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Client mit zwei Windows-Installationen


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Ein Client hat bei mir zwei Installationen:

 

Einmal Windows 7

 

und

 

einmal Windows XP (auf einer anderen Partition der gleichen Festplatte), als Dual-Boot.

 

Frage: Wenn auf beiden Installationen Office installiert wird, braucht man zwei Lizenzen? Genutzt wird alles vom gleichen User.

 

Und braucht man für WinXP eine zusätzliche Installation? Oder nutzt der Client sein Downgrade-Recht, wenn er die Xp-Installation nutzt? Beide Installationen kann er ja schon technisch nicht gleichzeitig nutzen?

 

Und: Ein oder zwei Zugriffslizenzen am Server?

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Guten Morgen @all,

sieht einfach aus, ist es aber dann doch nicht ...... und ich glaube nicht, dass MS bei OEM, SB-Ware mehr erlaubt, als bei den Volumen-Lizenzen :)

 

Aus den PURs 07-2010: Seite 26 von 164

Microsoft-Desktop-Anwendungen:

A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte.

B. Rechte zur Installation und Nutzung.

a. Lizenziertes Gerät. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden,

müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen.

Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Eine Hardwarepartition oder ein Blade

wird als separates Gerät betrachtet.

 

Somit beim Office-Thema > 2x Office-Lizenzen !

 

@ Nils : sorry !

Haarig wird es bei den CALs, da ja gilt:

Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

Hier wird bei vorhandenen DEVICE-CALs gerne dies übersehen und man denkt nur an den PC als ein Gerät!

Ist aber dann doch nicht so >

Für die 2. Partition gilt > ist ein 2. weiteres separates Gerät!

bei DEVICE-CAL = 2x WIN-DEVICE-CAL kaufen,

oder aber dann nur 1x WIN-USER-CAL

 

Microsoft-Desktop-Betriebssysteme:

PURs 07-2010: Seite 33 von 164:

A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie

die folgenden Rechte.

 

I) Rechte zur Installation und Nutzung. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz

verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen

Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Sie sind

nicht berechtigt, diese Lizenz einem anderen Gerät neu zuzuweisen. Eine

Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

 

Somit beim WINDOWS-Thema > 2x WINDOWS-Lizenzen !

 

Fein ist, dass MS die virtuelle Umgebung (noch) nicht als "separates Gerät" betrachtet !!!

 

Jetzt fangen wohl einige an zu grübeln, oder ? :)

 

Viele Grüße aus München und nicht so viel schwitzen!

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Na, ich glaube kaum, dass Microsoft Festplattenpartitionen hier als Hardware Partition beschreibt.

 

Wie ich darauf komme? Nach Lektüre des folgenden (nicht rechtsverbindlichem) TechNet Artikels drängt sich mir jedenfalls die Schlussfolgerung auf:

 

Dynamic Hardware Partitioning

 

A hardware partitionable server is one that has the ability to create one or more isolated hardware partitions. Each hardware partition is assigned its own processors, memory, and I/O host bridges that are independent from all other hardware partitions. Each hardware partition can run an independent instance of the operating system.

 

Das ist bei einem Desktop PC wohl eher nicht der Fall, da die restliche Hardware ausser der Festplattenpartitionen nicht von einander unabhängig sind.

 

Aber Achtung:

 

Gleichwohl ändert sich nichts an der Lizenzfrage an sich bei der OS Lizenz, sie wird nur, jedenfalls meiner Lesart nach, von einem anderen Passus bedingt:

 

a.) Lizenzierte Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem

lizenzierte Gerät zu installieren und zu verwenden.

 

Bei den CAL's würde ich jedoch hier meinen 1 Gerät = 1 Desktop PC = 1 CAL (egal wieviele Festplattenpartitionen).

 

Grüsse

 

Gulp

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Moin,

 

@ Nils : sorry !

Haarig wird es bei den CALs, da ja gilt:

Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

 

aber Hardwarepartition ist doch nicht dasselbe wie Festplattenpartition. Damit ist doch eine virtuelle Maschine gemeint. (Auf Mainframes heißt das, was wir "VM" nennen, schon immer "Partition". Und Hyper-V spricht auch von "Partitionen".)

 

Das würde mich nun wirklich vom Hocker hauen. (Nicht dass das bei MS-Lizenzen nicht vorkäme ...)

 

Gruß, Nils

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Ich wollte eigentlich vermeiden dass hier Vermutungen angestellt werden und zuerst einmal wissen welche Lizenzen er hat (OEM/SB; Volumenlizenzen), aber da ihr mit dem fröhlichen Raten schon angefangen habt und ich einige Verwirrung erkenne wollen wir mal Licht ins Dunkel bringen.

 

Davon ausgehend dass es sich um Volumenlizenzen handelt gilt folgendes für das Betriebssystem:

 

Auszug aus den Produktnutzungsrechten:

 

I) Rechte zur Installation und Nutzung.

 

Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Sie sind nicht berechtigt, diese Lizenz einem anderen Gerät neu zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

 

a) Lizenziertes Gerät.

 

Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem jeweiligen Gerät gleichzeitig zu verwenden.

 

Das Downgrade Recht finden wir im Lizenzvertrag. Hier der relevante Auszug aus dem OPEN Vertrag (Auch hier hätte ich gerne auf Spekulationen verzichtet und abgewartet bis wir wissen welchen vertrag der TO wirklich hat...):

 

Lizenzgewährung.

 

Sie sind berechtigt, die in den online-Unterlagen angegebene Anzahl von Kopien des

jeweiligen lizenzierten Produkts zu nutzen. Sie sind ferner berechtigt, anstelle eines Produkts, das Sie unter diesem Vertrag lizenzieren,

 

(i) eine frühere Version

 

oder

 

(ii) eine andere Sprachversion desselben Produkts zu nutzen (solange die Lizenz, L&SA oder Software Assurance für diese andere Sprachversion zu demselben oder einem niedrigeren Preis erhältlich ist als der Preis, der für die entsprechende Lizenzart für die bestellte Version bezahlt wurde).

 

Das bedeutet dass zwei Betriebssystemlizenzen benötigt werden. Eine für die Win7 Installation und eine für die XP Installation. Die Downgraderegel ist ENTWEDER - ODER.

 

Für das Office gilt bei Volumenlizenzen folgendes (wieder der relevante Auszug aus den Produktnutzungsrechten):

 

I) Rechte zur Installation und Nutzung.

 

a) Lizenziertes Gerät. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

 

• Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software und früherer Versionen der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren und zu verwenden

 

 

Das ist etwas spekulativ, da es AFAIK keine klare Definition für "Hardwarepartition" gibt.

 

Ich würde es (mit der gleichen Argumentation wie die von Gulp) aber wie Gulp und Nils sehen und sagen dass es sich um ein Gerät im Sinne der Lizenzbedingungen handelt und damit auch nur eine Office Lizenzen notwendig ist.

 

MS hat bewusst keine scharfe Definition für den Begriff „Gerät“ festgelegt, da offen ist was es in Zukunft für Geräte geben wird. Möglicherweise gibt es in Zukunft T-Shirts mit Onlinezugang um Mails zu checken, oder Ohrringe mit denen wir MP3s von einem Server hören können. Das könnten dann auch CAL pflichtige Geräte sein, was nach unseren aktuellen Verständnis von Geräten aber nicht zwingend der Fall sein muss.

 

Nach der Beschreibung aus dem von Gulp zitierten TechNet Artikel ist aber davon auszugehen dass das beschriebene Szenario nur ein gerät, im Sinne der Lizenzregeln ist.

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Was die CALs angeht findet sich in den Produktnutzungsrechten folgendes:

 

a) Client-Zugriffslizenzen (CALs).

 

• Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

 

Auch hier muss das gleiche wie für die Applikationen gelten. Im Sinne der Produktnutzungsrechte haben wir nur ein Gerät und benötigen nur eine CAL.

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Moin @all,

 

die Diskussion verwundert mich jetzt schon. Seit Jahren! entscheidet das VLH (ehemals BLI) dass eine Festplatten-Partition eine Hardware-Partition ist. Somit gilt, dass es sich um ein "separates Gerät" im Sinne der PURs handelt.

 

Ich kann ja alle verstehen, die da jetzt echte Bauchschmerzen bekommen, aber es ist, wie es ist.

@Dr.Melzer: kannst Du das für eine finale Aussage bei der VLH anfragen?

 

VG, Franz

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Hallo Franz,

 

nun, die gängige Praxis macht die Sache zunächst ja noch nicht "richtig", verursacht mir aber auch keine Bauchschmerzen (ich meine das wäre bei unserem letzten Audit auch problemlos mit einer CAL durchgegangen).

Ich würde dann hier aber irgendwie die Konsequenz vermissen (aber auch das wäre nicht neu ;) ), vor allem wenn ich mir virtuelle Maschinen ansehe, die ich persönlich in dem Kontext viel eher als Hardware Partition oder eigenes Gerät einstufen würde.

 

Vielleicht bekommt der gute Doc ja was verbindliches heraus.

 

Bis dahin würde ich aber vorläufig eher auf die gängige Praxis vertrauen wollen.

 

Grüsse

 

Gulp

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