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Auswirkung von Veeam Backup Funktionen auf Microsoft Lizenzierung


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Hallo,

 

ich evaluiere gerade Veeam Backup als zukünftige Datensicherungslösung für uns und habe mir ein paar Gedanken über mögliche Auswirkungen auf die Microsoft Lizenzierung gemacht. Dabei sind mir 2 Funktionen der Software aufgefallen, die hier durchaus relevante Folgen haben können und die ich gerne abklären möchte. Man will ja alles richtig machen.

Ich versuche alles so genau wie möglich darzustellen, soweit ich es bisher verstanden habe, auch für Leute, die das Produkt nicht kennen. Es geht ja auch um die lizenzrechtliche Situation und nicht das Produkt an sich.

 

Die lizenzrechtliche Ausgangssituation ist ein Hyper-V Cluster. Alle Nodes sind lizensiert mit Windows Server 2012 R2 Datacenter. Darauf werden ausschließlich Windows Server VMs betrieben. Weitere relevante Microsoft Anwendungen in den VMs sind Exchange 2010 und SQL Server 2012. Alle Lizenzen stammen aus dem Open Value Programm und stehen unter laufender Software Assurance.

 

Funktion "SureBackup"

Die Funktion SureBackup soll die Funktionsfähigkeit (Wiederherstellbarkeit) der gesicherten VMs überprüfen. Dazu wird die gesicherte VM nach dem Backup direkt aus diesem heraus in einer Sandbox-Umgebung hochgefahren und verschiedene Tests (Ping, Skripte, etc.) gegen diese ausgeführt. Gibt es dabei keine Probleme gilt das Backup als erfolgreich. Die VM wird wieder beendet. Das ganze erfolgt automatisch und existiert nach jedem Backup nur kurzzeitig.

 

Ich halte das für lizenzrechtlich relevant, da ja für eine kurze Zeit ein Klon der produktiven VM incl. darin befindlicher Anwendungen läuft. Dies muss meiner Meinung nach auch durch Lizenzen abgedeckt sein.

 

Nach meiner Recherche im Veeam-Userforum wird die Ansicht vertreten, dass diese Funktionalität durch das SA-Recht "Servers - Disaster Recovery Rights" abgedeckt wird. Soweit ich die PUR verstehe, könnte dies durch die Aussage "The backup instance can run only during the following exception periods: - For brief periods of disaster recovery testing within one week every 90 days" wirklich abgedeckt sein. Allerdings müsste die Sandbox-Umgebung auf einem extra Hyper-V Server liegen, denn "The OSE on the disaster recovery server may not be in the same cluster as the production Server." Dieser extra Hyper-V Server muss aber keine Datacenter Edition sein, da die Sandbox VMs die darauf kurzzeitig laufen ja eben nicht lizenziert werden müssen.

 

Sind meine Einschätzungen hier korrekt?

 

Funktion "Virtual Lab"

Die Funktion Virtual Lab erlaubt es ein virtuelles Labor in einer Sandbox-Umgebung zu erzeugen, und darin dann verschiedene VMs direkt aus dem Backup heraus zu starten. Mit diesen kann man dann "spielen", also zum Beispiel die Installation eines Patches testen, eine Migration durchspielen oder alles andere, was man nicht ohne vorherigen Test direkt in der Produktivumgebung durchführen will. Nach erfolgtem Test, kann man das ganze Lab wieder verwerfen.

Im Gegensatz zur o.g. Funktion SureBackup erfolgt hier alles manuell. Die Sandbox-Umgebung besteht tendenziell länger und auch nicht allein für den Nachweis eines erfolgreichen Recoverys.

 

Diese Funktion dürfte wohl nicht mehr durch das Disaster Recovery SA-Recht abgedeckt sein. Ehrlich gesagt, fällt mir gar kein Recht ein, eine solche Situation abzudecken, außer alle potentiellen Anwendungen (OS, SQL, Exchange) doppelt zu lizenzieren. Aber wer will das schon realistisch?

 

Das Einzige, dass mir eingefallen ist, ist wohl eher spekulativ: Wenn der einzige Nutzer der Virtual Lab Funktion über ein MSDN-Abo verfügt, hat er ja für alle möglichen Microsoft Anwendungen ein Testing-Recht. Allerdings bezweifle ich, dass sich dieses Recht auf die geklonten produktiv VMs übertragen lässt. Das gilt wohl nur für die Bits und Lizenzen, die ich im MSDN-Portal downloaden kann, oder?

 

Ist also die Virtual Lab Funktion theoretisch funktional und nutzbar, aber lizenzrechtlich kaum abdeckbar? Hier interessiert mich echt die Meinung der Lizenzprofis.

 

 

Ich danke für Eure Unterstützung.

 

Grüße

Stephan

 

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Hallo Daniel,
 
danke für die Antwort. Ich habe die PUR in deutsch und englisch jetzt mehrfach durchgelesen. Mein Verständnis wird aber nur begrenzt klarer. Deshalb meine Fragen, mit der Bitte um Kommentare. Zitate jeweils aus den PUR.

 

Für jede Instanz von berechtigter Serversoftware, die Sie in einer physischen oder virtuellen OSE auf einem lizenzierten Server ausführen, sind Sie berechtigt, vorübergehend eine Sicherungsinstanz in einer physischen oder virtuellen OSE auf einem Server auszuführen, der für die Wiederherstellung bei Notfällen bestimmt ist.

 

Der Betriebssystemumgebung des Servers für die Wiederherstellung bei Notfällen kann nur während der folgenden Ausnahmezeiträume ausgeführt werden:
· für kurze Zeit während des Wiederherstellungstests bei Notfällen innerhalb einer Woche alle 90 Tage

 

Ok. Ich darf also mit Einschränkungen zusätzlich zur produktiven Instanz eine Sicherungsinstanz betreiben.

Meine Frage: Ist mit "Betriebssystemumgebung des Servers für die Wiederherstellung" in einem Hyper-V Szenario die gesicherte VM gemeint oder der Host, auf dem diese kurzzeitig betrieben wird, gemeint? Oder darf ich das selbst bestimmen?

 

 

Der Server für die Wiederherstellung bei Notfällen darf nur zu folgenden Zwecken verwendet werden:
· Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware wie z. B. Hyper-V,
· Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten,

...

 

Das impliziert ja, dass es sich um ein physikalisches Gerät, also den Host selbst handelt. Das würde nach meiner Interpretation bedeuten:

  • Ich habe einen Hyper-V Host, der getrennt vom Produktivsystem ist
  • Diesen darf ich kurzzeitig alle 90 Tage hochfahren und darauf die Wiederherstellung der gesicherten VMs testen
  • Danach muss ich den Host wieder herunterfahren
  • Weder für den Host, noch die gesicherten VMs benötige ich zusätzliche Lizenzen.

Dieses Szenario würde die Funktion SureBackup von Veeam ausschließen, da der Hyper-V Host dafür immer laufen müsste.

 

 

Es gibt aber auch eine 2. Sicht der Dinge. Definiere ich "Betriebssystemumgebung des Servers für die Wiederherstellung" als die jeweils gesicherte VM selbst, wäre folgendes erlaubt:

  • Ich nehme einen Hyper-V Host, der getrennt vom Produktivsystem ist. Diesen lizenziere ich mit Windows Server Standard. Dann ist dieses physikalische Gerät an sich schon mal sauber und darf immer betrieben werden.
  • Auf diesem Host werden die gesicherten VM nach der Sicherung kurzfristig hochgefahren und die Wiederherstellbarkeit überprüft. Das ist pro VM jeweils im zeitlichen Rahmen (< 1 Woche in 90 Tagen)
  • Danach werden die VMs sofort wieder beendet und entfernt.
  • Für die VMs benötige ich für die kurze Zeit keine zusätzlichen Lizenzen.

Dieses Szenario würde die Funktion SureBackup von Veeam erlauben, solange der Hyper-V Host selbst korrekt lizenziert ist.

 

 

Ich weiß, dass sieht nach Wortklauberei aus, aber ich finde weder die deutschen, noch die englischen PUR sind hier so eindeutig, dass ich es ohne Nachfrage verstehe.

 

Grüße

Stephan

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