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Win7-Lizensierung im VMView-Umfeld


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Ein (noch) fröhliches "Moin" liebe Board-Gemeinde :)

 

Ich hab da ein Problem, bei dem weder meine bisherige Internetrecherche noch 2 unterschiedliche Systemhäuser weiterhelfen konnte, da es überall unterschiedlich interpretierbare Meinungen gibt, leider eben auch bei den Systemhäusern...

 

Zunächst vielleicht kurz zu unserem technischen Aufbau:

 

Auf 2 ESXi sollen Windows 7-VMs laufen. Im Moment sind wir noch bei der Migration, am Ende sollen es max. 80 VMs (dann mit 1-2 weiteren ESXi) werden.

 

Für die 80 VMs besitzen wir 80 Windows 7 Professional-Lizenzen in einem Open Licence Vertrag.

 

An den Arbeitsplätzen werden Igel-Clients stehen, welche über den VMView-Server per PCoIP auf die VMs zugreifen.

 

Nun ist die Frage... reichen die 80 Win7 Pro-Lizenzen aus, oder müssen wir für den Zugriff von den Igeln auch noch VDA-Lizenzen kaufen?

 

Jede VM ist einem festen User zugewiesen und im Lizenzvertrag von Win 7 Pro steht ja "eigentlich" drin, dass der Remotezugriff durch den Hauptnutzer von allen Geräten aus lizensiert sei... Auf den Virtualisierungsseiten von MS steht aber überall was von der VDA-Lizensierung, wobei hier wiederum nie die Lizensierung der VMs selbst angesprochen wird...

 

Vielleicht kann hier ja jemand ein klein wenig Licht ins Dunkel bringen, das wäre echt super! :)

 

Vielen Dank schonmal im voraus für das Lesen...

 

Daniel

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Ersteinmal vielen Dank für die schnelle Antwort!

 

Wenn ich das jetzt mal richtig interpretiere - auf die Lizenzen für die VMs an sich wird ja wieder nicht eingegangen - berechtigen mich die VDA-Lizenzen also für den Zugriff auf 1-4 VMs, wobei ich die Windows-Versionen in den eigentlichen VMs selbst nicht nochmal extra lizensieren muss?

 

In meinem Szenario bräuchte ich also die 80 VDAs, meine 80x Win7 Pro wären aber komplett "frei", um sie z.B. noch auf Notebooks oder ähnlichem zu installieren?

 

Sorry für die Nachfrage, aber die Lizenzen wurden ausschließlich für den erwähnten Gebrauch gekauft (nach Beratung durch unser Systemhaus!) und würden nun weitestgehend brach liegen...

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Moin,

 

[EDIT]wenn ich das folgende Dokument richtig interpretiere, benötigst du in deinem Szenario pro Thin Client nur die VDA-Lizenz, und das OS in der VM ist dann bereits lizenziert.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=vda%20license%20site%3Amicrosoft.com&source=web&cd=1&ved=0CC4QFjAA&url=http%3A%2F%2Fdownload.microsoft.com%2Fdownload%2FC%2F6%2F7%2FC673E444-6DDD-40B8-B29F-625354F2A8F7%2FLicensing_Windows_for_Virtual_Desktops_Whitepaper.pdf&ei=AiOET7nuFqOC4gSaquH8Bw&usg=AFQjCNFVSHX_5GZICVF8-ceOdEdNasKWFg

 

Mangels eigener Erfahrung kann ich mich dafür aber nicht verbürgen - bislang sind die Kunden, mit denen ich über VDI gesprochen habe, von solchen Vorhaben angesichts des Kosten-/Nutzenverhältnisses wieder abgewichen.

 

In sofern solltest du warten, bis sich noch ein Lizenzspezi dazu meldet.

 

Gruß, Nuls

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Hi,

 

schade,

dass die Beratung des Microsoft-Partners euer Vorhaben nicht berücksichtigt hatte.

 

Die richtige/passende Empfehlung wäre gewesen:

WIN-7-Upgrade +SA aus dem OPEN

Da in der SA ja die VDA-Nutzung (so wie von euch gewünscht) beinhaltet gewesen wäre.

Nun, keine SA mehr möglich, da ja ohne SA der Upgrade gekauft wurde, benötigt Ihr die VDA-Lizenz.

 

Kosten > ca. 50€ pro Jahr für die SA, jetzt für die VDA ca. 100€ pro Jahr.

 

Die beste(und kostengünstigste) Empfehlung wäre aber gewesen:

WIN-7-Systembuilder (ca.110€ einmalig, das Boxprodukt darf auf einen neuen, nachfolgenden PC übertragen werden) + die SA aus dem OPEN

… ROI rechnet sich einfach und beeindruckend schnell.

 

Sogar ein OS-SB-Neukauf+ SA würde sich vs. VDA schon nach gut 2 Jahren rechnen und hätte Vorteile (z.B. Bitlocker, falls Bedarf)

 

… Eine gute Beratung kostet vielleicht Geld,

kann aber insgesamt schnell günstiger werden :)

 

VG, Franz

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Nochmals vielen Dank für die Antworten! Wir nehmen Kontakt mit unserem Systemhaus auf... und werden mal schauen was die uns als Entschuldigung "anbieten"... ;)

 

Inzwischen hab ich auch ein FAQ-Dokument von MS selbst gefunden. Demnach erlauben sowohl SA als auch VDA bis zu 4 virtuelle Betriebssysteme, deren Lizensierung bereits abgedeckt sind... Die Win7-Lizenzen könnten wir ebenfalls nutzen, aber nur, wenn wir sie als VM UND auf dem Client in der gleichen Version einsetzen, was bei Igeln natürlich eher nicht möglich ist, lediglich bei der Hand voll Notebook-User, die per VMView Client auf eine VM zugreifen...

 

Danke nochmal für die vielen Hinweise, ich hoffe, dass wir das irgendwie noch geregelt bekommen, denn bisher waren wir mit der Zusammenarbeit mit unserem Partner immer sehr zufrieden...

 

Dank und Gruß,

 

Daniel

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Moin,

 

1. eine VDA benötigt einen mit WINDOWS sauber lizenzierten PC,

dann darf man dieses VDA-Abo(monatlich) aus einem Volumenvertrag hinzu kaufen.

 

2. eine SA benötigt auch das OS, hat aber einen wichtigen Zeitfaktor, erlaubt ist nur:

... Kauf als >

a. OS-Upgrade inkl.SA als Paket-Lizenz,

 

b. OS-Lizenz als OEM/FPP/SB Boxprodukt,

dann innerhalb von 90-Tagen ab Kaufdatum der Box darf die SA aus einem Volumenvertrag hinzugekauft werden

 

SA hinzufügen geht dann auch nur via OPEN/SELECT, nicht EA!

 

VG,

Franz

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Moin,

 

also noch mal der Reihe nach ...

 

In dem gegebenen Szenario (1) heißt das: Ich kaufe (bzw. habe bereits) eine Lizenz Windows 7 und installiere damit die VM auf dem VDI-Server. Dann kaufe ich VDA und greife damit von dem Thin Client zu.

 

Also: Ich brauche sowohl eine Windows-7-Lizenz als auch zusätzlich die VDA-Lizenz.

 

Im "besseren" Szenario (2): Ich kaufe Windows 7 plus SA und installiere damit die VM. Nun darf ich von einem Thin Client aus zugreifen, für den ich keine eigene Lizenz brauche.

 

Hier brauche ich also eine Windows-7-Lizenz plus SA. Die Windows-7-Lizenz ist in diesem Fall der VM zugewiesen, nicht dem zugreifenden Client.

 

So richtig?

 

Nun noch ein drittes Szenario (der Vollständigkeit halber): Ich habe einen Fat Client mit Windows 7 inkl. SA (also Win7 Enterprise). Jetzt will ich von dort auf eine VM in meiner VDI zugreifen, die auch mit Windows 7 installiert ist. Brauche ich hier jetzt für die VM eine zusätzliche Lizenz für Windows 7? Und wenn ja: Muss die auch SA haben? Das hieße dann: Zweimal Windows 7 und zweimal SA ... oder wie ist es hier?

 

Danke, Nils

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Die benötigte Lizenz hängt vom zugreifenden Gerät ab. Zwei Szenarien:

 

- Thinclient benötigt immer eine VDA da er nicht "eligible" für Software Assurance ist. Zu dem Thema hatten wir schon mal einen Thread, und nein ich kenne diese Aussage nicht aus den PURs, Product List o.ä. Diese Aussage findet sich aber bei allg. anerkannten Experten zum VDI Thema und bei MS auf der Homepage selbst. Google > Thinclient eligible Software Assurance

 

- Gerät wie PC, Notebook das unter SA steht benötigt nichts weiteres als diese SA. Die SA bringt das Recht mit, von diesem Gerät auf bis zu vier (?) Instanzen einer virtuellen Instanz zuzugreifen.

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Hi,

 

@Nils: Danke für Dein „Hinterfragen“!

 

Fakten, bzw. Korrekturen:

 

1. Eine VDA-ABO-Lizenz benötigt keine zu Grunde liegende WIN-OS! Nutzt man nur die VMs auf dem Server, könnte/dürfte man sogar ein „nacktes-Device“ mit einer VDA-Lizenz lizenzieren und nutzen!

 

2.Kostensicht:

VDA kostet p.a. ca. 100€.

OEM-OS(ca.100€)+ SA>p.a. ca.50€.

SB-OS(ca.100€)+SA>p.a. ca.50€

(Vorteil SB vs. OEM>beim Austausch-PC wiederverwendbar!)

 

Numerisch wird die VDA nach 2 Jahren teurer als die 2 anderen.

 

@Nils:

1.Wenn der zugreifende PC keine Chance mehr auf SA hat, dann geht nur noch VDA(oder alternativ >SB-OS-Neukauf und dazu SA),

um von diesem Device auf die VM zuzugreifen. Laut PURs/Productlist benötigst Du eigentlich kein OS mehr auf dem Device, Du hast ja die VDA, aber wenn Du auf dem Device lokal in der physischen-OSE weiterhin WIN nutzen willst/musst, dann brauchst Du die OS-Lizenz wiederum.

 

2.Die WIN-7-Lizenz ist nicht der VM zugeordnet! Sie ist dem Device zugeordnet. Die SA erlaubt Dir nur den Zugriff auf die VMs.

 

3. WIN-7 inkl. SA erlaubt Dir die lokale Nutzung, als auch die VM-Nutzung!

Keine weiteren Lizenzen oder SA oder VDA von Nöten.

 

VDA beinhaltet auch das Downgrade-Recht!

Endet SA oder VDA, enden auch diese VM-Rechte!

 

VG, Franz

 

Quellnachweis, Erklärungen und Hinweise:

 

Laut Productlist 04-2012, Seite-84:

Windows VDA ist für Kunden mit aktiver SA für das Windows Desktop-OS und Kunden mit Lizenzen für Win-Intune, sowie als separate Abonnementlizenz verfügbar. Die Abonnementlizenz für VDA wird Kunden zum Kauf angeboten, die Windows mithilfe von Thin Client-Geräten (normalerweise bei einem eingebetteten OS vorinstalliert) bereitstellen möchten.

Die VDA-Abonnementlizenz berechtigt die Kunden, die neueste Version des Windows Desktop-OS, das während ihrer Abonnement-Laufzeit zur Verfügung gestellt wurde, auszuführen.

 

Meine Meinung:

Ein „eingebettetes OS“ gilt bei MS ja nicht als „Upgrade-fähiges WIN-OS“, also als „qualifizierendes-OS“, das sind ja nur Vollversionen von z.B. 98SE bis hoch zu WIN-7-Pro. Ergo > kann das „eingebettetes OS“ auch ein fremdes-OS sein, bzw. sogar gar keins!

 

Laut dann den PURs 04-2012, Seite-143/144:

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen im Abschnitt „Desktop-Betriebssysteme“ und diesem Abschnitt haben diese Lizenzbestimmungen Vorrang.

 

Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, dürfen Sie gleichzeitig entweder:

vom lizenzierten Gerät remote auf eine Instanz der S/W zugreifen, die in einer physischen OSE auf einem Ihrer Server (z. B. in Ihrem RZ) ausgeführt wird,

oder

vom lizenzierten Gerät remote auf bis zu vier Instanzen der S/W zugreifen, die in virtuellen OSEs (nur eine Instanz pro virtuelle OSE) auf Ihren Servern (z.B. auf bis zu vier verschiedenen Servern in Ihrem RZ) ausgeführt werden.

 

Für Windows VDA-lizenzierte Geräte, denen eine Windows 7 Pro-Lizenz zugewiesen wurde, sind Sie berechtigt, jeweils eine oder mehrere erlaubte Instanzen der S/W in virtuellen OSEs (nur eine Instanz pro virtuelle OSE) auf dem lizenzierten Gerät auszuführen.

 

Sie sind nicht berechtigt, die S/W in der physischen OSE auf dem lizenzierten Gerät unter einer Windows VDA-Lizenz auszuführen.

 

ROAMING-NUTZUNGSRECHTE

von einem berechtigenden Drittgerät jeweils remote auf eine oder mehrere der erlaubten Instanzen zuzugreifen, die auf Ihren Servern (z. B. in Ihrem RZ) ausgeführt werden,

und jeweils eine Instanz der S/W in einer virtuellen OSE auf einem berechtigenden Drittgerät auszuführen.

Wenn sich der Hauptnutzer auf Ihrem Betriebsgelände oder dem Ihrer verbundenen Unternehmen befindet, sind Roaming-Nutzungsrechte nicht anwendbar.

Sie sind nicht berechtigt, die S/W in der physischen OSE auf dem berechtigenden Drittgerät unter den Roaming-Nutzungsrechten auszuführen.

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  • 2 Wochen später...

Jetzt muss ich doch nochmal einhaken, da in diesem Thread schon häufiger erwähnt wurde, dass man Systembuilder Lizenzen nach der ersten Zuweisung wieder neuzuweisen kann...

 

Systembuilder Lizenzen verhalten sich nach der Zuweisung wie OEM-Lizenzen und sind damit an das Gerät - genauer, an das Motherboard - gebunden.

 

Eine Neuzuweisung eine Windows Lizenz ist lediglich bei den FPP Produkten möglich!

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