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soralis

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  1. Hallo, danke für eure Antworten. Es geht konkret um folgendes: Einer Mitarbeiterin wird vorgeworfen, dass Sie die E-Mails eines anderen Kollegen gelesen hat. (Alle E-Mails waren morgens in Ihrem Posteingang geöffnet). Nachher hat man rausgefunden, dass der Mitarbeiter die Berechtigung hätte Ihren Posteingang über sein Outlook zu öffen (Ordnerfreigabe). Also über "Öffentliche Ordner" -> "Ordner eines anderen Benutzers öffnen". Jetzt halt die Frage, ob es möglich ist dem Mitarbieter nachzuweisen, dass er die E-Mails der Kollegin geöffnet hat !? Aber theoretisch wird das ganze mitgelogt und kann dann auch mit etwas Aufwand "aufgeschlüsselt" werden?
  2. Hallo zusammen, ich hätte da mal eine Frage bezüglich eines MS Exchange Servers. Wenn ein User mir die Freigabe gibt seine E-Mail über die öffentliche Ordner anzusehen, wird das dann irgendwo mitgelogt? Soll heißen: Hat man die Möglichkeit nach zu vollziehen wer welche E-Mails geöffnet hat? Liebe Grüße - soralis -
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