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Lizenzierung von Rack-PC's ändern


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-> Es handelt sich um einen abgesetzen Bildschirm/Tastatur, jedoch nicht um einen Client des Rechners. -> Nur eine Lizenz.

 

Interessante Theorie...

 

Bin schon gespannt darauf wie du den Jungs von der Lizenzprüfung erklären wisst dass dein Thin Client nur ein abgesetzter Bildschirm mit Tastatur ist.

 

Wenn du so etwas denkst solltest du auch gleich mal darüber nachdenken ob IT der richtige Job für dich ist ..

 

Oder will MS mir jetzt auch noch vorschreiben, dass ich den PC auf den Tisch und nicht mehr unter den Tisch stellen darf.

 

Das Monitorkabel nicht länger als 1,5m sein darf, und beim Verwenden der Lautsprecher bitte nur so laut ist, dass man es in einem anderen Raum nicht mehr hört?

 

Wie kommst du darauf dass sie das machen?

 

Ich darf dich bitten nicht länger solchen Nonsense zu verzapfen sondern wenn dann nur konstruktiv zur Diskussion beizutragen.

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Ob fair oder nicht so sind die Regeln (welche ich im Übrigen schon fair finde denn wenn tatsächlich nur ein und dieselbe Person den Rechner fernsteuert ist eben keine zusätzliche Lizenz notwendig) und wenn sie dir nicht gefallen ist die Lösung halt nichts für dich...
Nicht falsch verstehen, ich finde es nicht fair wenn ein superlanges Bildschirmkabel nicht als Remote gilt, ein KVM-Extender ebenfalls nicht, ein PCoIP-Gerät aber schon. Alle machen exakt das gleiche, PC weg vom Arbeitsplatz bei gleichzeitiger Verunmöglichung von lokalem Arbeiten.

 

Wenn technisch nur ein User gleichzeitig eine Maschine Remote von irgendwo bedienen kann finde ichs seltsam dafür mehr bezahlen zu müssen obwohl auch ein Notebook eine Mobile Konsole ist aber trotzem nicht mehr kostet. Du findest das OK, ich nicht. Beides subjektive Meinungen. Beides völlig egal, was zählt sind die Regeln, die sind, wenn eine Remotesituation vorhanden ist, klar. MS könnte das egal sein, ist es aber nicht, weil sie von den grossen Hersteller Kohle bekommen (direkt od. indirekt), verkaufen die weniger PC's, sind die unglücklich. Fehlt diese Kohle, muss sie anders reinkommen weil sonst finanziell uninteressant. Generell verbieten ist nix, da sonst technisch gegenüber möglichen Konkurrenten im Hintertreffen. Soweit logisch. :D

 

Nicht so klar - wie Du zu vermitteln versuchst - ist wann eine Remotesituation überhaupt gegeben ist und Deine Erläuterungen zum tragen kommen. Daher ist meine Frage nicht das Wie und Was sondern das Wann. Oder genauer, wann ist ein Lizenprüfer auf Anweisung von MS 'kulant' und anerkennt heute eine Nicht-Remote-Situation. Weil grundsätzlich ist streng rechtlich heute alles Remote was nicht unmittelbar neben dem PC ist.

 

1. Sobald ein PC nicht mehr im gleichen Raum wie der Bildschirm steht

2. neben einem 0815 Kabel ein Extender oder Signalverstärker für Maus, Tastatur oder Screen verwendet wird

3. nicht nur verlängert sondern auch in einem Kabel gebündelt wird (KVM, PCoIP)

4. ein PC von mehr als einer Station 'bedient' werden kann.

5. nicht die Konsole eines physischen Geräts sondern eines virtuellen Geräts verlängert wird

6. Ab einer gewissen Distanz

 

Bei 4. ist es meiner Meinung nach ableitbar. Gilt als Remote, ist mit dem Hauptbenutzer in solchen Situationen indirekt umschrieben.

 

Bei 1, 2, 3 ist das nicht klar.Gemäss Deinen bisherigen Erläuterungen - soweit ich diese verstanden habe, bitte korrigieren wenn dem nicht so ist - gilt das sicher für 3 aber nicht für 2. Beschrieben ist das aber nicht.

 

Bei 5. ist es so eine Sache, wenn man eine Konsole gemäss Variante 2 und 3 verlängern darf, dann müsste das auch für eine virtuelle Konsole gelten. Wirklich Remote von ausserhalb zugreifen dürfte ohne weiter Lizenz keiner, weil es keinen Hauptbenutzer für das Gerät gibt.

 

Da Ihr immer betont wie sehr es bei Lizenzgeschichten auf Fakten und nicht Meinungen ankommt, hätte ich eben gerne ein verbindliches Dokument welches definiert, was für Microsoft Remote bedeutet. Weil sonst ist es bei Lizenprüfer A so und bei Lizenprüfer B anders rum. Wenn MS will, ist bei heutigen EULA's alles Remote was nicht unmittelbar daneben ist. :mad: Da aber diese internen 'Richtlinien' nicht kommuniziert werden, ist das schwierig sich daran zu halten :suspect:

 

PS: Tobias hat schon recht, wenn auch polemisch ergänzt (ob das gut ist oder nicht ist subjektive Meinung). In den EULA's waren früher genau diese Dinge explizit erlaubt und direkt umschrieben. Heute ist das Wischiwaschi mit Angaben für bestimmte aber nicht alle Situationen wann welche Lizenz zusätzlich benötigt wird damit es oks ist, weil akute Gefahr von Gerätekonsolidierung und dass die Hersteller dadurch weniger bezahlen können und wollen. Nicht definiert ist was ohne zusätzliche Lizenzen erlaubt ist. ;)

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ich finde es nicht fair wenn ein superlanges Bildschirmkabel nicht als Remote gilt, ein KVM-Extender ebenfalls nicht, ein PCoIP-Gerät aber schon.

 

Woher hast du die Information dass hier unterschieden wird?

 

Wie kommst du darauf dass ein KVM Extender nicht als remote zählt?

 

Wie kommst du darauf dass all das was du da mit so vielen Worten beschrieben hast für die Frage welche Lizenzen in welcher Menge benötigt werden relevant ist?

 

Es gibt nur eine Frage die relevant ist:

 

Wird auf das Lizenzierte Gerät (welches in deinem Fall in einem Server Rack steckt) mit einem anderen gerät zugegriffen?

 

Wenn ja (wie in deinem Fall mit einem ThinClient) gelten, laut Produktnutzungsrechten, folgende Regeln:

 

REMOTEZUGRIFFSTECHNOLOGIEN

 

Sie sind wie folgt berechtigt, mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen:

 

Remotedesktop:

 

Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien von einem anderen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen.

 

Eine „Sitzung“ ist das Erlebnis der direkten oder indirekten Interaktion mit der Software über eine beliebige Kombination von Eingabe-, Ausgabe- und Anzeigeperipheriegeräten.

 

Andere Nutzer sind berechtigt, mithilfe dieser Technologien von einem beliebigen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen, wenn das Remotegerät gesondert für die Ausführung der Software lizenziert ist oder der Nutzer oder das Remotegerät über die entsprechende Remotedesktop-Lizenz (RDL) oder eine aktive Virtual Desktop Access-Abonnementlizenz verfügt.

 

Da steht nichts von langen Bildschirmkabeln, KVM Extendern oder PCoIP soweit ich das erkennen kann.

 

P.S.

 

tobiasr7 hat nicht Recht sondern nur nicht verstanden wie es funktioniert. Und wenn in den Nutzungsrechten nicht mehr steht was ohne Lizenzen erlaubt ist dann ist es einfach nicht mehr erlaubt, auch wenn du es lieber anders hättest.

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Woher hast du die Information dass hier unterschieden wird?

 

Wie kommst du darauf dass ein KVM Extender nicht als remote zählt?

Wie gesagt, ich habe das so verstanden/interpretiert aus früheren Antworten und anderen Threads. Wie auch geschrieben, sollst berichten fals dem nicht so ist. Hast Du gemacht. Fein. Danke. Wäre das also geklärt. ;)

 

Wie kommst du darauf dass all das was du da mit so vielen Worten beschrieben hast für die Frage welche Lizenzen in welcher Menge benötigt werden relevant ist?[/Quote]

Sehr wohl relevant, gilt ein PC-Erlebnis unter bestimmten Umständen nicht als Remote sondern lokal, obwohl er nicht direkt neben mir steht, benötige ich keine zusätzlichen Lizenzen.

 

Es gibt nur eine Frage die relevant ist:

Wird auf das Lizenzierte Gerät (welches in deinem Fall in einem Server Rack steckt) mit einem anderen gerät zugegriffen?[/Quote]Wenn man es genau nimmt wird immer mit einem anderen Gerät zugegriffen als dem Lizenzierten Gerät selbst wo der Aufkleber draufgebabbt ist. Es sei denn es handelt sich um eine Notebook oder Bildschirm mit integriertem PC. (Passe mich nur an mit der Wortklauberei) Habe übrigens keinen ThinClient sondern dumme Zeros. Die führen selber rein gar nichts aus, nicht wie bei einem Thin der RDP benutzt, er bündelt USB, Tastatur, Maus in ein Kabel und teilt ankommendes wieder in Screen/USB auf, weiter nichts.

 

Formuliere es gerne genauer, obwohl sämtliche Szenarien darauf abzielen:

Welche Möglichkeiten hat man hat man mit aktuellen EULA's, damit ein PC-Erlebnis lokal bleibt, die Kiste aber nicht direkt neben dem Bildschirm stehen muss (was genau genommen auch nicht erklaubt ist, da es sich nicht um das lizenzierte Gerät handelt). Genau das wollen ich und viele andere wissen.

 

Da steht nichts von langen Bildschirmkabeln, KVM Extendern oder PCoIP soweit ich das erkennen kann.[/Quote]So siehts aus, es steht nichts. Nehmen wir das einfachste Beispiel: Ist ein 20m langes Bildschirmkabel also erlaubt oder nicht? Fals nein, wie lange darf es maximal sein? Muss der PC Sichtkontakt haben oder nur im gleichen Raum stehen? Muss er im gleichen Raum stehen? Nur wenn es ohne Signalverstärker ist? Ist eine Tastatur oder Maus die über einen USB-HUB angeschlossen ist erlaubt oder nicht? Alles zusätzliche Geräte. Ist ein Bildschirm mit integriertem Signalzusammenfasser/Aufsplitter kein zusätzliches Gerät?

 

Will dich in keiner Weise anpissen, schätze wie viele andere auch Deine fachliche Kompetenz. Genau deshalb - und das wurde leider noch nicht beantwortet - möchte ich wissen, ab wann ein PC-Erlebnis nach MS-Richtlinien Remote ist bzw. was erfüllt sein muss, damit es lokal bleibt. Kannst mich als stur darstellen, aber in Lizenzfragen gibt es kein Wunschkonzert sondern nur Fakten (um es im allgemein Tenor hier zu halten). Die hätte ich gerne. :rolleyes: ;)

 

tobiasr7 hat nicht Recht sondern nur nicht verstanden wie es funktioniert. Und wenn in den Nutzungsrechten nicht mehr steht was ohne Lizenzen erlaubt ist dann ist es einfach nicht mehr erlaubt, auch wenn du es lieber anders hättest.
Sorry, Du verstehst nicht was er sagen wollte. Er wollte lediglich darauf hinweisen, dass MS seine Richtlinien immer weiter verschärft und hat dazu etwas Polemik benutzt um seinen Ärger auszudrücken. Ob mir das oder die Konsequenzen solcher Änderung gefallen oder nicht, ist hier nicht relevant und auch nicht meine Frage. Was ich davon halte, weisst Du, was Du davon hälst ich ebenfalls. Tut immer noch nichts zur Sache was erlaubt ist und was nicht. ;)

 

Beste Grüsse Weingeist - der jetzt ausgeht ;)

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Sehr wohl relevant, gilt ein PC-Erlebnis unter bestimmten Umständen nicht als Remote sondern lokal, obwohl er nicht direkt neben mir steht, benötige ich keine zusätzlichen Lizenzen.

 

Nein es ist vollkommen egal wie dein "PC-Erlebnis" ist.

 

Die einzig relevante Frage ist ob du "von einem anderen Gerät", "mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien" auf das lizenzierte Gerät zugreifst.

 

Hier die dafür relevante Passage aus den Produktnutzungsrechten zum inzwischen dritten Mal (vielleicht solltest du sie auch mal lesen bevor du wieder so seltsame Theorien entwickelst...).:

 

REMOTEZUGRIFFSTECHNOLOGIEN

 

Sie sind wie folgt berechtigt, mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen:

 

Remotedesktop:

 

Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien von einem anderen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen. Eine „Sitzung“ ist das Erlebnis der direkten oder indirekten Interaktion mit der Software über eine beliebige Kombination von Eingabe-, Ausgabe- und Anzeigeperipheriegeräten.

 

Andere Nutzer sind berechtigt, mithilfe dieser Technologien von einem beliebigen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen, wenn das Remotegerät gesondert für die Ausführung der Software lizenziert ist oder der Nutzer oder das Remotegerät über die entsprechende Remotedesktop-Lizenz (RDL) oder eine aktive Virtual Desktop Access-Abonnementlizenz verfügt.

 

Dass da dein langes Monitor uns Tastaturkabel nicht drunter fällt ist wohl klar...

 

 

Wenn man es genau nimmt wird immer mit einem anderen Gerät zugegriffen als dem Lizenzierten Gerät selbst wo der Aufkleber draufgebabbt ist. Es sei denn es handelt sich um eine Notebook oder Bildschirm mit integriertem PC. (Passe mich nur an mit der Wortklauberei)

 

Du kannst deinen Monitor gerne als "anderes Gerät" sehen, allerdings fehlt die zweite Bedingung "mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien".

 

Habe übrigens keinen ThinClient sondern dumme Zeros. Die führen selber rein gar nichts aus, nicht wie bei einem Thin der RDP benutzt, er bündelt USB, Tastatur, Maus in ein Kabel und teilt ankommendes wieder in Screen/USB auf, weiter nichts.

 

Na wie greifen sie denn dann auf das lizenzierte Gerät in deinem Rack zu? Wer ist denn der Hersteller des Zeros und wie heißt das Modell das du benutzt?

 

Welche Möglichkeiten hat man hat man mit aktuellen EULA's, damit ein PC-Erlebnis lokal bleibt, die Kiste aber nicht direkt neben dem Bildschirm stehen muss (was genau genommen auch nicht erklaubt ist, da es sich nicht um das lizenzierte Gerät handelt). Genau das wollen ich und viele andere wissen.

 

Du kannst ein Monitorkabel verlegen das lang genug ist und eine Funktatstatur benutzen welche die Entfernung überbrückt.

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Nehmen wir das einfachste Beispiel: Ist ein 20m langes Bildschirmkabel also erlaubt oder nicht?

 

Ja ist es. Warum sollte es nicht erlaubt sein?

 

Muss der PC Sichtkontakt haben oder nur im gleichen Raum stehen?

 

Muss er im gleichen Raum stehen?

 

Nur wenn es ohne Signalverstärker ist?

 

Ist eine Tastatur oder Maus die über einen USB-HUB angeschlossen ist erlaubt oder nicht?

 

Alles erlaubt ohne zusätzliche Lizenz. MS ist da echt großzügig finde ich... ;)

 

Alles zusätzliche Geräte.

 

Kannst du so sehen es fehlt aber wiederum die Bedingung: "mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien".

 

 

Ist ein Bildschirm mit integriertem Signalzusammenfasser/Aufsplitter kein zusätzliches Gerät?

 

Inzwischen kennst du die Bedingungen. Sag du mir wie du das siehst und wie es mit den Bedingungen zusammenpasst. ;)

 

Genau deshalb - und das wurde leider noch nicht beantwortet - möchte ich wissen, ab wann ein PC-Erlebnis nach MS-Richtlinien Remote ist bzw. was erfüllt sein muss, damit es lokal bleibt.

 

Hier für dich zum vierten Mal die relevanten Bedingungen laut den Produktnutzungsrechten:

 

REMOTEZUGRIFFSTECHNOLOGIEN

 

Sie sind wie folgt berechtigt, mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen:

 

Remotedesktop:

 

Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien von einem anderen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen. Eine „Sitzung“ ist das Erlebnis der direkten oder indirekten Interaktion mit der Software über eine beliebige Kombination von Eingabe-, Ausgabe- und Anzeigeperipheriegeräten.

 

Andere Nutzer sind berechtigt, mithilfe dieser Technologien von einem beliebigen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen, wenn das Remotegerät gesondert für die Ausführung der Software lizenziert ist oder der Nutzer oder das Remotegerät über die entsprechende Remotedesktop-Lizenz (RDL) oder eine aktive Virtual Desktop Access-Abonnementlizenz verfügt.

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Hi,

 

je tiefer ich mich in dieses Thema reinlese und nachdenke,

desto "nebulöser" aber dennoch "spannender" wird es.

 

Was mich nach 11 Jahren "Linzenzrecht" echt überrascht ist,

dass Microsoft keine Begriffs-Definition zu "Gerät" hat,

oder muss/darf ich davon ausgehen,

dass eine "Gerät" gleich zu setzen ist mit der Definition "qualifizierten Desktops"?

(aber diese Definition steht nur im EA-Vertrag...)

 

So wie z.B. aus den PURs zum Thema "Server":

Server ist ein physisches Hardwaresystem,

das fähig ist, Serversoftware auszuführen.

 

VG, Franz

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Es wird von MS nie eine Definition für "gerät" geben denn das würde alle zukünftigen "geräte" ausschliessen die noch kommen aber heute nicht definiert werden können.

 

Zum Beispiel hätte noch vor wenigen Jahren niemand ein Telefon als "Gerät" im Sinne von MS gesehen. Vielleicht haben wir in wenigen Jahren Hemdkragen geben in die wir reinsprechen und die mit einem Mailserver von MS kommunizieren. das wären dann wahrscheinlich auch "Geräte" im Sinne der MS Lizenzregeln.

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@Dr. Melzer: Vielen Dank für die weiteren Ergänzungen. Den Text aus der EULA kann ich sogar fast schon auswendig. Wenn ich den in allen Facetten wirklich verstanden hätte, müsste ich nicht nachfragen. ;)

 

In der Einleitung heisst es: Sie sind wie folgt berechtigt, mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen:

 

So klar ist das ja nicht, wie gesagt, faktisch wäre jeder Bildschirm ein anderes Gerät als der Computer selbst. Auch ein Qulifizierter Desktop, Kundensystem oder wie es auch immer genannt wird (je nach Lizenz, EULA, Vertrag) beinhaltet bis Dato nicht den Namen Bildschirm und Eingabegeräte. ;)

Der Bildschirm, Tastatur, Maus arbeiten aber eh mit der physischen Maschine zusammen, nicht mit dem OS. Eine PCoIP-Karte arbeitet ebenfalls auf physischer Basis mit dem PC zusammen. Also müsste der Remote-Teil schon hier für Extenders wie PCoIP nicht mehr zum Tragen kommen oder sehe ich das völlig falsch? Vor allem wenn nur ein Empfänger in Frage kommt.

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Um dein Monitor Beispiel aufzugreifen:

 

Der Monitor greift nicht auf den PC im Rack zu. Zugegriffen wird von dem Gerät an welchem der Monitor steckt. Der Zugriff könnte ja auch ohne den Monitor erfolgen wenn du das den PC an welchem der Monitor steckt blind bedienen könntest. Auch auf Maus und Tastatur könntest du verzichten wenn du das Gerät mit dem du zugreifst per Gedanken oder Stimme steuern könntest.

 

Monitor, Tastatur und Maus dienen nur um das zugreifende Gerät (den PC unterm Tisch) zu bedienen, sind aber selbst keine Geräte die zugreifen können.

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Hi,

 

ich weiß jetzt nicht, ob so was irgendwie/wann Sinn machen könnte …

 

aber wenn ich 10 Mitarbeiter an 10 Desktops sitzen habe (Tastatur, Maus, Bildschirm und PC)

würde ich ja an Lizenzen 10x WIN-7 + 10x Office benötigen …

 

Nehme ich jetzt allen 10 MA nur den PC weg, (Tastatur, Maus, Bildschirm bleiben denen) …

und setzte in ein Rack nur 1 PC ein …

und verbinde diesen Rack-PC via KVM-Switch wiederum mit den verbliebenen Mäusen, Tastaturen und Bildschirmen …

dann sollte ich doch nur noch 1x WIN-7 und 1x Office lizenzieren müssen, oder?

 

Okay, es kann nur jeweils 1 Nutzer wirklich am Rack-PC arbeiten, da ja der Switch nur eine einzige Durchleitung zum Rack-PC schaltet … die anderen könnten ja zwischenzeitlich einfach nachdenken, oder was anderes machen…

 

Habe ich das „richtig“ gedacht?

 

VG, Franz

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Monitor, Tastatur und Maus dienen nur um das zugreifende Gerät (den PC unterm Tisch) zu bedienen, sind aber selbst keine Geräte die zugreifen können.

Interessant, das kann aber mein Zero ja auch nicht. Der kann selber auch nicht zugreifen. Meine ich. :D

 

Ein paar Datenn

Hersteller der Chips: Teradici (Technologiebeschreibung)

Hersteller der Geräte: EVGA, Fujitsu, Dell, Samsung usw. nehmen alle den gleichen Chip, meist sogar die gleiche Platine.

  • Bildschirmkabel muss direkt auf die HostKarte gestöpselt werden
  • Die Hostkarte wandelt nun USB, Bildschirmsignal nach TCP/IP und schickt das über die Leitung zum Sender. USB Signale wandelt sie zurück.
  • Via Firmware kann man die MAC eines Empfänger/Sender eintragen. Verbindung ist dann automatisch, auch wenn nicht direkt verbunden. Dann 'kann' ein User gar nichts mehr tun ausser einfach den Bildschirm einschalten. Wird das weggelassen, könnte er aus einer Liste auswählen, welchen Sender er will.
  • Eine Verbindung ist immer Point-To-Point, es können sich nie gleichzeitig zwei Empfänger mit einem Sender verbinden.
  • Es gibt Grafikkarten (AMD, Leadtek) in welchen der Chip integriert ist, Grafiksignal geht direkt via IP raus.
  • Es gibt (bis dato nur von Samsung) Bildschirme, in welchen der Empfänger schon integriert ist, schaltet man den Bildschirm an, verbindet sich dieser mit dem Sender

 

Die Software-Variante finde ich jetzt weniger strittig, da hier Windows direkt miteinbezogen ist via der speziellen Grafikkartentreiber.

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