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NilsK

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Beiträge erstellt von NilsK

  1. Moin,

     

    zum O365-Angebot ohne Teams hat die EU Microsoft gezwungen, damit es ein Office-Angebot gibt, das Teams-Konkurrenten nicht von vornherein ausschließt. Bei den Business-Plänen kann man direkt zwischen "mit" und "ohne" auswählen, bei den E-Plänen kann man Teams dazubuchen. Scroll auf der E5-Seite mal runter, dann siehst du das.

     

    Gruß, Nils

     

    • Danke 1
  2. Moin,

     

    vor 7 Stunden schrieb ddamad99:

    weil ich auch nicht so ganz vertraut mit Linux bin

    womit bist du denn vertraut? Es findet sich bestimmt auch eine Themen-Idee in einem Bereich, in dem du dich sicherer fühlst. Auch im Hinblick auf das Fachgespräch - wenn du was mit Linux machst, könnte ja durchaus auch eine Linux-Frage kommen.

     

    Gruß, Nils

     

    • Like 2
  3. Moin,

     

    okay, das ergibt Sinn. Meine Rückfrage sollte auch nicht so aggressiv klingen, wie sie es vielleicht tat.

     

    Im Zusammenhang mit gesetzlichen Regelungen sollte man immer differenzieren. Es wird allgemein weit weniger konkret vorgeschrieben, als oft behauptet oder vermutet wird. Viele angeblich gesetzliche Anforderungen entpuppen sich dann eher als "Best Practices", die sich bei Überprüfungen usw. bewährt haben (im Sinne von: wenn man es so macht, dann fragt wahrscheinlich niemand näher nach), die man aber durchaus auch anders machen kann. Am Ende ist es oft "nobody ever got fired for buying IBM" ...

     

    NIS 2 ist ein schönes Beispiel dafür. Es gibt noch nicht mal die deutschen Gesetze dazu, aber es fliegen hanebüchene Behauptungen durch die Fachwelt.

     

    Gruß, Nils

     

  4. Moin,

     

    Wo hast du das denn her? Gibt es einen Artikel in der NIS-2-Richtlinie, aus dem das hervorgeht? Meines Wissens ist die (aus gutem Grund) bei weitem nicht so konkret. Abgesehen davon, ist sie in Deutschland ja auch noch nicht in nationales Recht überführt worden.

     

    Gruß, Nils

     

  5. Moin,

     

    ich verstehe immer noch nicht, was du mit "exportieren" meinen könntest. Den Backup-Vorgang? Der läuft doch quasi im Hintergrund. Das wird bei 60 GB ja so lange auch wieder nicht dauern, und die 60 GB danach zu kopieren, kann auch nicht die zeitlche Herausforderung sein.

     

    Oder geht es darum, dass du bislang die Vorgänge manuell ausführst?

     

    Gruß, Nils

     

  6. Moin,

     

    ich finde es wichtig, hier noch mal darauf hinzuweisen, dass es zwar durchaus Umgebungen mit "Tier 0", dedizierten DCs usw. gibt, dass es aber eben auch immer noch viele Umgebungen gibt, in denen DCs eine Menge an Datenverkehr abbekommen, der sie zwar nichts angeht, der aber trotzdem dort landet, weil es eben so schön bequem ist. So gilt bei vielen Admins der Netlogon-Share weiterhin als sehr praktische Datendrehscheibe für alles Mögliche ...

     

    ... und bei solchen "Real-Life DCs" kann man auf Malwarescanner nicht verzichten.

     

    Gruß, Nils

     

    • Like 2
  7. Moin,

     

    "arbeitsrechtlich" ist jetzt nicht ganz das passende Wort. Es geht da erst mal um den Ausschluss von Fahrlässigkeit, und das ist dann immer eine Frage des Einzelfalls. Das "Arbeitsrecht" gibt keine konkreten IT-Maßnahmen vor. Es sind indirekte Haftungsfragen.

     

    Keinen Virenscanner vorzuhalten würde ein Jurist als IT-Laie wohl als fahrlässig betrachten, daher kann es leichter sein, einen zu haben und zu pflegen als eine komplizierte Argumentation anzufangen. Ganz konkret auf die DC-Frage bezogen: ein Malwarescanner muss schon ziemlich fehlkonfiguriert sein, um einen DC ernsthaft zu stören, daher würde ich in der realen Welt auch nicht darauf verzichten.

     

    Gruß, Nils

     

    • Like 1
  8. Moin,

     

    grundsätzlich solltest du einen Service umbenennen können, jedenfalls den Anzeigenamen und die Beschreibung. Ob das Auswirkungen hat, kann man nur im konkreten Fall beantworten. Dem Dienst selbst wird es wahrscheinlich egal sein, wie er heißt. Je nach der Software, zu der der Dienst gehört, kann es aber Abhängigkeiten zu dem Namen geben. Du solltest das also den Hersteller des Dienstes fragen, insbesondere wenn es um einen Dienst geht, für den Verfügbarkeitsanforderungen gelten.

     

    Gruß, Nils

     

     

    • Like 1
  9. Moin,

     

    Ich kann euch nicht folgen. Es gibt nur zwei Ebenen: NTFS-Berechtigungen und Freigabe-Berechtigungen. Die sog. "Erweiterte Freigabe" ist nur eine Bezeichnung aus dem unseligen Assistenten.

     

    Da dort anscheinend gerade Chaos herrscht, wäre es vermutlich am sinnvollsten, die Freigabe komplett zu entfernen und danach für den Verzeichnisbaum alle NTFS-Berechtigungen zurückzusetzen. Dann kann man die Berechtigungen gezielt und systematisch neu aufbauen.

     

    Gruß, Nils

     

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