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Überwachungsrichtlinien


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Hallo,

 

ich möchte gerne wissen wozu überwachungsrichtlinien gut sind, und für was ich die einsetzen kann.

 

die hilfe dazu versteh ich nicht.

 

thanks..

 

 

@LIAN

 

http://www.mcseboard.de/showthread.php?s=&threadid=17431

 

 

Hi Lian,

 

diesen T. hast Du zu schnell geschlossen. dort ging es mir um die Überwachungsrichtlinie.

 

der andere geht um unlöschbare ordner...

 

gruss newbie

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Okay, dann sagen wir es mal so:

 

ich will wissen, wer aus dem netz z.Bsp. auf einen Ordner

 

"LOHN und GEHALTSDATEN" zugreifen will

 

und habe dann wohl ein neues logfile mit allen zugriffen die ich eingestellt habe.

 

andererseits, was macht das für einen sinn, wenn ich die zugriffe doch vorher durch die rechte steuere.

 

das einzige was ich mir noch denken kann ist, das man damit überprüft, ob man jemanden vergessen hat, oder etwa falsch konfiguriert hat.

 

sehe ich das richtig?

 

grüsse newbie

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Original geschrieben von Der Newbie

Okay, dann sagen wir es mal so:

 

.

 

das einzige was ich mir noch denken kann ist, das man damit überprüft, ob man jemanden vergessen hat, oder etwa falsch konfiguriert hat.

 

sehe ich das richtig?

 

grüsse newbie

 

Überwachungsrichtlinien auf File- und Folderebene haben zusätzlich zu den Berechtigungen durchaus einen Sinn. Z.B. kann ich auf einem Ordner/einer Datei einer Gruppe mit 50 Benutzern Ändernberechtigung geben. Aber wenn ich wissen will, wer von den 50 gestern die Datei abc.doc gelöscht hat, oder die Berechtigungen geändert hat, dann komme ich allein mit den Berechtigungen nicht mehr weit.

 

Die Berechtigungen regeln den Zugriff.

Die Überwachungsrichtlinien ermöglichen die Nachverfolgung der Ausübung von Berechtigungn und Rechten.

 

 

grizzly999

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hm...das bedeutet ja die totale kontrolle über die mitarbeiter!!

 

dann kann ich auch sehen, welche daten geöffnet wurden und wie oft...

 

jetzt wird mir klar, okay, die ÜBerwachungsrichtlinie hat sinn.

 

was sagt der datenschutzbeauftragte dazu oder ist das eher ein "kleines Geheimniss" der EDV-Abteilung?

 

danke, wieder etwas kapiert, was meinen geist verwirrte...

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Genau, das ist der springende Punbkt mit der Überwachung, auf den ich immer wieder hinweise wenn hier nach deren Aktivierung gefragt wird. Man betrifft mit dem Einschalten den Bereich des Datenschutzgesetzes und sollte sich vorher darüber genau informieren (darf ich, wenn ja unter welchen Bedingungen, etc.). Helfen kann einem da der Betriebsrat/Personalrat, der Firmenanwalt oder andere dafür ausgebildete Personen.

 

 

grizzly999

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