Hallo,
danke für eure Antworten.
Es geht konkret um folgendes: Einer Mitarbeiterin wird vorgeworfen, dass Sie die E-Mails eines anderen Kollegen gelesen hat. (Alle E-Mails waren morgens in Ihrem Posteingang geöffnet). Nachher hat man rausgefunden, dass der Mitarbeiter die Berechtigung hätte Ihren Posteingang über sein Outlook zu öffen (Ordnerfreigabe). Also über "Öffentliche Ordner" -> "Ordner eines anderen Benutzers öffnen".
Jetzt halt die Frage, ob es möglich ist dem Mitarbieter nachzuweisen, dass er die E-Mails der Kollegin geöffnet hat !?
Aber theoretisch wird das ganze mitgelogt und kann dann auch mit etwas Aufwand "aufgeschlüsselt" werden?