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Lizenzierung für 2 Firmen


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Hallo Franz

 

Hätte noch folgende Fragen die Du mir sicher beantworten kannst:

und ... wenn man kein große Lust mehr auf IT hat, dann kann man das alles auch noch extern hosten lassen ( auch in einer reinen "german Cloud")

Bei einer German Cloud wären doch wieder SPLA Lizenzen fällig oder? Office 365 läuft ja nur auf Azure. Somit Applikationsserver on premise oder auf Azure. Aber doch nicht in einer „german Cloud“?

Inwiefern ist Office 365 ein Vorteil wenn es um diese Konstrukte geht?

 

und diese Bereitstellung ist ja auch noch  "zum Wohle" von Firma-A.

Firma-B arbeitet doch sicher auch in eigenem Interesse und arbeitet nicht nur zum Wohle der Firma-A. Oder steht das so? Und der Zugriff darf dann nur auf eigene Server erfolgen falls nicht verbunden.

 

Kannst Du mir diese Verständnisprobleme noch lösen?

 

Vielen Dank

 

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Firma-B arbeitet doch sicher auch in eigenem Interesse und arbeitet nicht nur zum Wohle der Firma-A. Oder steht das so? Und der Zugriff darf dann nur auf eigene Server erfolgen falls nicht verbunden.

 

Firma B hat weder einen eigenen Server noch eigene Rechner, so habe ich die Eröffnung verstanden.

 

Und das Audit findet bei Firma A statt. Der Auditor wird beim Scannen des Netzwerkes idealerweise nichts von Firma B  bemerken, nur die Server und Clients von Firma, und die legt Unterlagen für alle Lizenzen dafür vor.

bearbeitet von lefg
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korrekt ist es aber nicht.

 

Daran äusserte der TO in der Eröffnung ja seine Zweifel, suchte Rat zur Abhilfe.

 

Ich vertraue auf Lizenzdoc in Post #15.

 

Falls man Zweifel an Quasi-Beratungen in Foren hat, dann muss man sich selbst extern beraten lassen bei einem LAR (LSP) mit  MS-Competence-Center. Oder sich an Microsoft selbst wenden. Ein wesentlicher Punkt ist die Schilderung der tatsächle Lage, deren verständliche Formulierung, unbeschönigt.

 

Die Schilderung des TO lässt für mich zwar einige Fragen offen, die aber nichts mit der Lizensierung zu tun haben müssen aber können.

bearbeitet von lefg
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Hi,

 

wenn Firma-A alles macht und zahlt und Firma-B dies einfach nutzt und nicht zahlt,
dann ist das lizenzrechtlich sauber, da alles lizenziert ist.
Und Firma-B muss nicht unbedingt "zum Wohle" der Firma-A arbeiten :)

 

Es gibt MS-Partner, die dürfen auch O-365 hosten.

Wenn deren RZs nur in Deutschland sind, darf man wohl von einer "german Cloud" sprechen.
Die Kosten muss man sich einfach durchrechnen lassen und bewerten.

 

Eigentlich selten kompliziert.

 

VG, Franz

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Hallo Franz

 

Danke für die Erklärung. Wusste nicht dass MS Partner O365 selber hosten dürfen.

 

Wenn Firma-A dies Firma-B verrechnen würde wäre es Hosting und müsste mit SPLA Lizenzen abgerechnet werden.

Wenn Firma-B eigene CAL's hätte und auf Server der Firma-A zugreifen würde wäre dies nicht compliant. Oder?

 

..kompliziert ist gar kein Ausdruck;)

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Hi Jaron,

 

ja, dann müsste Firma-A SPLA-Partner von MS werden.
Da komerzielles Hosting mit den eigenen Volumenlizenzen nicht erlaubt ist.

 

Eigene CALs bei Firma-B reichen nicht, da man nur damit auf eigene SVR zugreifen darf.

Wäre also nicht compliant.

 

Es ist nicht komplizierter geworden, die einfachen Dinge sind nur weniger geworden ...

 

VG, Franz

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  • 3 Monate später...

wenn Firma-A alles macht und zahlt und Firma-B dies einfach nutzt und nicht zahlt,

dann ist das lizenzrechtlich sauber, da alles lizenziert ist.

Und Firma-B muss nicht unbedingt "zum Wohle" der Firma-A arbeiten :)

Hallo Franz,

 

ich recherchiere grad zu einem ähnlichen Problem, daher grabe ich diesen Fred mal aus. Ich halte deine Einschätzung mindestens für fragwürdig...

  1. Wenn Firma-A einen Volumenvertrag mit MSFT hat, wird hier klar geregelt, dass die von Firma-A gekauften Lizenzen nur für Tochter-/Schwesterfirmen genutzt werden dürfen, die zu >50% im Besitz von Firma-A sind. Dies ist im Beispiel nicht der Fall.

     

  2. Selbst wenn man (1) ignoriert, dürfte der Wirtschaftsprüfer von Firma-A bei der nächsten Prüfung dies nicht akzeptieren, da Firma-A keine Dienstleistungen (hier: IT-Infrastruktur) für Firma-B durchführen darf, ohne dass dafür eine Verrechnung stattfindet.

Grüße

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Hallo,
 

ja der Fall ist nicht einfach.
Da kein "kommerzielles Hosting" statt findet, greift das Verbot aus dem Volumenvertrag nicht.
Für die Server-Zugriffe einen External-Connect zu lizenzieren greift auch nicht, da Firma-B "vor-Ort" ist.

 

Der Server-Betreiber (Firma-A) muss aber die ausreichende und legale Zugriffs-Lizenzierung gewährleisten,
also schafft er dieses nur via CALs oder Prozessor-/CORE-Lizenzierung uas z.B. seinem Volumenvertrag.

 

Beispiel: Ein Unternehmen-A beauftragt einen Dienstleister mit 5 Personen vor Ort zur Dienstleistung.
Diese 5 Personen arbeiten (mit eigenen Notebooks) in dem Unternehmens-Netzwerk mit eigens angelegten Accounts.
Die Zugriffe und die Applikations-Programme muss das Unternehmen-A bereitstellen ...
Eine weitere Möglichkeit wäre noch, dass dem Dienstleister Notebooks vom Unternehmen-A zur Verfügung gestellt wird.
(Was aber manchmal einfach nicht geht, da der Dienstleister eigene Sonder-Entwicklungs-Software für die Dienstleistung benötigt,
die Unternehmen-A aber nicht kaufen will oder sogar darf (unverkäuflich oder so ...)

 

VG, Franz

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MS hat ja auch einen Handlungsspielraum. Sind ja ihre Produkte. In erster Linie wollen sie Lizenzen verkaufen und das möglichst viele Ihre Produkte einsetzen und nicht Kunden schikanieren. Man konnte und kann MS viel unterstellen, aber dass sie bei sowas aktiv werden halte ich schon für sehr fraglich. Kann nicht wirklich in Ihrem Interesse liegen.

 

MS interessiert es dagegen sehr viel mehr wenn das Geschäftsmodell einer Firma eben in solchem Hosting besteht. Genau das werden Sie mit den Bedingungen eben auch vermeiden wollen. Das ganze für die kleine Firmen komplett umzuschreiben und erst noch in jeder möglichen Variante, dürfte extrem schwierig sei und unerwünschten interpretatitionsspielraum bringen. Deshalb wird es einfacher sein, das einfach zu dulden wenn es offensichtlich ist, dass da kein professionelles Hosting als Geschäftsmodell dahinter steckt.

Klar ist, man bewegt sich in der Grauzone. Wenn MS möchte, kann es einen Strick drehen, solange sie nichts direkt davon haben ausser verärgerte Kunden dürfte die Chance aber klein sein. ;)

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Hallo,

 

da MS diese Grauzone auch nicht lösen kann ... wird eine Duldung die besser Lösung sein.
Am Ende des Tages werden ja die benötigten Lizenzen (davon gehe ich jetzt mal aus!) beschafft und MS hat sein Geld,
ob da Firma-A oder Firma-B auf der Rechnung steht, mal dahin gestellt.

 

Aber ich wäre mal auf die schriftliche Antwort (seitens MS-Lizenz-Desk) zu dieser Situation gespannt.

 

VG, Franz

 

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Du wirst keine Antwort bekommen weil sie keine verbindliche geben können, wollen und dürfen. Es macht keinen Sinn bzw. werden Sie Dir sagen das Du es nicht darfst wenn Du keine Ruhe gibst :-P

 

Da gibts noch ne Menge weiterer solcher Kram

- Frau des Chefs einer Kleinfirma nutzt den PC Ihres Mannes privat oder weit schlimmer, macht was unentgeltlich in der Buchhaltung und ist nicht angestellt. Theoretisch nicht erlaubt oder als External Connector.

- Der kleine Bengel des Chefs nutzt den Printserver von Papas Firma um seine Sachen von der Schule auszudrucken weil er ein Farblaser hat

- Die kleine Tochter speichert Ihre Daten auf dem Backupserver des Papas, weil da viel Platz und vor allem ne gescheite Infrastruktur vorhanden ist.

- Die kleine Tochter hat nen Studi-Notebook mit Windows 8 Home und Office Studi, Zugriffe auf Server nicht erlaubt. Sie druckt trotzdem.

 

Die Liste lässt sich beliebig erweitern. Wenn Chef, seine Frau und die Kinders ne CAL haben dürfte es MS einfach nur egal sein ob die auf dem PC Ihre Daten ablegen oder den Printserver nutzen. Vermutlich ist es ihnen schon egal wenn die Family keine CAL hat. Der Fairness halber kauft man eben dennoch eine.

bearbeitet von Weingeist
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