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Frage zu Zuständigkeit Telekom APL (Draht der Telekom ins Bürogebäude)


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Hallo, 

 

  1. es wird geringe DSL Bandbreite  (DSL 5000 statt DSL 16000) beklagt...angeblich ist eine Telefon/Internetstörung merkbar sobald sich der Fahrstuhl bewegt (neben dem Verteilerkasten im EG)
  2. bei dem ALTBAU-Bürogebäude ist der Telekom APL im Keller UG.
  3. der Verteilerkasten für die einzelnen Mieter ist im EG.
  4. laut Elektro Firma sind beide o.g. Gegenstellen nur mit einem dünnen Draht verbunden 
  5. Die Telekom Techniker die Vorort waren konnten keine Verbesserung herbeiführen, Details unklar.
  6. Mieter Y hat QSC die DSL Leitung unter Vertrag.  (aber letztendlich ja auch bei der Telekom)

Ist es eigentlich deutlich, wer für die ordnungsgemäße Verkabelung zuständig ist?

 

Danke, gruß dirk

 


OK,habe etwas gefunden:

 

m Rahmen der Grundstückseigentümererklärung wartet die Telekom das Telekommunikationsnetz des Eigentümers mit. Kleinere Instandsetzungen werden hierbei mit gemacht.

 

Den Telekommunikationsvertrag ergibt die Telekom über die Endleitung bis zur ersten Telefondose die sich im Hoheitsbereich des Auftragsgebers befindet. (IdR. die Wohnung)

Die Endleitung gehört jedoch dem Eigentümer des Gebäudes - Verbindung beweglicher Sachen mit festen Sachen - so stehts im Gesetz.

Die Sache ist nun, was vertraglich vereinbart ist. Hier vereinbart die Telekom - bis auf FTTH (Glasfaser) - nur, dass der APL und die Zuleitung im Eigentum der Telekom verbleiben. Selbst wenn die Telekom also die Endleitung mal erstellt hat, gehört diese dem Eigentümer.

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Moin

 

 

DSL 16000 garantiert? Oder bis zu 16000?

 

Handelt es sich wirklich um einen dünnen Draht, sowas Z-Draht, Twisted Pair? Oder um ein übliches Fernmeldekabel für die feste Verlegung wie YY-2x2x06? Aber auch letzteres  hat TP, verdrillte Adern als Basis oder die DM-Verseilung.

 

Da die Entstörer der Telekom gemessen und keinen Befund hatten, wird man sich wohl selbst kümmern müssen. Die erste Frage für mich, ist das neu, seit wann ist das so? Meist lässt sich das aber nicht klären.

 

Da ich vom Fach, schaute ich bei uns im Hause die Verteilungen an, prüfte die Verdrahtung, den Sitz der aufgelegten Adern händisch auf Wackelkontakt, steckte mit dem Anlegewerkzeug nach. Was ich nicht hatte, habe, ein wirklich geeignetes Messgerät. Ich könnte mit einem Pegelmesser auf Veränderung an der Leitung schauen, ob das aber ein sicheres Ergebnis bringt? Man müsste wohl das Spektrum der analogen Kanäle analysieren.

 

Ob es aber wirklich an der Fernmeldeleitung liegt? Ob die Störung nicht von der Steuerung des Lifts einstreut? Ich späche wohl mit dem Service für unsere Fahrstühle.

 

Letztendlich gilt der Satz: Koinzidenz begründet keine Korrelation und ist kein Beweis für Kausalität.

 

Es kann nämlich eine andere Ursache haben. Wir hatten an Heuptstrasse einer norddeutschen Kleinstadt ein Büro, Telefon und Internet. Beklagt wurde zeitweise schlechte bis ausfallende Verbindung. Wir kamen nicht weiter, wenn wir mit der Telekom zusammen prüften, war nichts feststellbar, es funktionierte. Dann traf ich im Cafe den für den Abschnitt zuständigen Mann der Telekom: Ein Kabel entlang der Hauptstrasse sei mehrfach beschädigt gewesen durch Bauarbeiten und Senkungen des Bodens, darunter könne die Qualität der Übertragung leiden. Er werde einmal sehen, ob er nicht ein anderes Adernpaar für uns fände. So geschah es dann auch.

bearbeitet von lefg
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