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Windows Server Forum


Alles zum Thema Windows Server sowie Windows IT Pro Themen — Q & A zu den Windows Server Versionen NT / 2000 / 2003 / 2003 R2 / 2008 / 2008 R2: Rollen, Features, Konfiguration, Troubleshooting


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Alt 28.09.2007, 10:16   #11
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Lieber Dr.Melzer,

Natürlich nicht. Und ich gebe dir diesbezüglich völlig recht!

Aber damit hast du dun deine ursprüngliche Aussage selbst ad absurdum geführt.

Darf ich dich zitieren:

"Das DING ist ein eindeutiger Lizenzverstoß, da es bis zu 21 Verbindungen, auf den XP Rechner ermöglicht."

Und mit "DING" beziehst du dich auf diese Thinstuff Software.
Das war also deine Logik, ein Softwareprodukt als illegal zu bezeichnen wenn dieses es dem Endbenutzer ermöglicht, einen Verstoss gegen die XP EULA herbeizuführen.

Und nach dieser deiner Logik müsste auch IIS illegal sein weil "IIS mehr als 10 Verbindungen auf XP erlaubt"

Also entweder revidierst du nun deine ursprüngliche Aussage oder du musst nun selbst die Meinung vertreten, dass Autos illegal sind weil man damit zu schnell fahren kann.

Nun bin ich auf deine Antworten gespannt ...
   
Alt 28.09.2007, 10:42   #12
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Beiträge: 488
Mal ne ****e Frage: Deine 15 Verbindungen auf den IIS, gingen die von 15 verschiedenen Systemen aus oder von einem System?

Gruß,
Thorsten
   
Alt 28.09.2007, 11:21   #13
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Beiträge: 14
thorsatten,

Mann, du kostest mich nerven ...
Ursprünglich hab ichs von einem Rechner aus probiert und nun auf deinen Beitrag hin hab ich es geschaft (mit Mühe und Not) von 15 PCs aus gleichzeitig ein grosses File von meinem XP Pro IIS downzuloaden (ftp und http gemischt).
Kein Problem - abgesehen von einigen genervten Mitarbeitern ...

Peter
   
Alt 28.09.2007, 11:31   #14
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Kannst du es nicht dabei bewenden lassen, das laut MS (und die habens nunmal programmiert und festgelegt) XP Pro nicht mehr als 10 gleichzeitige Verbinden herstellen "darf" nicht "kann" ?

Für alles andere ist ein Server Betriebssystem zu verwenden für welches es Lizenzen zu erwerben gilt die teuer Geld kosten.

Das mit den 10 Verbindungen ist auch garnicht so seltsam wie du denkst. Das hier ist das "MCSE"-Board. Was wohl bedeutet das es von und für MCSEs ist (natürlich nicht ausschließlich !) Es gibt hier Leute die sind mehr als ein "nur" ein MCSE und es gibt hier Leute die sind weniger als "nur" ein MCSE.

MCSE ist aber die Basis die es hier in etwa zu halten gilt und in dem Kurs ... Achtung jetzt kommts ! ... lernt man so mit als erstes ->070-270<-, das XP nicht mehr als 10 gleichzeitige Verbindungen erstellen "darf" !

Deshalb wundert das hier auch niemanden =)

Alles andere sollte man dann vielleicht mit einem Juristen besprechen der sich in diesen Fragen auskennt.

Am Ende mag noch anzufügen sein das der Ton die Musik macht und wie man in den Wald hineinruft so.....

Naja, nichts für ungut !

Liebe Grüße, der Path

Geändert von PathFinder (28.09.2007 um 12:04 Uhr).

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Alt 28.09.2007, 12:14   #15
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Einverstanden. Aber darum ging es mir ja ursprünglich nicht. Eigentlich hab mich nur an der Aussage von Dr.Melzer gestossen, dass Software and sich einen Verstoss gegen die EULA darstellt wenn sie mehr als 10 connections zulässt:
Zitat von Dr.Melzer
Das Ding ist ein eindeutiger Lizenzverstoß, da es bis zu 21 Verbindungen, auf den XP rechner ermöglicht.
Auf einen Windows XP rechner sind aber lediglich 10 Verbindungen zulässig.
Daher eindeutig illegal!
Und natürlich war ich als nicht-MCSE verwundert, dass XP überhaupt diese Einschränkung hat. Sorry. Und was ist falsch daran dem menschlichen Forschergeist freien Raum zu lassen und ein paar Experiment durchzuführen ??

Und was das in den Wald hineinrufen betrifft:
Ich wurde zuerst als "dumm" bezeichnet.

Und wenn ein Board-Moderator sich selbst ad absurdum führt, dann kann ich auch nix für.

Aber egal, ich für mich habe folgendes aus diesem Thread gelernt und halte mal fest:

(1)
Prinzipiell stellen unter XP lauffähige Softwareprodukte die mehr als 10 Connections gleichzeitig akzeptieren und deren Installation auf XP keinen Verstoss gegen die EULA dar.
(Sonst dürte ich weder den IIS noch hunderte andere Softwareprodukte installieren und auch kein Auto kaufen ...)

(2)
Es liegt aber in der Verantwortung des XP Users dafür zu sorgen, dass nicht mehr als 10 gleichzeitige Verbindungen gemacht werden können.

(3)
Am Beispiel von IIS ist der Endbenutzer aber nicht (einfach) in der Lage die XP EULA einzuhalten, da er bei aktiviertem ftp und http Diensten nicht garantieren kann, dass nicht mehr als 10 parallele Downloads stattfinden werden.

(4)
Und noch was böses zum Schluss: Eine Lizenzverletzung ist es erst wenn ein Gericht sagt, dass es eine ist, nicht wenn Microsoft sagt, dass es eine ist.


Gruss,
Peter
   
Alt 28.09.2007, 12:45   #16
Senior Member
 
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Ort: Köln
Beiträge: 379
Ich würde mal fast behaupten, das am Ende und ich bin weder Lizenzler noch Jurist, der Geschäftsführer dafür verantwortlich zu machen ist !

Das würde im Umkehrschluß bedeuten, das wenn der Admin, oder der IT-Veranwortliche, oder halt der der es machen "muss" auch durch Blauäugigkeit und Nichtwissen, einen groben Fehler begeht er seinem Chef und dem Unternehmen im schlimmsten Fall erheblichen Schaden zufügt.

In wie weit sowas jemals ans Licht kommt oder nach außen dringt, würde ich mal als dahingestellt sehen. Fakt ist du willst dich weder mit MS vor Gericht anlegen, noch dein Unternehmen oder dich selber in Schwierigkeiten bringen und genau das ist es was du aus diesem Thread lernen solltest.

Nur weil etwas geht, heißt es nicht, das man es darf. In soweit sind wir uns denke ich auch einig. Und als Dumm wurdest wohl weniger du selbst (nich immer alles so persönlich nehmen) sondern eher dein Vorhaben angesehen ! warum ? aus gerade genannten Gründen.

Und auch ob du es glaubst oder nicht, oder ob du willst oder auch nicht, man geht tatsächlich davon aus das jemand erst die EULA und / oder ein Betriebshandbuch liest und dann erst handelt.

Klingt seltsam ist aber so =)

Ende vom Lied ist, mach was du willst, du wurdest nun eingehend gewarnt und wenigstens zu einem gut Stück aufgeklärt.

Und hier noch mal einen Tipp für einen mündigen deutschen Staatsbürger:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !

Also nicht trotzig sein und ruhig mal belehren lassen, den die Punkte die du anführst sind schlicht weg falsch !

Dennoch alles gute, der Path

P.S.

Du weißt schon das du langsam Nerven kostest oder ? ;P

P.P.S

Warum ich mir die Mühe hier gerade mache ? Weil ich nicht möchte das du einen Fehler machst den du nachher bereuen könntest. Und weil du das verstehen sollst da es von entscheidender Bedeutung für dich sein sollte !

Geändert von PathFinder (28.09.2007 um 12:55 Uhr).

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Alt 28.09.2007, 13:07   #17
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Beiträge: 23.337
So da inzwichen alles relevante zu dem Thema gesagt wurde und pbergmann unter den Begriff "beratungsresisstent" fällt ist der Thread, mit Verweis auf meine Signatur, geschlossen.

Vielen Dank für euer Verständnis.

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Never argue with an idíot, they drag you down to their level and beat you with experience!

   
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