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Lizenzierung bei Carve-Out


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Hallo Ihr Lieben,

 

Ich hab mal wieder etwas das tricky ist und ich vermute dass hier jemand in die eigene Tasche arbeiten will.

 

Also...

EA wurde für Unternehmen A und alle seine Mehrheitsbeteiligungen geschlossen. Zu diesen Mehrheitsbeteiligungen gehört auch Unternehmen B.

Der EA ist abgelaufen. Dann wurde die SA in einem MPSA verlängert (Läuft noch bis Ende Juni 2018). Da zu diesem Zeitpunkt der geplante Carve-Out von Unternehmen B schon bekannt war hat man im MPSA zwei PA's angelegt um eine saubere Trennung vollziehen zu können.Jetzt, wo man die Lizenzen übertragen will (Carve-Out zum 31.12.2017), heisst es, das es nicht möglich sei.

 

Also andere Überlegung.

Ich übertrage die benötigten Basislizenzen aus dem EA auf Unternehmen B und nutze diese auch nur in der erlaubten Version. Ab 1. Juli 2018 schließe ich für das Unternehmen B einen neuen MPSA Vertrag ab in den dann wiederum die SA-Verlängerung kommt die im aktuellen MPSA zum 30.Juni ausläuft.

 

Ist das so möglich oder hab ich dann wieder eine SA-Lücke weil das Unternehmen B ja ab dem 1.1.2018 keine verbundene Mehrheitsbeteiligung sein wird?

Wenn ich eine SA-Lücke habe => Kann ich die ohne Mehrkosten anders überbrücken?

 

Danke im Voraus.

Dave

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  • Beste Lösung

Hallo Dave,

 

mit dem 2 PA´s meinst Du 2 Einkaufskonten im MPSA, oder?
Wenn so, lautet ja das 2. E-Konto auf die Firma B, oder?
Wenn so, dann soll der betreuende LSP bitte ein "CLT" aufmachen ( ein Ticket bei MS-Irland )
und die Trennung/Übertragung der SA-only in einen neuen MPSA für Firma B.
Auf jeden Fall soll sich dazu MS-Irland (als Vertragsgeber) äußern!

 

Für Deinen 2.Gedanken:
Ja, voll bezahlte Lizenzen aus dem EA dürfen auf Firma B übertragen werden.

 

Grundsätzliches zum Transfer:
Die beiden Firmen müssen das Formular "PerpetualLicTransForm(EMEA)(GER)(Feb2016) zum Transfer benutzen !
Frei downloadbar unter :
http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1

 

Dann gilt auch aus den Produktbestimmungen Sep-2017, Seite-81:

SA muss zeitgleich mit der Lizenz oder bei Verlängerung einer bestehenden SA-Laufzeit erworben werden.
Sofern nicht anders angegeben, sind nur Lizenzen für die neueste Version eines Produkts für SA berechtigt.
Bei einer Übertragung von zeitlich unbeschränkten Lizenzen ist der Übertragungsempfänger berechtigt, innerhalb von 30 Tagen ab dem Übertragungsdatum Software Assurance für diese übertragenen Lizenzen zu erwerben, sofern der Übertragende für die Lizenzen bis zum Übertragungsdatum aktive Software Assurance aufrechterhalten hat.

Ich denke, da wird euch viel "Blödsinn" gerade erzählt, entweder aus "Unwissenheit/Unerfhrenheit" oder "Absicht" ....
Aber "neutral sauber" will Euch wohl gerade keiner beraten.
Man muss einfach alle Fakten sauber auf den Tisch legen und sondieren, was geht und was nicht ...

Wenn Ihr wollt kann ich Euch da sauber helfen!

 

VG, Franz
 

bearbeitet von lizenzdoc
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