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Exchange 2003 / Abwesenheitsassistent


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Hallo zusammen,

 

ich habe eine kleine bescheidene Frage zum Echange 2003:

Es gibt ja in Deutschland (oder anderen Ländern) das Briefgeheimnis was mir normal verbietet, in die E-Mails anderer Leute zu schauen. Nun habe ich den Fall, das ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Dabei möchte der Admin eine Abwesenheitsnotiz im Outlook einschalte, wo mitgeteilt wird das der Mitarbeiter nicht mehr im Unternehmen tätig ist.

 

Mein Kenntnisstand war, das ich zumindest Zugriff auf das Postfach haben muss (als Benutzer), damit ich dieses aktivieren kann. Das Problem ist jedoch, das die Firmenpolitik dies nicht erlaubt, da sonst ein theoritischer Zugriff auf die E-Mails möglich ist. Gibt es einen Trick den ich noch nicht kenne, wo ich dieses anders einstellen kann?

 

Vielen Dank für eine Antwort :)

 

Gruss

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HI.

 

Gibt es einen Trick den ich noch nicht kenne, wo ich dieses anders einstellen kann?

 

Nein, es gibt keinen Trick. Es gibt 3rd Party Tools, mit den der Abwesenheitsassistent zentral verwaltet werden kann. Allerdings würde das Aktivieren ja auch wieder ein Eingriff in das Postfach bedeuten und somit gegen die Unternehmensrichtlinien verstoßen.

 

Es wird dir also nichts anderes übrig bleiben, dies vorher mit den zuständigen Personen im Unternehmen zu klären.

 

LG Günther

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Du benötigst tatsächlich Zugriff auf das Postfach um das einzurichten. Und Eure Firmenrichtlinie ist sehr gut - nur wenige Unternehmen nehmen die Rechtsprechung so genau.

 

Christian

 

Moin,

 

gibts einen Datenschützer bei Euch sprech mal mit dem.

 

Es gibt soweit ich weiß auch die Möglichkeit eine Weiterleitung auf einen definierten User einzustellen, müßte im Konto des User unter Exchange allgemein sein. Zugriff auf das Postfach ist dann nicht nötig, es werden die Mails umgeleitet. Wo genau man da hinlagen muss, das kann ich erst Morgen sagen, im Moment sitz ich beim Kunden und hab keinen Zugriff auf unseren Exchange Server.

Diese Möglichkeit sollte allerdings dahin gehend geprüft werden ob eine Richtlinie dagegen spricht.

 

Bei uns in der Firma hab ich das übern den Datenschutz mit dem Vorstand so geregelt, das Zugriff auf das Postfach immer nur im 4 Augen Prinzip stattfinden darf, falls notwendig, der Datenschützer muss einer der 4 Augen sein ;-)

 

Bei uns kommt noch erschwerend hinzu, das privates mailen erlaubt ist.

 

Grüße

 

Joggel

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Es gibt soweit ich weiß auch die Möglichkeit eine Weiterleitung auf einen definierten User einzustellen, müßte im Konto des User unter Exchange allgemein sein.

 

 

 

Ja, das findest Du im AD-Objekt beim Exchange 2003 oder in der Verwaltungskonsole im EX2007, hier musst Du eine Regel beim Hub-Transport anlegen.

 

 

Bei uns kommt noch erschwerend hinzu, das privates mailen erlaubt ist.

 

 

Und das schließt das Weiterleiten von Mails auch aus. Im Prinzip könnt Ihr hier nicht an den Inhalt kommen, ohne eine Vereinbarung mit dem Ex-Mitarbeiter zu schließen, bzw. ohne Euch strafbar zu machen.

 

Christian

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