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Studentenlizenz im Büro


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Vielen Dank für Deine Antwort. Es geht mir eher ums Prinzip. D.h. mein Chef sagt dass ich nach Feierabend den PC für private Zwecke nutzen darf. Er will nur einen Nachweis dass die Software die ich installiere auch lizensiert ist.

Es geht hierbei nicht nur um Visio.

Als banales beispiel ist glaube ich Antivir ganz gut. Ich darf dass daheim nutzen weil ich Privatuser bin. Sollte ich es aber auf meinem BüroPC nutzen wäre es ja nicht mehr lizensiert da es in einem gewerblichen Umfeld genutzt wird. Vermutlich selbst wenn ich (wirklich rein hypothetisch) das ding bis 17:01 Uhr deaktiviert lasse und dann erst einschalte.

 

Auf was ich hinauswill gibt es seitens MS oder des Gesetzgebers eine Bestimmung die lautet: Sobald auf einem gewerblich genutzten PC software installiert ist die von Privatanwendern lizensiert wurde, diese nicht mehr privat genutzte software ist.

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Vielen Dank für Eure Antworten:

 

-> Visio wurde nicht gekauft sondern über das Microsoft Academic Alliance Projekt (MSDNAA) heruntergeladen. Das ist eine Vereinbarung zwischen MS und deutschen hochschulen die eine kostenlose Nutzung von einigen MS Produkten für Studenten erlaubt.

 

-> Nein, ich habe die Eula nicht gelesen (werde dies aber jetzt tun) da es mir ums Prinzip geht und nicht um diese spezifische Version von Visio.

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-> Visio wurde nicht gekauft sondern über das Microsoft Academic Alliance Projekt (MSDNAA) heruntergeladen. Das ist eine Vereinbarung zwischen MS und deutschen hochschulen die eine kostenlose Nutzung von einigen MS Produkten für Studenten erlaubt.

 

-> Nein, ich habe die Eula nicht gelesen (werde dies aber jetzt tun) da es mir ums Prinzip geht und nicht um diese spezifische Version von Visio.

 

Klar wurde es gekauft, die Hochschulen müsen auch für dieses Programm (wenn auch dehr wenig) Geld bezahlen.

 

Wenn es eine Lizenz aus dem Academic Programm ist musst du die dazu gehörigen Regeln lesen, nicht das EULA. Diese regeln gelten dann für alle Produkte aus diesem Progranmm.

Der bei euch dafür verantwortliche hat zugriff darauf.

Leider kenne ich die regeln für die spezielen MSDNAA Lizenzen nicht, aber wenn du sie von eurem Verantwortloichen bekommst kannst du sie mir zukommen lassen, ich kann dir dann sagen was machbar ist und was nicht sowie warum dies so ist.

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Puh, bissl im MS Endjahres Streß :-)...aber hier mal ein kurzer Auszug aus der MSDN AA EULA, auf Wunsch erläuter ich das auch morgen etwas näher, bin aber erst morgen ab 12 Uhr dazu in der Lage - da ich dann etwas Luft habe.

 

 

1.5 "VERWENDUNG" bedeutet die nicht kommerzielle Verwendung der SOFTWARE ausschließlich durch den LEHRKÖRPER, das PERSONAL und/oder die SCHÜLER ODER STUDIERENDEN allein zu den folgenden Zwecken: (a) zum Entwickeln, Unterstützen und Durchführen von Unterrichtsveranstaltungen, Praxislabors oder entsprechenden Programmen, die vom BERECHTIGTEN BENUTZER EINER ANERKANNTEN BILDUNGSEINRICHTUNG angeboten werden und für die Teilnahme am MSDN Academic Alliance-Programm zugelassen wurden; (b) zum Durchführen nicht kommerzieller Forschungsprojekte unter Verwendung der SOFTWARE (Hinweis: Forschung im Auftrag der National Science Foundation oder der US-Regierung gilt als "nicht kommerzielle" Forschung); und/oder © zum Entwerfen, Entwickeln und Vorführen von Softwareanwendungen oder Hardware, die mit der SOFTWARE interagieren, allein zu den in Abschnitt 1.5(a) oder 1.5(b) aufgeführten Zwecken. "VERWENDUNG" im Rahmen dieser ERGÄNZUNGSVEREINBARUNG umfasst nicht die Verwendung der SOFTWARE zu anderen allgemeinen geschäftlichen Zwecken als durch Mitarbeiter des BERECHTIGTEN BENUTZERS EINER ANERKANNTEN BILDUNGSEINRICHTUNG, die mit Support und Benutzerunterstützung der SOFTWARE und der Verwaltung der Einhaltung der Bestimmungen des MSDN Academic Alliance Programms befasst sind.

 

1.6 "PERSONAL" bedeutet das vom BERECHTIGTEN BENUTZER EINER ANERKANNTEN BILDUNGSEINRICHTUNG zum Zwecke der Lehre oder des Unterrichtens von SCHÜLERN ODER STUDIERENDEN oder für nicht kommerzielle Forschungstätigkeiten oder anderen Tätigkeiten mit Forschungsbezug im Namen des BERECHTIGTEN BENUTZERS EINER ANERKANNTEN BILDUNGSEINRICHTUNG ordnungsgemäß bestellten Personals.

 

Weitere (komplette Informationen) EULA

 

Microsoft Bildungsportal: MSDN Academic Alliance

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