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Windows Server 2012 (OEM) + SA - sinnvoll oder sinnfrei?


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Die SA ist aber keine Lizenz. Die SA ist nur SA. Ihr muss immer eine Lizenz zugrunde liegen, was in unserem beispiel die OEM Lizenz war.

 

Wenn du zu einer Lizenz eine SA dazu kaufst erhältst du zusätzliche Rechte durch die SA, welche die Lizenz alleine nicht hätte. Erlischt die SA entfallen auch diese zusätzlichen Rechte und dir bleiben nur die Rechte deiner Lizenz (ohne SA).

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Also ich bin mir nicht sicher ob wir an einander vorbei reden.

 

Bsp: Ich kaufe eine SB-Lizenz Winows 7 Pro + innherhalb von 90 Tagen kaufe ich eine SA dazu.

Zeit vergeht Windows 8 kommt innerhalb der noch laufenden SA heraus.

Nun habe ich das Recht anstatt Windows 7, Windows 8 zu nutzen( Aufgrund laufender Wartung. )

Nun kaufe ich 3 PC`s mit Windows 8 OEM. Ich habe jetzt das Recht diese PCs mit einem Windows 8 VL-Datenträger + KMS oder MAK Key zu installieren.( Per Image welches ich aus dem VL-Datenträger erstellt habe)

 

Laut deiner Aussage habe ich das Recht nur solange die SA läuft, richtig?

Sprich läuft die SA für die SB-Lizenz aus darf ich den VL-Datenträger + den VL-Key nicht mehr nutzen um die 3 PC`s zu installieren, obwohl ich für alle eine gültige Windows 8 Lizenz habe.

 

In der Product-List steht folgendes:

 

Customers who acquire Software Assurance for OEM or retail licenses have the option of installing and using the Volume Licensing software for the current version at anytime. If they do this, their use of the software is subject to the Product Use Rights for that product and the terms and conditions of the customer’s Volume License Agreement.

 

Ich darf die Software also JEDERZEIT nutzen.

 

Foglende Microsoft-Quelle beschreibt Reimging:

 

Microsoft Volume Licensing Brief - Reimaging Licensed Microsoft Software by Using Volume Licensing Media

 

Dort ist lediglich die Rede davon das ich einen VL-Datenträger eine VL-Key und die entsprechenden OEM Lizenzen benötige.

 

Hast du die entsprechenden Auszüge aus den PURs welche das Gegenteil behaupten? Ich habe nichts entsprechendes gefunden.

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hi,

 

irgendwie wird hier „viel gedacht“ ...

 

Anm.:

Microsoft-Volume-Licensing-Brief > nicht rechtsverbindlich, da kein Vertragsbestandteil ... aber nett zu lesen!

 

Bleiben wir mal beim WIN-7-Pro, gekauft via/mit 100x OEM-PC. Dazu wurde aus einem Volumenvertrag OPEN od. SELECT 1x die SA rechtzeitig( innerhalb 90 Tage) für nur 1 OEM-PC hinzugekauft.

Somit hat der Kunde durch den SA-Kauf aus dem „Systeme-Pool“ auch den Zugriff auf den Online-Download-Bereich bei Microsoft. Zwischenzeitlich wurde auch schon WIN-8-Enterprise den Volumenvertragskunden zur Verfügung gestellt.

 

Jetzt lassen wir mal (extremerweise!) 7 Jahre verstreichen, um sicher zu sein, dass alle SA wirklich endete, keine SA wurde verlängert, auch nicht die Volumenverträge.

 

Was bleibt dem Kunden?

Fakten begründen sich aus den Volumenverträgen:

Online bleibt ein Volumenvertrag für alle Ewigkeit dem Kunden zugänglich!

Nichts Gegenteiliges steht in den Verträgen (wäre ja auch ansonsten echt schlimm).

Der Kunde hat weiterhin Zugriff auf den Systeme-Pool-Images und sein Keys.

 

Auch nach nun 7 Jahren hat der Kunde das Recht das WIN-8-Enterprise-Image + Key zu nehmen und das Re-Image-Recht aus seinem Volumenvertrag auszuüben. Das geht sogar so weit, dass er seine nun nagelneuen 100x OEM-PCs (alle gekauft im Jahre 2019 mit dem OEM-WIN-10-Pro –wir sind ja jetzt schon 7 Jahre weiter -)

mit dem alte WIN-8-Enterprise aus dem Jahre 2012 reimagen darf.

 

Fast alle(es gibt wenige Ausnahmen, die bleiben) SA-Vergünstigungen verliert man am Ende der SA, wäre ja ansonsten auch komisch

… aber z.B.

das Re-Image-Recht

+ Recht auf die neue Version (erlangt) während der aktiven SA

(+ wenige Sonderlinge)

verliert man nie …

 

VG, Franz

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futurisch betrachtet,

gehe ich einfach mal davon aus,

dass MS in 7 Jahren ein OEM-OS WIN-10-Pro released hat

und noch die selben "Spielregeln" gelten, wie heute.

 

Denn heute darf ich ja auch das OEM-OS WIN-8-Pro mit

WIN-XP-Enterprise-Image aus dem Volumenvertrag reimagen.

 

Nehmen wir es doch einfach mal so an.

 

VG, Franz

bearbeitet von lizenzdoc
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Fast alle(es gibt wenige Ausnahmen, die bleiben) SA-Vergünstigungen verliert man am Ende der SA, wäre ja ansonsten auch komisch

… aber z.B.

das Re-Image-Recht

+ Recht auf die neue Version (erlangt) während der aktiven SA

(+ wenige Sonderlinge)

verliert man nie …

 

Mein lieber Franz. Wo steht dass der Kunde das Reimagingrecht nicht verliert?

 

Ich bin bei dir dass das Nutzungsrecht immer unbefristet ist (ausser bei den Mietverträgen). Das reimagingrecht ist aber ein durch SA erworbenes Recht welches mit der SA endet.

 

So weit mein Standpunkt.

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Moin Tom,

 

Das Re-Image-Recht ist kein SA-Benefit.

 

Wenn man nur 1 Produkt aus einem Pool kauft, hier jetzt SA aus dem Systeme-Pool,

es hätte auch ein Upgrade alleine sein können, dann öffnet sich ja der Pool.

 

Ist der Pool offen, darf man das Volumen-Image + Key downloaden und

zeitlich unbegrenzt reimagen.

 

Steht alles unter Select-Agreement Punkt 7. c. (alter Select u. auch neuer Select-plus)

OPEN hab ich nich vorliegen, müßte aber wie immer identisch sein,

Dort musste man immer schon zur Poolöffnung 1 Produkt kaufen.

 

VG, Franz

Das Doc ist leider Kopier geschützt, ich sende Dir das via e-mail.

bearbeitet von lizenzdoc
ergänzt
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Das Re-Image-Recht ist kein SA-Benefit.

 

Da hast du recht. Das war von mir falsch ausgedrückt. Ich wollte sagen in dem Beispiel wurde das Reimaging Recht über die SA erkauft. Wenn diese weg ist ist IMHO auch das damit erkaufte Recht weg.

 

 

Ist der Pool offen, darf man das Volumen-Image + Key downloaden und

zeitlich unbegrenzt reimagen.

 

Steht alles unter Select-Agreement Punkt 7. c. (alter Select u. auch neuer Select-plus)

 

Ich stimme dir zu dass due reimagen darfst solange der Verrag läuft. reimaging ist je ein recht welches der vertrag einräumt. Endet der Vertrag, endet IMHO auch das recht zu reimagen.

 

Ind em Vertragspassus zu reimaging steht nichts gegenteiliges:

 

7. Anfertigung von Produktkopien und Re-imaging.

 

Ein Beitrittsunternehmen kann so viele Kopien wie benötigt anfertigen. Bei den Kopien muss es sich um vollständige Kopien handeln, die von aus einer autorisierten Quelle erworbenen Masterkopien angefertigt werden. Setzt das Beitrittsunternehmen Dritte zur Anfertigung von Kopien ein, ist das Beitrittsunternehmen für deren Handlungen verantwortlich. Das Beitrittsunternehmen darf eine bestimmte Anzahl von zusätzlichen Kopien für Schulung, Bewertung und Sicherung anfertigen. In manchen Fällen kann das Beitrittsunternehmen die unter diesem Vertrag erworbenen Medien nutzen, um Kopien von Produkten anzufertigen, die das Unternehmen über einen anderen Kanal lizenziert. Grundsätzlich ist dies nur gestattet, wenn das Produkt, die Version, die Sprache, der Typ und die Komponenten, die kopiert werden, mit denen identisch sind, die über diesen anderen Kanal lizenziert wurden.

 

a. Allgemeines. Das Beitrittsunternehmen ist berechtigt, so viele Kopien der Produkte anzufertigen, wie erforderlich sind, um sie innerhalb des Unternehmens zu verteilen. Bei den Kopien muss es sich um getreue und vollständige Kopien (einschließlich Urheberrechts- und Markenrechtshinweisen) von Masterkopien handeln, die von einem von Microsoft anerkannten Fulfillment-Unternehmen erworben wurden. Das Beitrittsunternehmen kann einen Dritten für die Erstellung dieser Kopien einsetzen, aber das Beitrittsunternehmen verpflichtet sich, für die Handlungen dieses Dritten verantwortlich zu sein. Das Beitrittsunternehmen verpflichtet sich außerdem, angemessene Anstrengungen zu*unternehmen, um seine Mitarbeiter, Vertreter und andere Einzelpersonen, denen es die Nutzung der Produkte gestattet, davon in Kenntnis zu setzen, dass die Produkte von Microsoft lizenziert werden und den Bestimmungen dieses Vertrages unterliegen.

 

b. Kopien für Schulung, Bewertung und Sicherung. Das Beitrittsunternehmen ist berechtigt, (1) bis zu 20 zusätzliche Kopien eines Produktes in einer Schulungseinrichtung auf seinem Betriebsgelände zu nutzen, (2) bis zu 10 zusätzliche Kopien eines Produktes für einen 60tägigen Bewertungszeitraum zu nutzen und (3) für jede seiner geografisch eigenständigen Geschäftsstellen eine zusätzliche Kopie eines jeden lizenzierten Produktes für Sicherungs- oder Archivierungszwecke zu nutzen.

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Noch der Rest weil es zu viel text war:

 

c. Re-imaging. In bestimmten Fällen ist Re-imaging unter Verwendung der Produktmedien gestattet. Wenn ein Microsoft-Produkt (1) von einem Original Equipment Manufacturer (OEM), (2) als Full Packaged Product über den Einzelhandel oder (3) unter einem anderen Microsoft-Programm lizenziert wird, dürfen anstelle der durch diese separate Quelle bereitgestellten Kopien die unter diesem Vertrag bereitgestellten Medien dazu verwendet werden, Images zu erstellen. Dieses Recht ist durch Folgendes bedingt:

 

(i) Für jedes Produkt, für das ein Re-image erstellt wird, müssen separate Lizenzen von der Quelle vorliegen.

 

(ii) Das Produkt, die Sprache, die Version und die Komponenten der angefertigten Kopien müssen mit dem Produkt, der Sprache, der Version und allen Komponenten der Kopien identisch sein, die sie ersetzen, und die zulässige Anzahl der Kopien oder Instanzen des Produktes, für das Re-imaging durchgeführt wird, bleibt unverändert.

 

(iii) Mit Ausnahme von Kopien eines Betriebssystems und Kopien von Produkten, die unter einem anderen Microsoft-Programm lizenziert wurden, muss der Produkttyp (z. B. Upgrade oder Lizenz für Vollversionen) identisch sein mit dem Produkttyp von der separaten Quelle.

 

(iv) Re-images, die unter diesem Absatz erstellt werden, unterliegen den Bestimmungen und Nutzungsrechten, die mit der Lizenz von der separaten Quelle bereitgestellt wurden. Dieser Absatz begründet oder erweitert keinerlei Gewährleistungs- oder Supportverpflichtungen.

 

Die Formulierung ist im OPEN und im SELECT identisch.

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irgendwie wird hier „viel gedacht“ ...

Unter anderem sollte doch dazu ein Forum da sein :-) ...

 

Anm.:

Microsoft-Volume-Licensing-Brief > nicht rechtsverbindlich, da kein Vertragsbestandteil ... aber nett zu lesen!

Um nachzulesen wie Microsoft seine eigenen Regeln "interpretiert" ist so ein Dokument ganz OK.

 

Da hast du recht. Das war von mir falsch ausgedrückt. Ich wollte sagen in dem Beispiel wurde das Reimaging Recht über die SA erkauft. Wenn diese weg ist ist IMHO auch das damit erkaufte Recht weg.

 

Stimmt nicht ganz, die SA kann ich ja nicht ohne zugrunde liegenden Vertrag kaufen, oder sehe ich das falsch? Bedeutet: Ich muss mindestens einen OPEN-Vertrag eröffnen ( Ich weiß, mindestens 5 Produkte etc.), und mit diesem bekomme ich das Re-Image-Recht.

 

Wo in den zitierten Passagen steht das der Vertrag aktiv sein muss um gültig zu sein? Ich habe den Vertrag eröffnet indem ich Produkte gekauft habe ( OEM+SA)

Laut MS-Regeln darf ich das Produkt gemäss den Vertragsregeln auch nach Ablauf des Vertrages nutzen. MS gewährt mir sogar weiterhin Zugriff auf das Produkt über das Lizenzcenter.

 

Laut der "Interpretation" von Reimaging durch MS ( siehe Microsoft-Volume-Licensing-Brief) sind lediglich folgende Komponennten Notwendig um Reimaging durchzuführen:

- Die OS-Lizenzen ( habe ich durch Rechner +OEM)

- den VL-Datenträger ( habe ich durch zugriff auf das MS-Portal)

- der VL-Key ( habe ich durch Zugriff auf das MS-Portal)

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die SA kann ich ja nicht ohne zugrunde liegenden Vertrag kaufen, oder sehe ich das falsch? Bedeutet: Ich muss mindestens einen OPEN-Vertrag eröffnen ( Ich weiß, mindestens 5 Produkte etc.), und mit diesem bekomme ich das Re-Image-Recht.

 

So ist es. Du kaufst die SA. Die gibt es nur als Volumenlizenz. Also musst du einen Volumenlizenzvertrag abschließen. Dadurch hast du die rechte die der Vertrag einräumt. Dazu gehört das Reimagingrecht.

 

Endet der Vertrag (und damit die SA) enden die durch den Vertrag eingeräumten Rechte.

 

Wo in den zitierten Passagen steht das der Vertrag aktiv sein muss um gültig zu sein? Ich habe den Vertrag eröffnet indem ich Produkte gekauft habe ( OEM+SA)

 

Das steht im Vertrag (hier am Beispiel select):

 

Nach dem Beitritt erhält das Beitrittsunternehmen Masterkopien der Produkte, die es lizenzieren möchte, und kann während der Laufzeit seines Beitritts beliebig viele Kopien nutzen,

 

Laut MS-Regeln darf ich das Produkt gemäss den Vertragsregeln auch nach Ablauf des Vertrages nutzen. MS gewährt mir sogar weiterhin Zugriff auf das Produkt über das Lizenzcenter.

 

Du darfst das Produkt nutzen, aber hast nicht mehr die Rechte aus dem Vertrag (z.B. Reimaging)

 

Wenn du noch Zugriff auf die Datenträger hast darfst du mit denen vielleicht noch deine Rechner Installieren die SA hatten, aber auf keinen Fall per OEM lizenzierte Rechner Reimagen.

 

Laut der "Interpretation" von Reimaging durch MS ( siehe Microsoft-Volume-Licensing-Brief) sind lediglich folgende Komponennten Notwendig um Reimaging durchzuführen:

- Die OS-Lizenzen ( habe ich durch Rechner +OEM)

- den VL-Datenträger ( habe ich durch zugriff auf das MS-Portal)

- der VL-Key ( habe ich durch Zugriff auf das MS-Portal)

 

Alles korrekt, aber das Reimaging Recht endet mit dem Vertrag.

 

Es ist wie mit einem Mietvertrag für deine Wohnung. Solange der Vertrag gültig ist darfst du die Wohnung betreten und Nutzen. Ist der Vertrag gekündigt, darfst du sie nicht mehr nutzen, weil alle mit dem Vertrag eingeräumten Rechte erloschen sind.

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Erst der Erwerb der SA berechtigt Dich ja auf eine VL zuzugreifen, dieses MS-Portal kannst Du nach Ablauf der SA eben nicht mehr erreichen. Dann hast Du aber auch de facto keine VL und damit kein Reimaging Recht mehr.

 

Ist neuerdings bei TechNet auch so, endet die TechNet Subscription, so darfst Du mittlerweile die Lizenzen auch nicht mehr weiterverwenden und musst die heruntergeladenen Softwarepakete (und die eventuell erstellten Datenträger) zerstören.

 

Grüsse

 

Gulp

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Erst der Erwerb der SA berechtigt Dich ja auf eine VL zuzugreifen, dieses MS-Portal kannst Du nach Ablauf der SA eben nicht mehr erreichen

Nein das eröffnen des OPEN-Vertrages ( oder Sellect etc.) berechtigt mich zum Zugreifen auf das MS-Portal. Und seid wann wird denn der Zugang zum Portal nach ablauf des Vertrages gesperrt, das wäre mir neu.

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Nach Ablauf der SA endet auch der durch die SA erworbene VL, was auch sonst. Danach kannst Du logischerweise auch nicht mehr auf das Portal zugreifen, hast ja auch keinen Vertrag mehr. Ich weiss gerade nicht, was es da nicht zu verstehen gibt .....

 

Wenn Dein Handyvertrag abläuft und Du nicht verlängerst kannst Du mit der zum Vetrag gehörenden SIM auch nicht mehr telefonieren.

 

Grüsse

 

Gulp

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