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Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten


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Hallo Gemeinde,

 

ich bitte um Rat.

 

Ich wurde gebeten (im Prinzip eine Weisung) in einem Pausenraum für Dozenten zwei Bildschirmarbeitsplätze aufzubauen. Die Geräte dafür, 19"-Röhrenmonitore werden an anderer Stelle abgebaut. In dem Pausenraum sind bisher keine Tische vorhanden für diese Arbeitplätze, wahrscheinlich werden die Hausmeister der Tiefe 60cm aufstellen, an einem 19" sitzt man da ja dann fast drin.

 

BildscharbV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten

 

In der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV) kann ich keine konkreten Angaben zur Tischgrösse, der Tiefe finden. In anderen Publikationen wurde von mindestens 80cm geschrieben, als Beispiel dabei ein 17"CRT.

 

Wir sind im Prinzip eine Privatschule, ein Unternehmen, gehören nicht zur öffentlichen Verwaltung.

 

Ich wollte diese letzten beiden CRTs loswerden, habe der bedarfstragenden Teileinheit für ihren Dozentenraum mit den 19" die Beschaffung von TFTs vorgeschlagen, ergänzend dazu zwei neue Rechner, das wurde auch genehmigt. Nun will einer deren Oberen die alten Geräte im Raum der rauchenden Dozenten aufgestellt haben. Das ist sonst ein ganz verständiger Kollege, ich möchte ihm aber mit Fakten kommen.

 

Dank für Aufmerksamkeit und Rat.

 

Gruß

 

Edgar

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Interessant ist natürlich die BGI 650

 

http://www.vbg.de/imperia/md/content/produkte/spschriften/bgi_650.pdf

 

BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, 7.3. Sonstige Arbeitsmittel

 

BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, 7.4. Arbeitsumgebung

 

Weitere Literatur:

DIN EN ISO 9241-5 "Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten; Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung"

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Hallo Golle,

 

danke dafür.

 

BAuA - Ergonomische Anforderungen an Büromöbel / Büroarbeit / Themen von A-Z / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

2. Ergonomische Anforderungen an den Arbeitstisch

Sofern Mischarbeit (Büroarbeit mit und ohne Computerunterstützung) praktiziert wird, sind pro Arbeitsplatzinhaber sowohl ein Schreibarbeitsbereich als auch ein Computerarbeitsbereich vorzusehen.

Die Schreibtischfläche sollte mindestens die Bemaßung 1600 x 800 mm aufweisen.

Die Computertischtiefe sollte min. 1000 mm betragen, sofern herkömmliche CRT-Monitore (sogenannte Röhrengeräte) mit Bildschirmdiagonalen ab 17 Zoll verwendet werden. Kommt am Arbeitsplatz ein TFT-Monitor (sogenannte Flachbildschirme) zum Einsatz, kann die Tischtiefe auf 800 mm verringert werden.

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  • 2 Wochen später...

In diesem Fall: Das Institut stellt den angestellten und freiberuflich tätigen Dozenten die PCs zur Verfügung in einem Pausenraum, Lehrerzimmer. Die Nutzung ist nicht weiter bestimmt, eine private nicht ausgeschlossen. Die Initiative geht vom Fachbereich aus, nicht von der zentralen Verwaltung.

 

Die Dozenten können die Rechner nutzen für Unterrichtsvor-, Nachbereitung, zur Recherche, für private Korrespondenz. Es ist also (möglicherweise) kein Arbeitsplatz wie der einer Sekretärin oder eines Sachbearbeiters. Dem Anschein nach sehen das auch die bei uns angestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit so, sie äussern sich aber etwas zurückhaltend, nicht schriftlich.

 

Ich bin in diesen Fall der Weisung, Bitte des "Auftraggebers" nicht gefolgt, er ist mir nicht vorgesetzt. Ich habe die beiden 19" nicht in dem anderen Raum aufgebaut, da dort keine meiner Meinung geeigneten Tische zur Verfügung stehen.

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