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TVÖD / Höhergruppierung


ntds
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Hi Freunde,

 

eine Frage, ich arbeite seit fast 10 Jahren als ITler im öffentlichen Dienst. Meine Stelle wurde damals mit EG5 bewertet. Inzwischen weiß ich, dass andere IT-Mitarbeiter in EG9 oder 10 sind. Ich möchte nun eine Höhergruppierung beantragen, da ich das Netz (mit allem was dran hängt, Server, Virtualisierung, Netzinfrastuktur, Switche, VLANs, Backupstrategien, bis zum 1/2-Level-Support und User-Schulungen... ihr wisst das alles selbst) selbständig verwalte und für alles allein verantwortlich bin. Von der Projektierung, Beschaffung, Implemtierung, Betreuung, Wartung... Es gibt keinen mir vorgesetzten IT-Mitarbeiter.

 

Wenn ich mir diese Liste ansehe, geht es ja bei EG6 erst los, ich sehe mich in EG8 oder 9.

 

Hat jemand von euch schon einmal so etwas gemacht? Wie begründet man das? Es gibt keine Stellenbeschreibung für meine Arbeit und im Grunde weiß niemand was ich eigentlich mache, sie wissen halt das ich einen (hoffentlich ;) ) guten Job mache und damit hat es sich für sie - ich denke das ist auch das Hauptproblem. Meine Vorgesetzten (Abteilungs- und Amtsleitung) stimmen meinem Wunsch zu, aber das letzte Wort hat die Personalabteilung. Im Grunde zahlen sie einen Hausmeister, haben aber einen qualifizeirten, selbständigen, IT-Mitarbeiter. Ich liebe meinen Job, da ich nahezu unendliche Freihheiten darin haben, vermutlich habe ich deswegen auch so lange die Augen davor verschlossen, aber irgendwann fühlt man sich halt ausgenutzt.

 

Wie sollte ich nun im Detial vorgehen? Soll ich grob skizzieren was ich so mache, Server aufzählen, umgesetzte Projekte und so? Zum Personalrat gehe ich, aber das sind ja alles "fachfremde" Leute. Ich denke ich muss irgendwie mit "harten Fakten" beweisen was ich so mache...

 

Über ein paar Anregungen wäre ich dankbar :)

 

Liebe Grüße

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einen Antrag auf Höhergruppierung konntest du nur im Rahmen der Überleitung vom BAT zum TvÖD stellen. Ansonsten ergibt das keinen Sinn.

Du musst einen Antrag auf Korrektur der Bezahlung stellen. der Tarifvertrag enthält eine Tarifautomatik. Du bist immer in der richtigen Entgeltgruppe. Unter Umständen weiss nur keiner das du in einer anderen bist.

Was für ein TvÖD ist für dich der passende.

Beim Bund fängt die IT in EG6 an http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/ego/3/3.24.html

Jetzt musst du schauen welche Merkmale auf dich zutreffen:

- Arbeitest du ohne Anleitung: EG7

- Hast du Gestaltungsspielraum jenseits der Standardfälle: EG8

 

Ich würde mit dem Personalrat anfangen. Die EG5 ist ja defintiv falsch.

 

etc. Bis EG 13 sollte alles möglich sein. 9a oder 9b sollte definitiv gehen. 

 

Als erstes würde ich eine Tätigkeitsdarstellung verlangen. Das Problem ist das nur angewiesene Tätigkeiten berücksichtigt werden(ums mal ganz vereinfacht darzustellen)

Du musst also im Zweifelsfall vor Gericht darlegen können welche Aufgaben dir übertragen wurden, welchen Zeitanteil die haben und welche der Eingruppierungsmerkmale ihnen zuzuordnen sind.

 

Bist du verdi-Mitglied oder hast du einen Rechtsschutz? Du wirst klagen müssen da dein Arbeitgeber vermutlich das Problem hat das er im Haushalt nur deine 5er Stelle hat. Allerdings ist das nicht dien Problem, sondern seins.

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einen Antrag auf Höhergruppierung konntest du nur im Rahmen der Überleitung vom BAT zum TvÖD stellen. Ansonsten ergibt das keinen Sinn.

Du musst einen Antrag auf Korrektur der Bezahlung stellen. der Tarifvertrag enthält eine Tarifautomatik. Du bist immer in der richtigen Entgeltgruppe. Unter Umständen weiss nur keiner das du in einer anderen bist.

Was für ein TvÖD ist für dich der passende.

Beim Bund fängt die IT in EG6 an http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/ego/3/3.24.html

Jetzt musst du schauen welche Merkmale auf dich zutreffen:

- Arbeitest du ohne Anleitung: EG7

- Hast du Gestaltungsspielraum jenseits der Standardfälle: EG8

 

Ich würde mit dem Personalrat anfangen. Die EG5 ist ja defintiv falsch.

 

etc. Bis EG 13 sollte alles möglich sein. 9a oder 9b sollte definitiv gehen. 

 

Als erstes würde ich eine Tätigkeitsdarstellung verlangen. Das Problem ist das nur angewiesene Tätigkeiten berücksichtigt werden(ums mal ganz vereinfacht darzustellen)

Du musst also im Zweifelsfall vor Gericht darlegen können welche Aufgaben dir übertragen wurden, welchen Zeitanteil die haben und welche der Eingruppierungsmerkmale ihnen zuzuordnen sind.

 

Bist du verdi-Mitglied oder hast du einen Rechtsschutz? Du wirst klagen müssen da dein Arbeitgeber vermutlich das Problem hat das er im Haushalt nur deine 5er Stelle hat. Allerdings ist das nicht dien Problem, sondern seins.

Hallo magheinz,

danke für deine Antwort! :)

 

Ich war nie im BAT, seit ich dort arbeite bin ich im TVÖD. Ich arbeite bei einer Kommune in Bayern.

Ich arbeite definitv ohne "Anleitung", es gibt ja niemanden außer mir der das macht. Wie "Standardfälle" (EG8) definiert sind, würde ich noch interessant finden.

 

Das einzige was meine Stelle und meine Arbeit beschreibt ist die Stellenanzeige aus der Zeitung von damals:

post-54181-0-85324700-1514038531_thumb.jpg

 

Nach den Feiertagen spreche ich mit dem Personalrat. Der Personalchef (mit dem meine Abteilungsleitung gesprochen hat), meinte nur, dass es vom Traifvertrag her gerechtfertigt sein muss, ob ich selbständig arbeite und so... Dem ersten Vernehmen nach war er aber nicht total dagegen bzw. hat nicht abgeblockt. Da gings zwar "nur" um EG6, aber ich habe jetzt langsam das Selbstvertrauen gleich nach EG9 zu fragen. Mal sehen wie er dann reagiert :D

 

Verdi/Rechtsschutz habe ich nicht.

bearbeitet von ntds
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Das Problem ist das Behörden etc gerne anders herum an die Sache herangehen: Die haben eine 5er Stelle im Haushalt und drehen jetzt alles so das es passt. Die Frage ist ob die höherwertige Aufgaben angewiesen wurde. Das musst du im Fall der Fälle beweisen. Dann musst du die Eingruppierungsmerkmale (Selbstständigkeit, Verantwortung etc) nachweisen. Schaffst du das stellt der Richter fest das du in der beantragten EG bist. Wie das dein Arbeitgeber dann in seinem Haushalt regelt interessiert das Arbeitsrecht nicht. Mag aber sein das die dann andere Aufgaben zugewiesen werden.

 

Das alles unter EG6 falsch ist steht dann noch mal auf einem anderen Stern. Allerdings gilt das für den Bund!

Welche Eingruppierungsrichtlinien für Kommunen in Bayern gelten weiss ich nicht.

 

Die Stellenanzeige ist uninteressant. Du musst ja angewiesene Tätigkeiten haben. Entweder per Arbeitsvertrag oder durch Vorgesetzte. Bei der nächsten Anweisung einfach per E-Mail fragen: "ist das jetzt angeweisen oder nicht?" Dann sammelt sich ja langsam eine Tätigkeitsdarstellung. Jedes mal wenn da eine neue Anweisung für eine dauerhafte Tätigkeit: "Administrier mal Exchange" kommt, diese Tätigkeitsdarstellung anpassen lassen. Dazu muss diese Tätigkeit in Zeitanteilen und in Entgeltgruppe beschrieben werden.

bearbeitet von magheinz
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