Quelle, mit Ausnahme von Kopien eines Betriebssystems und Kopien von Produkten, die unter einem anderen Microsoft-Programm lizenziert wurden.

(iv) Der Kunde erfüllt alle Produktspezifischen Anforderungen für Re-imaging, die in den Produktbenutzungsrechten oder in der Produktliste aufgeführt sind, und

(v) Re-images, die unter diesem Absatz erstellt werden, unterliegen den Bestimmungen und Nutzungsrechten, die mit der Lizenz von der separaten Quelle bereitgestellt wurden.

Dieser Absatz begründet oder erweitert keinerlei Gewährleistungs- oder Supportverpflichtungen.

 

Alle genannten Punkte erfülle ich auch nach Vertragsende.

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An deiner Lizenz ändert das aber nichts. Du hast weiterhin eine OEM Lizenz (jetzt ohne SA), zuzüglich dem Recht die letzte verfügbare Softwareversion aus deinem Volumenlizenzvertrag zu nutzen (welches aus der abgelaufenen SA herrührt), die am letzten Tag der Gültigkeit deiner SA verfügbar war.

 

Auch diese Aussage ist nach dem OPEN-Vertrag nicht richtig:

 

c. Zeitlich unbeschränkte Lizenzen durch Software Assurance. Software Assurance ist keine eigenständige vollständige „Lizenz“. Für ihre Gültigkeit ist eine zugrunde liegende „Lizenz“ erforderlich. Alle zeitlich unbeschränkten Lizenzen, die über Software Assurance erworben werden, haben Vorrang vor den und ersetzen die zugrunde liegenden zeitlich unbeschränkten Lizenzen, für die diese Software Assurance bestellt wurde. Alle unter diesem Vertrag erworbenen zeitlich unbeschränkten Lizenzen bleiben Gegenstand der Bestimmungen dieses Vertrages und der anwendbaren Produktbenutzungsrechte.

 

Nach meinem Verständnis habe ich bei Kauf vom OEM+SA nach Ablauf der SA eine zeitlich unbeschränkten Lizenzen welche den Produktnutzungsrechten dieses Vertrages unterliegt.

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Im Allgemeinen werden Nutzungsrechte zeitlich unbeschränkt, wenn der Kunde alle Zahlungen geleistet hat.

 

Ich darf also das Produkt auch nach Vertragsende nutzen

 

Da bin ich vollkommen bei dir. Du drafst die Produkte aus dem Vertrag, auch nach Vertragsende weiter Nutzen.

 

Als Beispiel:

 

Du hast ein Win7 OEM und eine SA dazu aus einem VL. Während der Vertragslaufzeit kommt Windows8. Du darfst nach Vertragsende, auf dem PC für den du die SA gekauft hattest, Windows8 nutzen.

 

Soweit sind wir uns einig denke ich.

 

 

b. Re-imaging. Der Kunde muss mindestens eine Lizenz für das Produkt erwerben, für das er ein Re-image erstellen möchte. Die unter diesem Vertrag bereitgestellten Medien, einschließlich Online-Produkt-Downloads unter https://www.microsoft.com/licensing/servicecenter, können anstelle von Kopien zur Erstellung von Images verwendet werden, wenn das Microsoft-Produkt, für das ein Re-image erstellt wird, (1) von einem Original Equipment Manufacturer (OEM), (2) als Full Packaged Product über den Einzelhandel oder (3) unter einem anderen Microsoft-Programm lizenziert wird. Dieses Recht ist durch Folgendes bedingt:

(i) Der Kunde besitzt für jedes Produkt, für das ein Re-image erstellt wird, separate Lizenzen von der Quelle.

(ii) Das Produkt, die Sprache, die Version und die Komponenten der Kopien sind mit dem Produkt, der Sprache, der Version und allen Komponenten der Kopien identisch, die sie ersetzen, und die zulässige Anzahl der Kopien oder Instanzen des Produktes, für das Re-imaging durchgeführt wird, bleibt unverändert.

(iii) Der Produkttyp (z. B. Upgrade oder Vollversion) ist identisch mit dem Produkttyp von der separaten Quelle, mit Ausnahme von Kopien eines Betriebssystems und Kopien von Produkten, die unter einem anderen Microsoft-Programm lizenziert wurden.

(iv) Der Kunde erfüllt alle Produktspezifischen Anforderungen für Re-imaging, die in den Produktbenutzungsrechten oder in der Produktliste aufgeführt sind, und

(v) Re-images, die unter diesem Absatz erstellt werden, unterliegen den Bestimmungen und Nutzungsrechten, die mit der Lizenz von der separaten Quelle bereitgestellt wurden.

Dieser Absatz begründet oder erweitert keinerlei Gewährleistungs- oder Supportverpflichtungen.

[/i]

 

Alle genannten Punkte erfülle ich auch nach Vertragsende.

 

Du erfüllst zwar weiterhin alle Bedingungen, hast aber keinen Vertrag der die dieses Recht einräumt. Der Vertrag auf den du dich da berufst eistiert ja nicht mehr.

 

Das ist wie mit der Miete einer Wohnung. Der Vertrag ist gekündigt und beendet. Du willst aber weiterhin in der Wohnung kochen, weil du ja einen Mietvertrag hast der dir das Duschen in der Wohnung erlaubt.

 

Dein (ex) Vermiter sagt aber dass der Vertrag ja beendet ist.

 

Darfst du weiter in der Wohnung kochen oder nicht? ;)

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Nach meinem Verständnis habe ich bei Kauf vom OEM+SA nach Ablauf der SA eine zeitlich unbeschränkten Lizenzen welche den Produktnutzungsrechten dieses Vertrages unterliegt.

 

Da haben wir aneinander vorbei geredet.

 

Wir müssen aufpassen zwei Dinge nicht zu vermischen:

 

1. Geräte mit OEM Betriebssystem und dazu gekaufter SA

 

2. Geräte mit OEM Betriebssystem ohne gekaufter SA, die nur gereimaged werden dürfen.

 

Für Geräte mit OEM Betriebssystem und dazu gekaufter SA hast du nach Ende des Vertrages mit der SA das recht die letzte BS Version, die während der Vertragslaufzeit verfügbar war einzusetzen. Als Volumenlizenz. Dieses recht hast du durch die SA erworben und das Nutzungsrecht der erworbenen Lizenzen ist laut Vertag unbefristet.

 

Für Geräte mit OEM Betriebssystem ohne gekaufter SA, die nur gereimaged wurden, darfst du kein neues BS einsetzen, denn für sie gab es nur die OEM Lizenz und der Vertrag berechtig dich zwar zum Reimagen, weist aber explizit darauf hin dass die gerate weiterhin nur die gekaufte Lizenz haben und deren Bedingungen gelten.

 

Der dafür relevante Auszug aus dem select Vertrag:

 

Re-images, die unter diesem Absatz erstellt werden, unterliegen den Bestimmungen und Nutzungsrechten, die mit der Lizenz von der separaten Quelle bereitgestellt wurden. Dieser Absatz begründet oder erweitert keinerlei Gewährleistungs- oder Supportverpflichtungen.

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Immer schön entspannt bleiben ;-) ...

 

Der Zugriff auf das Portal wird nicht gesperrt auch wenn der Vertrag endet!

 

Ich bin entspannt, keine Panik ..... :D

 

Stimmt an das Portal kommst Du noch ..... ich erinnere mich allerdings noch daran, vor nicht allzu langer Zeit nach Ablauf von VL/SA Verträgen nur über eine Art Visitor Modus, bei dem die Keys und Downloadbuttons ausgegraut waren nach Vetragsende. Aber in dem Bereich wurde ja auch in der letzten Zeit fleissig umgebaut. Also mea culpa ....

 

Ansonsten siehe Dr.Melzer's Antwort.

 

Grüsse

 

Gulp

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Dein Wohnungsbeispiel lasse ich mal unkommentiert ;)

Für Geräte mit OEM Betriebssystem und dazu gekaufter SA hast du nach Ende des Vertrages mit der SA das recht die letzte BS Version, die während der Vertragslaufzeit verfügbar war einzusetzen. Als Volumenlizenz.

So langsam kommen wir doch auf den Punkt.

Ich habe also nach Ablauf der SA eine Lizenz um beim Beispiel zu bleiben Windows 8 Pro ( ursprünglich als SB-Windows 7 +SA gekauft) welche ich gemäss PURs ( da ja VL-Recht gilt) nutzen darf

 

Du erfüllst zwar weiterhin alle Bedingungen, hast aber keinen Vertrag der die dieses Recht einräumt.

 

Brauch ich doch nicht, ich habe wie im Vertrag vorgegben mindestes eine Zeitlich unbeschränkte Lizenzen erworben mit welcher ich das Re-Imging ausführen darf.

Es steht nirgends das der Vertrag dafür aktiv sein muss. Laut MS muss ich nur mindestens EINE Lizenz erwerben welche RE-Imaging fähig ist.

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Dein Wohnungsbeispiel lasse ich mal unkommentiert ;)

 

Musst du nicht. Kannst ruhig sagen dass du es genauso gut findest wie ich. ;)

 

Ich habe also nach Ablauf der SA eine Lizenz um beim Beispiel zu bleiben Windows 8 Pro ( ursprünglich als SB-Windows 7 +SA gekauft) welche ich gemäss PURs ( da ja VL-Recht gilt) nutzen darf

 

Das Nutzungsrecht räumt dir der Vertrag ein. Explizit auch nach Ablauf desselben.

 

Hier der Original Wortlaut dazu aus dem select vertrag:

 

Im Allgemeinen werden Nutzungsrechte zeitlich unbeschränkt, sobald die Laufzeit des Beitritts endet und das Beitrittsunternehmen alle Zahlungen geleistet hat. Zu diesem Zeitpunkt verfügt das Beitrittsunternehmen über zeitlich unbeschränkte Lizenzen für die Anzahl an Kopien, die es während der jeweiligen anfänglichen Laufzeit des Beitritts oder des Verlängerungszeitraums bestellt hat.

 

Das Reimagingrecht ist aber kein Nutzungsrecht der Lizenz, sondern ein zusätzliches Recht dass dir der Vertrag einräumt. Warum sollte dieses recht nach Ende des vertrages weiter gelten?

 

Anderenfalls würden alle im Vertrag eingeräumten Rechte auch ohne den vertrag weiter gelten.

 

Brauch ich doch nicht, ich habe wie im Vertrag vorgegben mindestes eine Zeitlich unbeschränkte Lizenzen erworben mit welcher ich das Re-Imging ausführen darf.

 

Das du eine lizenz hast ist eine Bedingung dafür zu reimagen. Eine weitere bedingung ist dass dir irgendwer das reinaging recht einräumt. Das macht der vertrag, nicht die Lizenz. Aber wenn du keinen vertrag hast der dir dieses recht einräumt hast du das Recht nicht.

 

Es steht nirgends das der Vertrag dafür aktiv sein muss.

 

Das erkläsrt du Microsoft dass du Rechte aus einem Vertrag in anspruch nimmst den du nicht (mehr) hast.

 

Nach der Logig müssten verträge nie gekündigt werden weil alle rechts daraus immer weiter gelten

 

Laut MS muss ich nur mindestens EINE Lizenz erwerben welche RE-Imaging fähig ist.

 

falsch, Laut MS vertrag musst du dafür das reimaging recht explizit eingeräumt bekommen. Alle nicht explizit eingeräumten Rechte existieren nicht. hast du keien vertrag der dir das recht einräumt (weil er abgelaufen ist) Hast du das recht auch nicht mehr.

 

Aber ich sehe dass iwr hier nicht weiter kommen und die Fronten fest sind.

 

Ich habe eine Anfrage an MS direkt intern gestellt und würde vorschlagen die Antwort abzuwarten.

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noch ein Kurzer Nachtrag:

 

Auszug aus dem OPEN-Vertrag:

Alle unter diesem Vertrag erworbenen zeitlich unbeschränkten Lizenzen bleiben Gegenstand der Bestimmungen dieses Vertrages und der anwendbaren Produktbenutzungsrechte.

 

Bedeutet meiner Meinung nach. Die Bestimmungen des Vertrages gelten für die Lizenz zeitlich unbeschränkt. Sprich, auch nach Ablauf des Vertrages.

Aber gut, warten wir das MS-Feedback ab :)

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noch ein Kurzer Nachtrag:

 

Auszug aus dem OPEN-Vertrag:

Alle unter diesem Vertrag erworbenen zeitlich unbeschränkten Lizenzen bleiben Gegenstand der Bestimmungen dieses Vertrages und der anwendbaren Produktbenutzungsrechte.

 

Bedeutet meiner Meinung nach. Die Bestimmungen des Vertrages gelten für die Lizenz zeitlich unbeschränkt. Sprich, auch nach Ablauf des Vertrages.

Aber gut, warten wir das MS-Feedback ab :)

 

Du bist der meinung alle Bestimmungen des Vertrages gelten auch weiter wenn der vertrag beendet ist?

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