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Zweitnutzungsrecht bei ausgelaufenen EA-Lizenzen?


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Hallo zusammen,

 

Hat jemand Erfahrung mit EA-Lizenzen? Folgende Thematik:

Office Lizenzen im EA gekauft. Im EA gibt es ja das Zweitnutzungsrecht für Laptops (mobiles Zweitgerät eines Nutzers der bereits Hauptgerät lizenziert hat) so nicht.

Jetzt läuft der EA aus und ich würde die Wartung (SA) in einem anderen Vertrag verlängern. In diesem Vertrag gibt es beispielsweise das Zweitnutzungsrecht.

 

Frage: Bleibt das ursprünglich nicht erlaubte Zweitnutzungsrecht weiterhin aktiv oder darf ich es nach Ablauf EA doch anwenden?

 

Berater sagt: Kein Zweitnutzungsrecht, da die Lizenzen aus dem ursprünglichen EA kommen.

Eine Textstelle im Vertrag oder den aktuellen Product Terms kann der Berater aber nicht benennen.

 

Wie ist eure Erfahrung?

 

Danke im Voraus,

Grüße David.

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Danke schön. Ich wette das gibt auch immer unterschiedliche Antworten - Je nachdem wen man fragt.

Da ich demnach ja nach Auslauf des Vertrags mit der gleichen Menge an Lizenzen mehr Geräte ablizenzieren könnte.

 

Also die SA wird jetzt in einem SELECT-Plus verlängert - Da gibt es ja Zweitnutzungsrecht. Da ich also auch nirgendwo einen Passus finde dass ich das nicht anwenden darf gebe ich auch Nichts auf Sprüche die so ähnlich lauten wie "...wenn nicht geschreiben steht dass es erlaubt ist gehen sie davon aus, dass es verboten ist". So oder so ähnlich kam das mal von einem Auditor.

 

Viele Grüße,

Dave

bearbeitet von David_32
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Haha, ich wollte auf nix spezifisches Hinaus.

 

Die Lizenzen wurden über EA gekauft (Kein Zweitnutzungsrecht). EA läuft aus und jetzt wird die SA in einem SELECT Plus verlängert. Da habe ich ja ein Zweitnutzungsrecht.

Und ich wollte lediglich wissen wie Ihr das hier seht.

 

Gilt nach wie vor das Verbot für das Zweitnutzungsrecht oder nicht mehr, da die SA ja jetzt über den SELECT Plus läuft?

So, wie ich dich verstanden habe ist das Zweitnutzungsrecht für die EA-Lizenzen erlaubt, sobald der EA abgelaufen ist.

Unser Berater hat das verneint. Aber ich finde keinen Passus in den Unterlagen die relevant wären, der das explizit erlaubt oder verbietet.

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Moin,

 

die eigentliche Frage ist doch eher, ob sich die vorhandenen Lizenzen mit einem neuen Vertragskonstrukt "verlängern" lassen. Falls das der Fall ist, gelten logischerweise die Bedingungen des neuen Vertrags.

 

Aber sowas solltet ihr nicht mit einem Auditor diskutieren, sondern mit dem zuständigen Ansprechpartner der Stelle, die euch den Vertrag verkauft. Nur diese Stelle kann die Inhalte des Vertrags erläutern.

 

Gruß, Nils

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Hallo Nils,

Hallo Dr. M,

 

@Nils: Hier habe ich ja schon Inkonsistenz. Der Lizenzspezi unseres LARs sagt es gelten weiterhin die Bedingungen des EA bzgl. Zweitnutzungsrecht nicht erlaubt, weil die Lizenzen ja ursprünglich in diesem Vertrag beschafft wurden.

Du und der Doktor sagt das Gegenteil bzw. habt andere Erfahrungen. Ich würde mich jetzt natürlich auch auf die Seite stellen, dass nirgendwo explizit steht, dass Zweitnutzungsrecht nach Ablauf des EA erlaubt bzw. verboten ist und ich dementsprechend das Zweitnutzungsrecht jetzt anwenden kann, wenn ich die Wartung in einem Vertrag verlängere, welches Zweitnutzungsrecht vorsieht.

 

Danke euch auf jedenfall,

Dave

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  • Beste Lösung

Hi,

 

die Nutzungsrechte des aktuellen SELECT+ Vertrages gelten.

Kleine "Eselbrücke" dazu:

Kunde kauft über OPEN hier in Deutschland Office-Pro+SA, dann darf er die Lizenzen ausschließlich hier im EMEA-Bereich(EURO) nutzen.
verlängert er die SA nach 2 Jahren dann im SELECT+ (heute ja MPSA) ist das eine SA aus dem SELECT+/MPSA und dessen Nutzungsrechte
und die Offices dürfen nun weltweit eingesetzt werden, dieses Recht besteht dann auch nach Ende des Vertrages, weil ja erworben via SELECT!
Und so ist es auch mit weiteren Rechten, wie Zweit-Kopie-Recht / Downgrade-Recht.

 

Berater heißt ja nicht gleich, dass er wirklich Ahnung hat ...

 

VG, Franz

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Hi Dave,

 

es ist ganz einfach: Der EA besteht aus 3 Vertragsteilen,
dem MBSA (AGBs und Grundsätzlichem)
dem Agreement ( Hauptvertrag und wiederum Grundsätzlichem)
dem Enrollment ( Beitritt zum Vertrag und Details)
Ich mache das jetzt seit gut 17 Jahren ...man muss das "alles" einfach in Ruhe durchlesen,
dann versteht man den EA und seine Funktion.
Da ist wirklich alles sehr eindeutig aufgezeigt und man weiss dann Bescheid.

 

Leider macht das kaum ein Kunde und so kommt es beim Audit zu "großen Kinderaugen"

auf GF- oder Vorstandsebene ...

Ist wie im "wahrem Leben" mit den Gebrauchsanweisungen ...
Erst wenn nichts mehr geht und die "rote LED" leuchtet fangen die Menschen an diese zu suchen und zu lesen.

Dann kommt der Durchblick.

 

VG, Franz

 

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