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Virtualisierungsrecht von Windows Desktop-Betriebsystemen


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Moin,

irgendwie habe ich nichts passendes gefunden. Und wir sind hier in der Firma gerade heftig am diskutieren.

Folgende Situation: Wir betreiben mehrere Windows XP und 1. Windows 7 als VM. Diese VM arbeiten als reine Dienstmaschinen (z.B. für Importrechner UPS-Versandinformationen, DMS-Importrechner für Speditions- und Zollbelege, Datenkonverter, usw.).

Wichtig: Es ist kein Benutzer an diesen VM's angemeldet um irgendwie damit zu arbeiten!

 

Dürfen wir diese XP und Windows 7 nun virtuell betreiben oder benötigen wir zur Virtualisierung von Desktop-OS zwingend VDA/VDI Lizenzen? Wen ja, kann mir jemand mal genau den entsprechenden Auszug aus den Lizenzbedingungen als Link schicken?

In den Unterlagen, die wir hier bisher angesehen haben wird immer nur darauf hingewiesen, dass zur virtuellen Bereitstellung eines Desktops eine entsprechende Lizenzierung erforderlich ist. Aber wir stellen ja gar keinem User einen virtuellen Desktop zur Verfügung.

 

Gruß

Dirk

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Moin Dirk,

 

Grundsätzlich müsst Ihr die zur Lizenz gehörige EULA einsehen.

 

Ich habe hier die EULA für WIN-XP Pro und da darf man die Lizenz nicht in einer vOSE betreiben,
man bräuchte dann das Abo.

Die mir vorliegende EULA für WIN-7-Pro erlaubt, die Lizenz in entweder der pOSE oder in der vOSE zu betreiben.

hier wäre also kein zusätzliches Abo fällig. 

 

Weiter: Das OS wird ausschließlich per Device lizenziert, also keine User-Lizenzierung.

 

VG, Franz

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Moin,


konkret handelt es sich bei dem VM's um ehemalige Blech-PC's, die seinerzeit virtualisiert wurden (OEM Lizenzen). Es sind auch genügend gekaufte Lizenzen im Unternehmen vorhanden (Boxen mit Datenträger/Lizenzaufklebern).


Auf den VM's laufen teileweise Dienste, die uns von den jeweiligen Dienstleistern zur Verfügung gestellt wurden (z.B. UPS, PPS-Anbieter, usw.) als auch Eigenprogrammierungen (VBS, Batch), die per Taskplaner in bestimmten Zeitabständen gestartet werden und z.B. per FTP Daten abgreifen und automatisch verarbeiten.


 


Gruß


Dirk


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Wenn wir uns jetzt für die virtualisierten Desktop-OS eine entsprechende Anzahl MS Open Lizenzen Windows 8/8.1 kaufen dürfen wir dann die Maschinen virtuell betreiben?

Volumenlizenzen dürfen virtualisiert werden.

 

Gilt das Downgrade-Recht dann auch auf die bereits installierten OEM XP-Maschinen?

Nein das gilt für das lizenzierte Produkt. Da du dieses downgraden darfst kannst du damit auch ein virtualisiertes XP betreiben.

 

Aber was hältst du von dem Hinweis von Norbert?

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Wärs nicht einfacher, die VMs einfach als Server-OS aufzusetzen?

 

Moin,

klar das könnte man machen.

Wäre nur eben eine Menge Arbeit und mögliche Fehlerquellen, was wir uns natürlich ersparen wollen. Läuft ja Alles!

 

Gruß

Dirk

Nein das gilt für das lizenzierte Produkt. Da du dieses downgraden darfst kannst du damit auch ein virtualisiertes XP betreiben.

 

Moin,

ich habe dazu jetzt aber eine Aussage von einem MS Lizenzspezi, dass sich das aber nur auf ein XP oder Windows 7 aus einer Open-Installation bezieht (Lizenz und Datenträger). Lt. dieser Aussage kann damit eine bereits installierte OEM nicht nachträglich zu einer Open-Installation upgraden. Wir hätten dann zwar die Lizenzen, die bestehenden System wären aber rechtlich weiterhin unlizenziert!

Das heißt bei einer Neuinstallation mit der Open-Lizenz wäre Alles in Ordnung, bei bestehenden Systemen nutzt das nichts!

Ist diese Aussage richtig?

 

Gruß

Dirk

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klar das könnte man machen.

Wäre nur eben eine Menge Arbeit und mögliche Fehlerquellen, was wir uns natürlich ersparen wollen. Läuft ja Alles!

 

Hast Du denn den Zeitaufwand, den Du hier und in der Firma jetzt gerade betreibst, auch einfliessen lassen?

Bei einem Umzug auf ein Server-OS kann auch gleich die passende Dokumentation dazu ge- und überprüft werden. Notfalls anpassen. Hat also auch etwas gutes, so ein Umzug. ;)

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ich habe dazu jetzt aber eine Aussage von einem MS Lizenzspezi, dass sich das aber nur auf ein XP oder Windows 7 aus einer Open-Installation bezieht (Lizenz und Datenträger). Lt. dieser Aussage kann damit eine bereits installierte OEM nicht nachträglich zu einer Open-Installation upgraden. Wir hätten dann zwar die Lizenzen, die bestehenden System wären aber rechtlich weiterhin unlizenziert!

Das heißt bei einer Neuinstallation mit der Open-Lizenz wäre Alles in Ordnung, bei bestehenden Systemen nutzt das nichts!

Ist diese Aussage richtig?

Wo genau habe ich etwas anderes gesagt?

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Wenn Du OEM-Lizenzen virtualisiert hast, dann stell doch hier mal die EULAs/MSLTs der lizenzierten Versionen rein. Dann können wir da reinschauen, welche Bedingungen für Dich gelten im Hinblick auf die Virtualisierung.

 

Kannst Du nachweisen, wer sich von welchen Geräten remote an den VMs angemeldet hat? Sollte in den OEM-EULAs/MSLTs der virtuelle Betrieb enthalten sein, dann ist da auch geregelt, wer sich remote mit der vOSE verbinden darf. Das ist regelmäßig der Hauptbenutzer des lizenzierten Gerätes. Dein VM-Host gilt als ein Gerät, also kann es nur einen Hauptbenutzer geben.

 

Es sei denn, die VMs laufen auf einer Farm und werden zwischen den VM-Hosts verschoben. Dann hast Du andere Fragen zu klären.

 

Dann ist wichtig, von welchen Geräten auf die VMs zugegriffen wird. Hier sind in der Regel nur gleiche Windows-Rechner zulässig. Erfolgt der Zugriff vom iPad, Thin Client, SmartPhone, dann ist das nicht lizenziert.

 

Dafür bräuchte man aber die exakten EULAs/MSLTs der Lizenzen, die ihr da einsetzt. Dann kann man auch klären, inwieweit die als Server eingesetzt werden dürfen. Dafür muss man auch die genaue Art und Weise der Verwendung prüfen.

 

Wie andere schon schriebdn: Dafür verwendet man normalerweise Server-Betriebssysteme. Da ist das dann viel einfacher.

 

Ob Du die OEM-Versionen vom lizenzierten Desktop auf den Server übertragen darfst, wäre auch noch so eine Frage, die Du mit Deinen Lizenzbestimmungen klären kannst.

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  • 2 Wochen später...

Moin Daniel,

ich habe mal die EULA's der verwendeten OEM-Versionen rausgesucht.

(im Anhang)

 

Irgendwie finde ich da jetzt nichts, was den Einsatz als VM verbietet...

 

Bei der Windows 7 EULA habe ich folgende Dinge gefunden für den Bereich Virtualisierung interessant sein dürften:

"Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert. Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet."

 

"Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden. Bei der Verwendung in einer virtualisierten Umgebung ist Inhalt, der durch Technologie zur Verwaltung digitaler Rechte, BitLocker oder eine Technologie zur Verschlüsselung ganzer Volumes auf Festplattenlaufwerken geschützt ist, möglicherweise nicht so sicher wie geschützter Inhalt, der sich nicht in einer virtualisierten Umgebung befindet. Sie müssen alle inländischen und internationalen Gesetze einhalten, die für solchen geschützten Inhalt gelten."

 

Tja,

das macht mich nun auch nicht wirklich schlauer!?

 

Gruß

Dirk

EULA.TXT

bearbeitet von monstermania
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Häng mal die EULA als Datei an Dein Posting ran und nimm das Komplettzitat raus. So ist der Thread kaum zu lesen. Was ist mit den anderen Fragen von mir? Ich highlighte mal einen Abschnitt aus der EULA:

 

1.4 Geräteverbindungen. Sie dürfen den Anschluss von maximal zehn (10) Computern oder elektronischen Geräten (jeweils ein "Gerät") an den COMPUTER ermöglichen, um einen oder mehrere der folgenden Dienste der SOFTWARE zu verwenden: Dateidienste, Druckdienste, Internetinformationsdienste, gemeinsame Nutzung der Internetverbindung und Telefoniedienste. In dem Maximum von zehn Verbindungen sind auch indirekte Verbindungen durch "Multiplexing"-Software oder -Hardware oder durch andere Software oder Hardware enthalten, die Verbindungen in einem Pool verwaltet oder zusammenfasst. Dieses Maximum von zehn Verbindungen betrifft keine anderweitige Verwendung der SOFTWARE, z. B. das Synchronisieren von Daten zwischen einem Gerät und dem COMPUTER, vorausgesetzt, dass jeweils nur ein Nutzer die SOFTWARE verwendet, darauf zugreift, sie anzeigt oder ausführt. Dieser Abschnitt 1.4 gewährt Ihnen keine Rechte zum Zugriff auf eine COMPUTER-Sitzung von einem beliebigen Gerät aus. Eine "Sitzung" bedeutet eine Verwendung der SOFTWARE, die Funktionalität ähnlich der einem Endbenutzer zur Verfügung stehenden aktiviert, der mit dem COMPUTER über eine Kombination von Eingabe-, Ausgabe- und Anzeigeperipheriegeräten interagiert.

 

Wie passt das zu Eurer Nutzung?

bearbeitet von Daniel -MSFT-
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Moin Daniel,

die anderen Frage wurde ja bereits größtenteils im Fred beantwortet...

1. Niemand meldet sich an den virtuellen WS an um damit zu arbeiten. Höchstens als Admin meldet sich mal jemand an, um zu prüfen wenn was nicht läuft...

2. 

- Eine WS holt Produktionsdaten von Dreh- und Fräßmaschinen über ein Serial-Bluetooth-Interface ab und importiert diese Daten in ein PPS-System.

- Eine WS liest per Formularerkennungssoftware aus in einem in Importverzeichnis bereitgestellten PDF's Indexdaten aus und stellt anschließend Importdateien für ein Archivsystem in einem Exportverzeichnis zur Verfügung. 

- Eine WS holt von UPS bereitgestellte Versandinformationen ab und importiert die Daten in eine SQL-Datenbank auf unserem SQL Server.

- Auf der Windows 7 VM läuft die Datenbank der UPS-Versandsoftware. Auf die Datenbank greifen nur die 3 User zu, die UPS lokal auf dem Rechner haben.

 

Gruß

Dirk

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