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Legale Lizenzen. BGH Urteil!


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Empfohlene Beiträge

bitte um objektive quelle für diese behauptung

 

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Zitat:

Zitat von Der Schwabe

Lizenzaufkleber + passendes und dazugehörendes Medium + Büchlein = gültige Lizenz

 

 

kannst du mir eine seriöse quelle ausser m.s nennen,die deine "behauptung" bekräftigt?

 

es gibt da so ein nettes bgh urteil das m.s z.b die kopplung von software an hardware untersagt hat. soweit ich weiss ist es nur relevant ob man einen orginal produktkey hat um windows benutzen zu dürfen. der produktkey kann somit auch als lizenz bezeichnet werden. hat man diesen legal und orginal erworben, sollte man windows also verwenden können. ob dabei der produktkey wie in dem beschriebenen fall, auf gehäusen klebt ist dabei völlig unerheblich. hauptsache er ist orginal und damit legal.

 

hoffe geholfen zu haben.

 

Grüße

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Hi!

... und warum sollte hier sich wer die Zeit nehmen, wenn Du selbst nicht in der Lage bist, Az. oder zumindest das Datum des BGH-Urteils zu nennen, das Du nur mit "nettes" 'präzisierst'? Sollen wir hier alle BGH: ENTSCHEIDUNGEN durchforsten?

Gegrüßt!

 

 

du lässt gerne andere für doch arbeiten, oder? ich für mich ist das wissen eines vorhandenseines eines solchen urteils, so etwas wie allgemeinbildung.

hat mich unter einer minute gekostet einen weiterführenden link zu dieser thematik zu finden.

 

heise online - Microsoft muss im OEM-Streit Niederlage einstecken

 

 

bitte sehr und sag bloß nicht, dazu wärst nicht auch du in der lage gewesen.

 

 

Gruß

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Ich vertehe jetzt allerdings immer noch nicht, was besagtes Zitat mit dem BGH-Urteil zu tun hat.

 

Wer genau liest findet das:

handelte es sich bei den "entbundelt" verkauften Betriebssystemen der beklagten Firma tatsächlich um DSP-Versionen, also kompletten von Microsoft hergestellten Produktsätzen samt CDs und Handbüchern

 

Hoffe Dir beim Lesen etwas geholfen zu haben ;)

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entbundeln bezieht sich dabei auf software von hardware trennen

die software lizenz besteht weiterhin aus coa, cd(inkl. eula) und heft

 

 

und wer ausser m.s sagt das es so ist? bitte nenne mir doch ein gültiges urteil wo das ganz klar vervorgeht. wie gesagt, wollen, kann ich auch vieles. ob es rechtens ist, ist eine andere frage. in diesem sinne.

 

 

Gruß

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Ich vertehe jetzt allerdings immer noch nicht, was besagtes Zitat mit dem BGH-Urteil zu tun hat.

 

Wer genau liest findet das:

 

 

Hoffe Dir beim Lesen etwas geholfen zu haben ;)

 

 

und? was sagt das aus? haste du dir schon einmal eine dsp version von xp gekauft? da gibt es ebenfalls genau genommen gibts ja auch keine dsp`versionen sondern nur oem`s. es gibt die überteuerte einzehandelsversion die man z.b. im ****elmarkt um die ecke bekommt und es gibt die besagte oem die man in spezialiserten computerhandel kaufen kann, wo ebenfalls keine handbücher etc. dabei sind. laut aussage eines händlers, die ich im übrigen solange glaube, bis mir jemand durch ein duetsches gerichturteil das gegenteil belegen kann, kaufe ich nur die lizenz und nicht den datenträger. mit dem lizenzerwerb (cerificate of authencity- produktkkey aufkleber mit siegel) erwerbe ich das recht, die besagte windows version nutzen zu dürfen.

 

Gruß

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Wer lesen kann ist klar im Vorteil:

 

Das deutsche Urheberrecht erlaubt es dem Urheber eines geschützten Werks (also etwa dem Hersteller eines Softwareprodukts), unter anderem über die Vervielfältigung und die Nutzung seines Werks zu bestimmen und Dritten die betreffenden Rechte gegen Gebühr einzuräumen. Dieses Verfügungsrecht des Urhebers, das sich immer direkt auf jedes produzierte Exemplar bezieht, erschöpft sich jedoch durch seine Abgabe (oder die Weitergabe des Herstellungsrechts) an einen Lizenznehmer – beispielsweise einen OEM-Partner. Der Hersteller kann also beispielsweise einem Endkunden, der lediglich einen Kaufvertrag mit seinem Händler, aber keinen direkten Vertrag mit dem Hersteller hat, nicht verbieten, sein legal erstandenes Exemplar weiter zu verkaufen, sofern er nichts daran verändert.

 

Quelle:heise online - Microsoft muss im OEM-Streit Niederlage einstecken

 

das heißt, dass die Lizenzen zwar entbundled werden dürfen - aber wenn sie weiterverkauft werden, dann müssen sie vollständig und nicht modifiziert sein. Und jetzt kommt wieder der Hersteller ins Spiel - der definiert nämlich was zu einer Lizenz zwingend gehört!

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Siehe oben und lese Deine eigenen Links mal durch ;)

 

das urteil defniert nicht die bestandteile einer lizenz:) es ist nur davon die rede, das es im vorliegenden fall um "dsp-gibts-nicht-versionen ging, bei denen ein handbuch dabei war.

 

es wir nicht defniert aus welchen bestandteilen die lizenz besteht. was die handbücher betrifft, siehe meine antwort weite runten!

 

Gruß

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