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Bilder serverbasiert komprimieren


Direkt zur Lösung Gelöst von NorbertFe,
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Empfohlene Beiträge

Moin,

Exchange Rules Pro von CodeTwo bietet m.W. nach die Möglichkeit Dateianhänge bei überschreiten einer bestimmten Dateigröße automatisch zu komprimieren.

http://www.codetwo.com/exchange-rules-pro/attachment-control

 

Wir setzten Exchange Rules Pro hier bei uns ein, nutzen aber diese spezielle Funktion nicht. Daher kann ich über die Effektivität nichts sagen. 

 

Gruß

Dirk

 

@magheinz

Bei uns sind private Emails verboten, werden aber toleriert! :cool:

Jeder MA im Unternehmen hat unterschrieben, dass er die Firmenemails ausschließlich für geschäftliche Kommunikation nutzt und private Email nicht gestattet ist. Von daher gibt es ja gar keine privaten Emails! :D

bearbeitet von monstermania
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Hallo zusammen,

 

vielen Dank für die Intressanten Beiträge. Letztendlich habt Ihr Recht, die User müssen auch ein bisschen erzogen werden.

Eine weitere Interessante Möglichkeit habe ich bei Cryptshare gefunden. Da gibt es wohl ein Outlook-Addon das auch bei bestimmten größe die Dateien autom. dort ablegt.

Sieht sehr intressant aus. 

 

Danke an alle.

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Bei uns sind private Emails verboten, werden aber toleriert! :cool:

Jeder MA im Unternehmen hat unterschrieben, dass er die Firmenemails ausschließlich für geschäftliche Kommunikation nutzt und private Email nicht gestattet ist. Von daher gibt es ja gar keine privaten Emails! :D

 

Hi,

 

und damit ist das Verbot auf sehr wackeligen Beinen und ich hoffe, dass ihr es nie durchsetzen / ausfechten müsst.

Dass kann sehr spassig werden.

 

Gruss

J

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vor allem wenn private E-Mails manipuliert werden...

Nach Meinung einiger Juristen die ich zu dem Thema mal gefragt hatte habt ihr faktisch die private Nutzung erlaubt und es ist nahezu unmöglich das wieder zu verbieten. Ob das ein Verändern von E-Mailinhalten schon § 303a StGB erfüllt wäre eine zu prüfende Frage

.

Technisch ist das bei uns über ein Größenlimit gelöst. Für alles was größer ist haben wir eine owncloud am laufen.

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@MrCocktail

@magheinz

 

Nein,

Ihr habt nicht verstanden, was ich gemeint habe...

1. Private EMail-Nutzung ist bei uns im Unternehmen ausdrücklich untersagt.

2. Jeder Mitarbeiter hat eine entsprechende Datenschutzrichtlinie unterschieben. Die Datenschutzrichtline ist von einem entsprechenden Fachanwalt erstellt worden und sowohl vom Betriebsrat als auch von der GF abgenommen.

 

Damit darf ein MA de facto keine "private" Email-Kommunikation führen!

Nur, wer im Unternehmen soll das kontrollieren!? Die IT ist ja nicht die NSA, die jede Email im Unternehmen auf deren Charakter (privat/geschäftlich) prüft. Und insofern ist meine Aussage auch zu verstehen. Gemäß der Unterschrift der MA gibt es keine private EMail-Kommunikation im Unternehmen. Sollte ein MA jedoch trotzdem "private" EMail-Kommunikation führen, so müssen diese Emails als Firmenkommunikation eingestuft werden. Schließlich hat der MA eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet! :D

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Du magst da Smileys ranhängen wie du willst, aber ich hoffe, dass dir das Gegenteil nie jemand juristisch auf die harte Tour beibringt.

Magst Du mir/uns bitte erklären, wie ein Verbot der privaten Email-Nutzung im Unternehmen durchgesetzt bzw. geprüft werden kann!? Also so, dass es nach Deinem Verständnis gemäß Datenschutzgesetz zulässig ist!? 

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Ihr duldet die private Nutzung von E-Mails hast du geschrieben. Demnach ist das betriebliche Übung bei euch. So wie ich die Juristen verstanden habe habt ihr damit das ganze erlaubt und es ist nahezu unmöglich das im Nachgang wieder zu ändern.

 

Gäbe es diese Duldung nicht könnten Vorgesetzte das überprüfen. Jetzt stellt sich die Frage nach "wie kann man das kontrollieren" gar nicht da ihr das ja duldet...

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Ihr duldet die private Nutzung von E-Mails hast du geschrieben. Demnach ist das betriebliche Übung bei euch.

 

... könnten Vorgesetzte das überprüfen

Also nochmal: Wir dulden keine private Nutzung der betrieblichen Email! Private Nutzung ist ausdrücklich untersagt, was auch entsprechend durch jeden MA in Form einer Betriebsvereinbarung unterschrieben werden muss!

 

Nur bitteschön, wie soll man die ordnungsgemäße Nutzung der Email kontrollieren!? Niemand steht hinter dem MA und überwacht Ihn. Daher könnte der MA unter Missachtung der seinerseits unterschriebenen Betriebsvereinbarung private Emails über seinen Firmenzugang schreiben (wäre ein Grund für eine Abmahnung)!

 

Und das mit dem "überprüfen durch vorgesetzte" ist allein schon aus arbeitsrechtlichen Gründen höchst bedenklich. Ich glaube der Betriebsrat würde im Dreieck springen, wenn ein Vorgesetzer einfach so in die email-Postfächer der MA schauen könnte. So was geht nur bei einem begründeten verdacht oder im Krankheitsfall auf ausdrückliche Veranlassung der GF. 

bearbeitet von monstermania
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Es ist ganz einfach, wenn es eine Betriebliche Richtlinie gibt die Private Nutzung verbietet muß das auch zwingend geprüft und durchgesetzt werden.

Das bedeutet die Mails dürfen und müssen geprüft werden und bei Verstößen muß es auch Konsequenzen geben.

Sonst entspricht das facktisch einer Duldung und ihr seit im Ernstfall auf ganz dünnem Eis.

 

 

Und natürlich darf der Vorgesetzte in die Mailpostfächer schauen.

Es handelt sich ja ausschließlich um geschäftliche Korespondens und die geht ihn was an.

bearbeitet von coolrunning
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