Jump to content

Fragen zur Lizenzpolitik von Microsoft


Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Empfohlene Beiträge

Hi nochmal!

 

@Dr.Melzer: Da hast Du sicher recht, je genauer die Formulierung, desto besser kann man auf das Problem eingehen.

 

Es ging mir nur darum, das 4 oder 5 Antworten nicht das eigentliche Problem behandelt haben...

 

Eine Frage wäre noch:

@ lizenzdoc: "Perfekt wäre sicherlich, wenn Ihr wiederum die WIN-7 als SB-Lizenzen gekauft habt"

--> Haben wir nicht, es wurde nur die Win-7 Volumenlizenz SA erworben

Ich glaube das dies der Knackpunkt ist: Müssen wir diese SB Versionen noch erwerben?

 

VG

 

TK

Link zu diesem Kommentar

Hallo zani!

 

Genau da weiß ich nicht weiter, ob die XP-Pro SB Versionen (in Verbindung der zusätzlich zu den XP-Pro SB Einzellizenzen gekauften XP Pro Volumenlizenz) nicht als als Upgradebasis für die Windows 7 Volumenlizenz (mit SA) ausreicht, oder diese verfallen und generell bei Erwerb einer Volumenlizenz die entsprechende SB-Version des OS (in unserem Fall Windows 7) vorliegen muss!

 

 

VG

 

TK

Link zu diesem Kommentar

HI,

 

Back to Basic:

 

Sagen wir mal einfach, Ihr hattet 50 FSC-PCs für die die XP-SB gekauft wurden. Okay!

 

Diese XP-SB wurden dann auf die neuen 50 HP-PC übernommen, was legal und okay war/ist.

 

Dann wurden (oder schon vorher) 50x WIN-7-Upgrade-Volumen-Lizenzen mit SA gekauft (SA wegen den Enterprise-Funktionalitäten) weiterhin alles okay.

 

Zur Zeit migriert Ihr 50x auf WIN-7-Enterprise 64-Bit … auch weiterhin okay.

 

Da verliert keine Lizenz ihre Gültigkeit! Alles soweit okay.

 

1.

Zu beachten ist die SA. Wann läuft diese aus?

 

Wenn die SA ausläuft,

verliert Ihr bis auf die Bitlocker-Funktion alle anderen Enterprise-Funktionalitäten.

Aber was ihr weiterhin nutzen dürft sind:

Re-Image-Recht mit dem einheitlichen Volumen-Key, Downgrade-Recht, Bitlocker-Funktion, nur noch 1x zusätzliche virtuelle Installation auf demselben PC.

 

2.

Aber: Das o.g. basiert alles auf der Annahme, dass Ihr den Erwerb der XP-SB-Lizenzen sauber nachweisen könnt. Könnt ihr das leider nicht, und auch Microsoft würde dies weiterhin so behaupten, dann müsst Ihr leider nochmals 50x WIN-7-SB als legale Basis kaufen, damit das Konstrukt ein legales Fundament wieder hat. Sorry.

 

Achtung:

Ist die SA aber schon abgelaufen, dann macht es nur noch alleinig Sinn

WIN-7-SB + SA zusammen aktuell/neu zu kaufen,

damit Ihr ja die Enterprise-Thematik aktuell und vollständig nutzen dürft!

 

War das einigermaßend verständlich geschrieben?

 

VG,

Franz

Link zu diesem Kommentar

Hallo TalonKarrde,

 

wir hatten so eine Prüfung auch, wie zahni schon geschrieben hat wurden bei uns die vollständigen SB Pakete gezählt und in die Liste aufgenommen.

 

Sofern ihr diese wie wir Originalverpackt im Schrank liegen hattet sollten diese für euere WIN-7-Upgrade-Volumen-Lizenze weiterhin gelten.

 

Für einen SA wechsel von altem auf neuen PC muss laut meiner Information der Weg nachvollziebar sein das heist Microsoft möchte wissen welches die Urpsprungslizenz bzw. Gerät war auf die die SA gesetzt wurde. Mit Rechnung belegt da man die SA nur innerhalb der ersten 90 Tage nach kauf obendrauf setzen kann.

 

Gruss

Link zu diesem Kommentar
Hall

was mich in diesem ganzen Zusammenhang einmal interessieren würde ist, unter welchen Bedingungen Microsoft überhaupt auf die Idee kommt zu prüfen?

 

Ist das nach Zufall oder ist man "aufgefallen" oder wie kommt das überhaupt?

 

Ähnlich wie beim Finanzamt gibt es auch bei Microsoft verschiedene kriterien nach welchen entschieden wird ob eine Prüfung stattfindet.

 

Es gibt verschiedene statistische Verfahren, anonyme Anzeigen, das Zufallsprinzip und Plausibilitätsprüfungen.

 

Letztendlich kann aber jeder jederzeit geprüft werden.

Link zu diesem Kommentar

Hallo,

 

bezüglich der Lizenzen wurde mir das auf der letzten Tagung von einer Dame von Microsoft wie folgt erklärt:

 

Bei einer Upgrade-Lizenz muss eine OEM- oder SB Lizenz eines älteren Betriebssystem (WIN 98, NT, XP) vorhanden sein.

Was mich allerdings etwas stutzig machte war die Aussage das nach der Aktivierung der Upgrade-Lizenz diese mit der der Vorgänger-Lizenz und dem Rechner zu einer Lizenz verschmelzen, was dazu führen würde das man für jeden neuen Rechner wieder einen neue Lizenz für ein Betriebssystem benötigt.

 

Bei dieser Aussage bin wohl nicht nur ich aus allen Wolken gefallen, da diese Lizenzpolitik wohl sehr an Apple erinnert, bei der das OS ebenfalls an die HW gekoppelt ist.

 

Den Durchblick wie er bei uns in der Firma bzgl. der Lizenzen abläuft habe ich leider nicht, da es nicht meine Baustelle ist.

Allerdings frage ich mich in wie weit sich das ganze auch auf den Privatsektor auswirkt, denn wenn Microsoft dies so durchsetzt, müssten alle Heimanwender auch ein neues Betriebssystem erwerben, sobald ein neuer Rechner gekauft wird.

 

Bisher dachte ich immer das man erworbene Betriebssystem auch auf einen neuen Rechner übertragen darf, wenn diese auf dem alten nicht mehr existiert.

Link zu diesem Kommentar

Guten Morgen :)

 

Geht man den SB/OEM-Weg, kann es auch passieren,

(z.B. wenn die 90-Tage-Regelung überschritten wurde)

dass man für einen WIN-7-PRO-OEM lizenzierten PC

aus dem Volumen-Program (OPEN/SELECT)

wiederum das WIN-7-PRO-Upgrade+ die SA neu hinzu kaufen muss,

wenn man die "Enterprise-Features" nutzen muss/will.

 

OB die OEM-Lic mit der H/W auf ewig verschmilzt, liest man in dessen EULA nach!

Bis dato jedenfalls steht/stand dies nie in der SB-EULA!

Somit berate ich immer meine Kunden zur SB-Lizenz,

kostet bei der 1. Anschaffung fast das gleiche,

ist aber "mobile" und kann somit auf den nachfolgenden PC übernommen werden.

Somit ist auch laut PURs dann der Konstrukt "SB + SA bzw. SB+Upg+SA"

auf den Nachfolger-PC übertragbar und das kostengünstigste Konstrukt.

 

VG, Franz

Link zu diesem Kommentar
  • 2 Wochen später...

Danke für die Info, allerdings stellt sich mir immer noch die Frage ob ein Windows Betriebssystem, welche mit einem neuen Rechner mit gekauft und vorinstalliert ist nun auch an diesen Rechner gebunden ist.

 

Bei Recovery-CDs ist mir dies durchaus klar, allerdings habe ich bisher schon einige Rechner gesehen, auf denen zwar der entsprechende OEM-Lizenz-Key Aufkleber vorhanden ist, aber die Betriebssystem CD separat mit geliefert wurde.

 

Das ich diese nun nach einem Kauf eines neuen Rechner nicht mehr für diesen nutzen darf/soll dürfte wohl nicht nur Unternehmen sondern vor allen Dingen Privatanwendern recht schwer zu vermitteln sein.

Link zu diesem Kommentar
  • 9 Monate später...

Also, ist zwar schon länger her aber um die Frage von Tomy Tom zu beantworten:

 

Nachdem wir uns da weiter durchgearbeitet haben und mithilfe eines externen Lizenzfachmanns ist es so:

Microsoft Betriebssystem-Lizenzen die auf einem Rechner vorinstalliert werden sind als Basis für SA nicht mehr gültig, sobald die alte Hardware gegen neue Hardware ausgetauscht wird. Sind also an den jeweiligen Rechner mit dem Lizenzaufkleber gebunden, auf die neuen Geräte nicht übertragbar und somit nicht mehr als Basis für die SA einsetzbar.

Wir haben also in den sauren Apfel gebissen und für die Rechner SB-Versionen, die Hardwareunabhängig sind und somit übertragbar neu eingekauft.

Seitens der Lizenzprüfern gab es diesbezüglich keine Beanstandung.

 

VG

 

TK

Link zu diesem Kommentar
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Schreibe einen Kommentar

Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor-Fenster leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...